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Abrechnung von Sachbezug (Geschenk an Mitarbeiter) ohne dass es auf der Abrechnung des MA abgebildet wird

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letzte Antwort am 24.06.2024 16:02:05 von tobias_maass
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NicKannen
Beginner
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Ein Mitarbeiter hat ein Geschenk für eine bestandene Prüfung erhalten. Das hat einen Bruttowert von 75,00 EUR.

Die Steuern und SV-Abgaben trägt der Arbeitgeber. Wie kann ich diesen Sachbezug abrechnen ohne den Ausweis des sonstigen Bezugs (LA 2507) oder des geldwerten Vorteils (LA 2770) auf der Abrechnung des Mitarbeiters. Der soll doch nicht wissen, was das Geschenk gekostet hat.

tobias_maass
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Für die Lohnsteuer geht das über "Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen". Allerdings nicht für die SV. Eine Aufzeichnung im Lohnkonto erfolgte damit natürlich nicht.

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Lohnnutzer
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Die Abrechnung der Sozialversicherung funktioniert nur über die Gehaltsabrechnung. Die Abrechnung muss dort ersichtlich sein 

anjuwan
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Ich erstelle in solchen Fällen die Abrechnung normal und drucke sie für den Mitarbeiter aus.

Dann lösche ich die Abrechnung und erfasse das Geschenk als Sachbezug. Dann neu abrechnen ohne Ausdruck.

 

Cheers
lohnexperte
Fachmann
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Hallo @anjuwan ,

 

oh je, das klingt ja abenteuerlich. Damit händigen Sie dem Mitarbeiter wider besseren Wissens eine falsche Entgeltabrechnung/Verdienstbescheinigung aus ...

 

Manchmal muss man eben dem Mandanten gegenüber aufrecht stehend sagen können: "Sorry, aber das ist so leider nicht machbar."

 

Ein schönes Zitat aus dem Film "Casablanca" (sehr sehenswert!): "Ich halte für niemanden meinen Kopf hin."

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

 

anjuwan
Aufsteiger
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Nun, hier würde ich es darauf ankommen lassen. Bei Geschenken bzw. der Offenlegung der Kosten hierfür gegenüber dem Beschenkten hört bei uns der Spaß auf. Zumal es sich durchaus um höherwertige Geschenke handeln kann.

Cheers
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tobias_maass
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Als Lohnabrechner schulden wir eine gesetzeskonforme Abrechnung. Zumindest der Arbeitgeber missachtet bei dieser "Methode" § 108 GewO iVm EBV. 

 

Der Mitarbeiter, der bei Gericht (Nachweis von Einkommen wg Scheidung oder Unterhalt...) oder den Sozialbehörden (Bürgergeld, Wohngeld,...) die falschen Abrechnungen vorlegt (diese weisen ja ein zu geringes Einkommen aus), begeht u.U. eine strafbare Handlung (bspw. Sozialleistungsbetrug). Und zwar, weil beim Lohnabrechner der Spaß aufgehört hat. Da wird der Arbeitnehmer aber sicher Verständnis haben. (*ironieoff*).

 

Warum bitte, soll ich mir als Lohnabrechner die Probleme des Mandanten zu den meinen machen???

 

 

lohnhilfe
Meister
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Vor allem, weil ja auch in den Summen unten links auf der Abrechnung höhere Werte stehen, als mit den monatlichen ausgehändigten Abrechnungen zusammenkommen würden.

LG
VM
gnoll
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Die Steuern und SV-Abgaben trägt der Arbeitgeber. 

 

(Ohne genaues Nachdenken geschriebenen Unsinn gelöscht)

 

 

EDIT: Die beiden Nachfolgeposts haben mich davon überzeugt, dass ich Unsinn geschrieben habe. Daher Falsches gelöscht.

pogo
Experte
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@gnoll  schrieb:

Die Steuern und SV-Abgaben trägt der Arbeitgeber. 

 

Bei Anwendung der Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG sollten keine Sozialabgaben anfallen.

Das gilt leider nur für Dritte, nicht für eigene Arbeitnehmer.

tobias_maass
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Nein, Abs. 2 (eigene Arbeitnehmer) löst sv-Pflicht aus.

Vgl. zB

https://apps.datev.de/help-center/documents/1080841

 

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letzte Antwort am 24.06.2024 16:02:05 von tobias_maass
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