Hallo Community, wie bereits angekündigt, möchten wir nochmal auf das aktuelle Thema eingehen. Bei Fusionen ist immer das tatsächliche Datum der Fusion, das "Gültig-bis-Datum" in der Institutionsverwaltung und das Verhalten der Annahmestellen der Krankenkassen für die Übermittlung der Beitragsnachweise ausschlaggebend. Je nachdem, -zu welchem Zeitpunkt die Nachfolgekrankenkasse in LODAS angelegt, -den Arbeitnehmern die neue Krankenkasse zugeordnet wird und -zu welchem Zeitpunkt die Nachberechnung erfolgt wird ein DÜ-Satz mit den SV-Beiträgen erstellt und maschinell übermittelt oder der Beitragsnachweis auf Papier ausgegeben. Die verschiedenen Krankenkassen-Organisationen haben für die Datenannahme der Beitragsnachweise jeweils eine Annahmestelle. Fusionen können über diese Organisationsgrenzen hinweg stattfinden, was bedeutet, dass die Annahmestellen der fusionierten Krankenkasse und der Nachfolgekasse unterschiedlich sind. Eine Datenweiterleitung ist aus diesem Grund nicht immer möglich. Ist im Falle einer Nachberechnung das "Gültig-bis-Datum" noch nicht erreicht, wird der Beitragsnachweis weiterhin an die Annahmestelle der Krankenkasse übermittelt. Ihren Wunsch nach einer Verbesserung haben wir gerne aufgenommen. Viele Grüße Michaela Loos Personalwirtschaft DATEV eG
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