Hallo Zusammen,
zunächst ein Gutes Neues Jahr.
Muss ich auf der Lohnsteuerkarte den Großbuchstaben M hinterlegen wenn ich Verpflegungszuschüsse ausgezahlt habe?
Teilweise (bei mehrtägigen Reisen) habe ich Frühstück, bzw. Mittag oder Abendessen in Abzug gebracht.
Ich danke für Eure Hilfe.
Gruß
Manu
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Dirkes,
vielen Dank, wir wünschen Ihnen ebenfalls ein frohes neues Jahr.
Zu Ihrer Frage hier ein Auszug aus dem Dokument 5303223 zum Thema:
Verpflegungsmehraufwendungen/Dienstreise/Reisekosten/Kilometergeld - Beispiele für LODAS
„Seit dem 01.01.2014 ist in Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich der Buchstabe M zu bescheinigen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit (= Preis der Mahlzeit bis 60 EUR) zur Verfügung gestellt worden ist.
Hinweis: Durch Verlängerung der Übergangsregelung ist bis 31.12.2017 eine Bescheinigung des Großbuchstabens M nicht zwingend erforderlich, wenn für den AG eine andere Aufzeichnung als im Lohnkonto zugelassen ist."
Für das Programm "Lohn und Gehalt" finden Sie die Informationen im Dokument 5303224 .
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG