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Abfrage Stammdaten Brufsgenossenschaft

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letzte Antwort am 18.01.2017 10:29:20 von Laura_Klaus
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merz
Beginner
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Hallo Community,

wir haben die Stammdaten bei den Berufsgenossenschaften abgefragt. Bei den Rückmeldungen wurde unter Mitgliedschaft jeweils das Ende der Mitgliedschaft mit dem 31.12.2016 belegt. Die Mitgliedschaften enden aber nicht. Wie ist das denn zu verstehen?

Viele Grüße

Wolfgang Merz

björn
Experte
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Hallo Herr Merz,

ist dieses Datum bei allen BG´s enthalten oder nur bei BG BAU und BGN?

Wenn es nur bei diesen beiden zutrifft hängt das mit dem Wechsel der Mitgliedsnummer in 2017 zusammen. Hier müssen dann 2 getrennte Stammdaten Abrufe stattfinden.

Erläuterungen hier zu sehen Sie im folgendem Beitrag Lodas: Abfrage Stammdaten Unfallversicherung mit geänderter Mitgliedsnummer

Mit freundlichen Grüßen

Björn Niggemann

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merz
Beginner
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Hallo Herr Niggemann,

das ist bei allen Berufsgenossenschaften so.

Viele Grüße

Wolfgang Merz

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björn
Experte
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Hallo Herr Merz,

das ist aber Interessant und kann Ihnen jedoch hier nicht weiterhelfen.

Da bin ich auf die Reaktionen anderer Teilnehmer und der DATEV gespannt.

Nicht das hier eventuell ein Programmfehler vorliegt.

Gruß

Björn Niggemann

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

merz
Beginner
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Prima, Herr Hecker. Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

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theo
Meister
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Keine Sorge, es ist alles in Ordnung!

Jetzt ja. Zumindest für alle die hier mitlesen

Ich denke das passt schon so.

Zum Glück hab ich von Lohn keine Ahnung,  aber finde ich eigentlich nicht. Wo 'Ende der Mitgliedschaft' drauf steht, sollte auch "Ende der Mitgliedschaft' drin sein. Dafür hat man Computer

An anderen Stellen (St-Programme / Steuerkonto / Elster) klappen solche Umsetzungen jedenfalls nie.

in dubio pro theo
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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

theo
Meister
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Ich will mal behaupten dass für diese unlogische Daten in diesem Fall nicht die DATEV verantwortlich gemacht werden kann.

Kann man den Verantwortlichen denn nicht ermittlen?

in dubio pro theo
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manu
Einsteiger
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Hallo,

ich bin gerade auch über diesen Eintrag mit "Ende der Mitgliedschaft 31.12.2016" gestolpert.

Das betrifft in meinem Falle die BGHM und an der Mitgliedsnummer hat sich nichts geändert.

Liest hier jemand von DATEV mit? Eine Stellungnahme wäre hier vielleicht mal angebracht...

Habe gerade mein Glück bei der Hotline versucht, aber die ist völlig überlastet...

Wünsche frohes Arbeiten und haltet mich auf dem Laufenden

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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo in die Runde,

dieses Datum wird sicherlich per Datensatzbeschreibung von der UV so gesteuert. Ich habe zwei Abfragen per sv.net erledigt und die Rückmeldungen geben ebenfalls "Gültig ab" und "Gültig bis" aus.

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
manu
Einsteiger
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Vielen Dank für die Info.

Wann erfolgte dann die Rückmeldung der Daten 2017?

Mit der Januar-Abrechnung?

Oder schon irgendwann vorher?

Viele Grüße

Manuela Haile

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grandfunck
Fachmann
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Moin, moin,

heute hatten wir genau das gleiche Problem mit unser eigenen VBG, natürlich nicht zuerst hier im Forum nachgeschaut, sondern bei VBG und DATEV nachgefragt.

Wir haben ohne Auswahl den Abruf für 2016 und 2017 - wie von DATEV vorgesehen - vorgenommen, leider kann dies im Protokoll bei Lodas nicht nachvollzogen werden (=VERBESSERUNGSBEDARF bei DATEV, es fehlt die Jahresangabe), als Antwort auf einen Servicekontakt nach rd. 20 Min. Wartezeit erhielten wir:

"anbei erhalten Sie einen Auszug aus der LEXinform Datenbank pro Dokumenten Nummer 1032526
unter dem Punkt 4 Stammdaten zur Unfallversicherung abfragen:

Hinweis: Doppelabruf 2016 und 2017
Wenn Sie das Kontrollkästchen Abruf Stammdaten für 2016 und 2017 aktiviert haben, wird über das DATEV-Rechenzentrum zuerst der Stammdatenabruf 2016 durchgeführt. Nach dem Abruf erhalten Sie die zurückgemeldeten Werte über das Elektronische Rückemeldeverfahren zurück.
Die Abfrage der UV-Stammdaten für 2017 wird im Rechenzentrum erst ausgelöst, wenn z. B. die Monatsabrechnung Februar durchgeführt wird oder Stammdaten ins Rechenzentrum gesendet werden"

Sollten die Stammdaten nicht schon vor Abrechnung Januar 2017 aktualisiert werden?

Das trägt zur Beruhigung bei, löst aber nicht die Frage, warum ich als Arbeitgeber angeblich am 31.12.2016 meine Mitgliedschaft bei der VBG beendet haben soll. So ein Datenquatsch ist im Zeitalter der hohen Anforderungen an Datennachweise in unserem Beruf nicht erträglich. Entweder die Felder umbenennen oder ganz frei lassen, wie über x-Jahre vorher.

Mal wieder viel Nervereien für "ordentliche" Bearbeiter, wenn man so locker wäre wie andere, hätten wir heute schon mehr produktiv geschafft. Dies wäre aber auch möglich ohne wenn nicht falsche, so doch zumindest sehr mißverständliche Daten/Übermittlungen zwischen BGs und DATEV. Wer ist dafür verantwortlich? Und wer bezahlt unsere Zeit?

Wahrscheinlich niemand, oder?

Ein wunderschönes Jahr wünscht

Wolfgang Funck

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge zum Thema Stammdatenabfrage für die Berufsgenossenschaft.

@ Herr Hecker: Herzlichen Dank für Ihre hilfreichen Antworten. 🙂

@ Herr Funck:

Der Auswertung 423 können Sie entnehmen, für welches Meldejahr die Abfrage des UV-Stammdatendienstes durchgeführt wurde.

Der Ablauf bei einem gemeinsamen Abruf für die Jahre 2016 & 2017 läuft wie folgt:

  1. Zunächst werden die Stammdaten für das Meldejahr 2016 übermittelt.
  2. Sie bekommen dann die Rückmeldungen für das Jahr 2016 mit der Gültigkeit bis 31.12.2016 von der Berufsgenossenschaft über das Elektronische Rückmeldeverfahren zurückgemeldet.
  3. Mit dem Senden von Stammdaten oder der nächsten Monatsabrechnung (z. B. Januar 2017) wird nun automatisch der noch ausstehende Abruf für das Meldejahr 2017 an die Berufsgenossenschaft übermittelt.*
  4. Sie bekommen die Rückmeldungen für das Jahr 2017 mit der Gültigkeit bis 31.12.2017 von der Berufsgenossenschaft über das Elektronische Rückmeldeverfahren zurückgemeldet.

*Anmerkung: Wenn Sie den Abruf gerne vor der Januarabrechnung vornehmen möchten, senden Sie nach der erfolgten Rückmeldung für das Jahr 2016 noch einmal Stammdaten in das Rechenzentrum. Die Übermittlung wird dann wie unter Punkt 3 und 4 beschrieben ausgelöst.

Wie bereits mehrfach von Herrn Hecker erwähnt, werden die Gültigkeitszeiträume von den Berufsgenossenschaften zurückmeldet. Diese Rückmeldung muss Sie nicht beunruhigen, es signalisiert Ihnen „nur" die Gültigkeit der Stammdaten.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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grandfunck
Fachmann
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Moin, moin in die Runde!

Und noch einmal, irgendwie ist mein Beitrag nicht mehr
auffindbar, daher jetzt der zweite Versuch, vielleicht etwas anders formuliert.

Vielen Dank für Ihre Antworten, Frau Schauer. Leider ist
nicht alles geklärt. Auf Formular 423 kann ich zwar erkennen, daß für 2016
abgerufen wurde. Ein Protokoll o. ä., daß mir bestätigt, auch für 2017 den
Abruf angestoßen zu haben (wie DATEV vorbelegt hat für beide Jahre) habe ich
nicht finden können.

Zumindest sollte mit den rückgemeldeten Daten 2016 ein
Protokoll kommen mit etwa folgendem Inhalt: 2017er Abruf ist erfolgt, die Daten
werden zusammen mit dem nächsten Kontakt (Abrechnung, Stammdatenänderung…) für
2017 zurückgemeldet.

Auch die Frage, warum Beginn und Ende der Mitgliedschaft
mit den Werten 01.01.2016 und 31.12.2016 zurück übertragen wurden, ist weiter
offen. Meine Mitgliedschaft bei der BG besteht ja weiter. Wenn die Daten nur
einen Gültigkeitszeitraum bezeichnen sollten, muß dies auch in den Feldnamen
erkennbar sein. So wie es derzeit läuft liegen halt unnötige Fehler vor.

Von der VBG habe ich auch eine Rückmeldung erhalten, aus
der ich zitiere:

„Ein „Übergabeprotokoll“ für jede einzelne Kundennummer haben wir nicht. Wir haben
mit der ersten Lieferung im August und bei der Lieferung zum

Gefahrtarif
2017 im November Datensätze für je ca. 1 Mio Kunden an die DGUV übermittelt.
Wir senden die Daten ab und  bekommen dann eine

technische
Quittung von der DGUV. Dieses Procedere ist auf der Datenbank hinterlegt
-  ein „Ausdruck“ der technischen Verarbeitung ist daher nicht möglich.

Von unserer Seite ist also kein Daten-Fehler erkennbar, da unsere Daten korrekt in
der Stammdatendatei liegen. Momentan sieht es danach aus, dass der

Fehler
beim LN-Programm oder bei der Datenabfrage an die DGUV-Stammdatendatei liegt.

Wir setzen uns mit dem DGUV-Serviceteam bezüglich einer „Ursachenforschung“ in
Verbindung und hoffen, dass wir die Ursache schnell finden können.

Wir bitten Sie sich zu gedulden, da sich schon mehrere Unternehmer gemeldet haben,
dass ihre Mitgliedschaft nicht mehr „aktiv“ sei.“

Telefonisch hatte ich vorgestern erfahren, daß die Rückübertragung bei DATEV und SAP
funktionieren sollte, allerdings noch nicht bei SV-Net. Ob alle von den „Ende-der-Mitgliedschaft-Problem“ betroffen sind, ist mir nicht klar.

Da wir als StB gehalten sind, alles ordentlich und vollständig und richtig etc.
pp. zu dokumentieren, ist dies Chaos zeitraubend, kontraproduktiv usw. usf. Da
hätte ich mir von DATEV und den anderen Beteiligten eine praxisorientiertere
Vorgehensweise gewünscht.

Trotz alledem ein schönes Wochenende in die Runde

Wolfgang Funck

PS: Als altgedienter StB bin ich leider nicht so locker in diesem Thema wie unser Herr Hecker.

PPS: Diesmal habe ich auf Word vorgeschrieben, beim Hierherkopieren gab es merkwürdige Zeilenschaltungen (z. B. erstes Wort im Absatz allein auf einer Zeile). Ist dies normal oder mache ich als Neuling hier etwas verkehrt?

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

grandfunck
Fachmann
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Nachricht 18 von 20
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Moin, moin,

das war von mir etwas locker formuliert, ich glaube gern, daß auch Sie intensiv dabei sein. Mir persönlich gehen falsche Feldfunktionen/namen ziemlich auf den Geist. Da kann ich ganz schön engstirnig werden und lege auf kleinste Kleinigkeiten wert. Etwas mehr Hecker-Coolness täte mir dann vielleicht recht gut.

Wahrscheinlich wäre ich, wenn ich Threadöffner gewesen wäre, glücklich über Ihre schnellen antworten, die doch auch beruhigenden Effekt haben.

In diesem Sinne verbleibend grüßt

Wolfgang Funck,

der außerhalb des Steuerrechts auch locker sein kann ;-).

kienhöfer
Beginner
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Erst einmal vielen Dank für die Antworten in diesem Thread, die wirklich sehr hilfreich sind.

Ich habe noch eine Frage speziell zu der Rückmeldung der Stammdaten durch die UV. Ist dies ein automatischer Prozess oder kann dies einige Tage/ Wochen dauern? Erst danach kann ich ja den UV-Lohnnachweis abgeben, wenn ich das richtig verstanden habe.

Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage und Ihnen allen ein schönes Wochenende!

Viele Grüße

Daniel Kienhöfer

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 20 von 20
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Hallo Herr Kienhöfer,

wenn die Pin-Abfrage für 2016 und 2017 gemeinsam gestartet wurde, wird zuerst die Abfrage für 2016 an die BG gesendet (s. Auswertung 423). Innerhalb weniger Stunden bekommen Sie dann eine Rückmeldung über das Rückmeldeverfahren nach LODAS eingespielt – genau wie die ELStAM-Meldungen. Werden dann Stammdaten oder eine Abrechnung gesendet, wird 2017 bei der BG angefragt – auch hier wird eine Auswertung 423 erzeugt. Die Rückmeldung kommt dann ebenfalls zeitnah zurück.

Richtig, die Rückmeldung der Daten für 2016 benötigen Sie für den digitalen Lohnnachweis 2016!

Viele Grüße

Laura Klaus

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 18.01.2017 10:29:20 von Laura_Klaus
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