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Abfindung bei geringfügig Beschäftigten - LODAS

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letzte Antwort am 10.09.2025 07:21:43 von Kristin_Frohmeyer
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mhaas
Fachmann
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Ein MA einer unserer Mandanten (Verein) hat vor Gericht eine Abfindung erstritten. Er soll 1.200 € wegen des Verlust des Arbeitsplatzes erhalten.

Da er die ÜL-Pauschale überschreitet, werden monatlich 390 € als Aushilfslohn verbeitragt. Die Abfindung ist ja sv-frei, aber eigentlich steuerpflichtig. DATEV rechnet aus der Abfindung jedoch keinen Steuerabzug (was ja logisch ist, denn der MA ist ja als Aushilfe geschlüsselt). Kann das richtig sein?

Lang may yer lum reek
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Tags (2)
DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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2320 Mal angesehen

Hallo,

Informationen zum Thema "Abfindung bei geringfügig Beschäftigten mit 2 % Pauschalversteuerung" finden Sie im Dokument  5303149 unter Punkt: 6.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Michaela Loos

Personalwirtschaft

DATEV eG

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Bahi2025
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
243 Mal angesehen

@Michaela_Loos  Wie ist dann die 2. Personalnummer mit Eintritt und Austrittsdatum zu erfassen? 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
177 Mal angesehen

Hallo @Bahi2025,


die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in diesem Beitrag.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.09.2025 07:21:43 von Kristin_Frohmeyer
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