abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abfindung Fünftelregelung

14
letzte Antwort am 29.10.2024 15:53:10 von Sophie_Hümmer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
322140
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 15
1488 Mal angesehen

Eine Mitarbeiterin ist zum 31.01.2024 ausgeschieden. Sie hat eine Abfindung in Höhe von  € 9000,00 erhalten, habe die Lohnart 4310 eingebeben, es wurde aber kein Lohnsteuer Abzug vorgenommen.

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

 

Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Lohn und Gehalt zugeordnet. 

MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 15
1479 Mal angesehen

Voraussichtlichen Restverdienst eingegeben?

 

oder ist schriftlich dargelegt dass der gegen Null geht?

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 15
1477 Mal angesehen

Dürftige Angaben.


Was ist denn das normale Brutto? Welche LStKl?

 

Diesen Beitrag gelesen:https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Lohnart-Abfindung-in-Lohn-und-Gehalt/td-p/105148 ? Cro gibt hier einen Link der vielleicht weiterhilft.

0 Kudos
mic
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 15
1458 Mal angesehen

Ist die 5tel-Regelung im Bereich der Lohnsteuer denn nicht in 2024 rausgefallen? Den Antrag auf 5tel-Regelung muss der AN nun in der Einkommensteuererklärung beantragen und nur noch dort.

0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 5 von 15
1443 Mal angesehen

Ich verweise auf das Wachstumschancengesetz welche NOCH nicht beschlossen ist und daher keine Anwendung findet 😉 

322140
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 15
1357 Mal angesehen

Die Arbeitnehmerin ist am 31.01.2024 ausgeschieden und war seit 6 Monaten im Krankengeld.

 

0 Kudos
322140
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 15
1350 Mal angesehen

Die Mitarbeiterin ist zum 31.01.2024 gekündigt worden und ist seit 01.06.2023 im Krankengeld.

Ihr monatl. Verdienst war € 2800,00 , bei Lohnsteuer Klasse 1.

0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 15
1335 Mal angesehen

Also laut Steuerrechner wären es Pi mal Daumen 0 Euro Steuerabzug.

 

Als Lohnersatz habe ich mit knapp 1250 Euro gerechnet, plus 9.000 Euro (ich hab zuerst 90.000 gelesen) kommt 0 Euro Steuer raus, da 2024 ja auch erst angefangen hat.

 

Restverdienst gibt es nun ja nicht, da ausgeschieden, bzw nicht durch den Ex-MA mitgeteilt wird. Insofern m.E.n. richtig

MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 9 von 15
1307 Mal angesehen

High,

 

hätten wir hier immer Einigerwegs genau Angaben, würde das die Hilfe für Mitglieder, die wohl im Lohnbereich noch nicht so bewandert sind, erleichtern.

 

Nix für ungut,

 

Gruss Mike😎

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
0 Kudos
MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 15
1303 Mal angesehen

High,

 

welcher Steuerrechner nimmt als Eingabe Pi mal Daumen?

 

Ironie off, Gruss mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
0 Kudos
renek
Meister
Offline Online
Nachricht 11 von 15
1217 Mal angesehen

🤣Gemeint war die der Progression unterliegende Krankengeldzahlung. Die habe ich dann selbst Pi mal Daumen gerechnet. Sollte ja nicht unberücksichtigt bleiben 😉

0 Kudos
MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 12 von 15
1185 Mal angesehen

High,

 

klar, so leuchtet es selbst mir ein.

 

Ich dachte an einen online Steuerrechner😁

 

Gruss Mike😋

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
0 Kudos
322140
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 15
1134 Mal angesehen

Sorry....

die Mitarbeiter ist seit 01.06.2023 im Krankengeld und hat durch ein Urteil vom Arbeitsgericht eine Abfindung in Höhe von 9000,00 erhalten, mit Austritt zum 31.01.2024.

Sie wurde in der Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, und hatte ein durchschn. Brutto von ca. 2800,00 €!

Danke..

0 Kudos
KBerg1
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 15
475 Mal angesehen

Gibt es dazu eine Antwort? Da wir das gleiche Problem haben.

 

Mitarbeiter scheidet zum 31.10. aus und ist im Krankengeldbezug, laut Probeabrechnung wird bei der Abfindung auch keine Stauer abgezogen.

 

VG.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 15
365 Mal angesehen

Hallo,


maßgeblich für die Steuerberechnung einer Abfindung (sonstiger Bezug) ist die bisherige Steuerlast im Kalenderjahr sowie das noch zu erwartende Einkommen bis Jahresende.


Im Berechnungsschemata "Steuerliche Behandlung" können Sie die Steuerermittlung der Abfindung nachvollziehen. Die Auswertung finden Sie nach der Echtabrechnung auf Mitarbeiterebene unter Auswertungen | Berechnungsschemata.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
14
letzte Antwort am 29.10.2024 15:53:10 von Sophie_Hümmer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage