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Abrechnung Minijob, RV-Pflicht 20-%-Pauschalsteuer

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letzte Antwort am 08.09.2026 08:46:47 von NaJu2008
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Bahi2025
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Guten Tag,

ich habe folgenden Fall, bei dem ich aktuell nicht weiterkomme:

Das Finanzamt hat uns mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter ab dem 04.03. versicherungspflichtig in der Rentenversicherung ist. Der Arbeitgeber möchte, dass wir für diesen Zeitraum die 20-%-Pauschalsteuer anwenden und nicht nach ind. Steuerklasse.

Der Zeitraum wurde allerdings bereits abgerechnet, und zwar bis zum 15.03. als Minijobber. 

Meine Idee wäre, den Minijob bis einschließlich 03.03. abzurechnen und den Zeitraum vom 04.03. bis 15.03. (Austritt zum 15.03.) als sozialversicherungspflichtig mit Anwendung der 20-%-Pauschalsteuer abzurechnen. Laut Abrechnungsvorschau im MDT wird die 20-%-Lohnsteuer jedoch nicht berechnet.

 

Hat jemand zufällig noch eine andere Idee bzw. einen anderen Lösungsansatz für die Umsetzung und weshalb wird die 20 % Lst. bei Abr.vorschau nicht angezeigt?

VG

Mühsam
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Gehen die 20% in diesen Fall nicht nur bei geringfügigen Beschäftigungen? Also bei Arbeitnehmertyp 4 oder 5? Vielleicht wird die deshalb nicht berechnet? 

 

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Bahi2025
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Es soll nach Steuerklasse  6 abgerechnet werden. Also doch nicht die 20 %. 

 

LG

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NaJu2008
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Woher weiß das FA, dass ein Mitarbeiter plötzlich sv-pflichtig wird? Die können doch nur den steuerlichen Sachverhalt beurteilen.

Und warum ausgerechnet zum 04.03.?

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NaJu2008
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Gehen die 20% in diesen Fall nicht nur bei geringfügigen Beschäftigungen? Also bei Arbeitnehmertyp 4 oder 5? Vielleicht wird die deshalb nicht berechnet? 

kurzfristig Beschäftigte die ohne Lohnsteuerklasse abgerechnet werden sollen.

Minijobber haben nur 2% pauschale Lohnsteuer

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cro
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Wenn die ELStAM hinterlegt sind, funktionieren 20% P.-Steuer nicht. Aber das ist ja jetzt vermutlich erledigt.

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rschoepe
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Doch, das funktioniert tatsächlich, @cro. Weil LODAS das über den Arbeitnehmertyp steuert. Ich habe mal viel zu viel Zeit damit verbracht herauszufinden, warum LODAS eine AN nach der Umstellung von Minijob auf SV weiter pauschalversteuert abgerechnet hat, obwohl ich bei der Steuer alles geändert hatte.

Bahi2025
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weil das FA mit der Minijobzentrale diesen Fall bereits besprochen hatte. Das geht auch in dem Schreiben von dem FA vor. Die Minijobzentrale und das FA teilten uns mit das ab dem 4.3. Versicherungspflicht besteht. Daher die ummeldung ab dem 4.3. mit sv pflicht und Lst klasse 6 als Nebenarbeitgeber. Für die Nachberechnung wird keine Lst. in der Vorschau angezeigt.  Das ist sehr merkwürdig.

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Mühsam
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@NaJu2008 

kurzfristig Beschäftigte die ohne Lohnsteuerklasse abgerechnet werden sollen.

Minijobber haben nur 2% pauschale Lohnsteuer

 

Dachte bei kurzfristigen geht nur die 25% und individuell und bei geringfügigen die 20% in Sonderfällen, wenn diese z.b. mehrere Beschäftigungen haben bzw. wenn kein RV-Beitrag für den Minijob gezahlt wird. 

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NaJu2008
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Warum aber mitten im Monat? Wurden hierfür nähere Gründe genannt?

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Bahi2025
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nein leider nicht... evtl rufen wir mal bei der Minijobzentrale an und klären das ab. Sehe ich auch zum ersten mal. Die KK war auch überfragt was das angeht.

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NaJu2008
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wenn diese z.b. mehrere Beschäftigungen haben

In dem Fall sollte man erstmal hinterfragen, ob das überhaupt noch ein Minijobber ist

 

 

 

Dachte bei kurzfristigen geht nur die 25% und individuell und bei geringfügigen die 20% in Sonderfällen

Mein Fehler, du hast recht (kommt einfach zu selten vor). Aber wie oft zahlen Minijobber keine RV-Beiträge? Mir fällt jetzt auch auf Anhieb kein Grund ein, wie man da hinkommt.

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NaJu2008
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nein leider nicht... evtl rufen wir mal bei der Minijobzentrale an und klären das ab. Sehe ich auch zum ersten mal. Die KK war auch überfragt was das angeht.

Besser ist das. Schließlich müsst ihr den Sachverhalt ja auch aus eurer Sicht beurteilen.

Wenn ich immer machen würde, was die Krankenkasse mir sagt, wären schon einige Meldung falsch gewesen... Die wissen auch nicht immer alles. Mitunter läuft bei uns doch erst alles zusammen.

 

Aktuell habe ich auch den Fall, Minijobber mit mehren Minijobs über Verdienstgrenze (ist erst später herausgekommen), aber die Minijobzentrale hat sich dazu noch nicht bei mir gemeldet.

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letzte Antwort am 08.09.2026 08:46:47 von NaJu2008
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