Eine Mitarbeiterin ist zum 31.01.2024 ausgeschieden. Sie hat eine Abfindung in Höhe von € 9000,00 erhalten, habe die Lohnart 4310 eingebeben, es wurde aber kein Lohnsteuer Abzug vorgenommen.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Lohn und Gehalt zugeordnet.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Voraussichtlichen Restverdienst eingegeben?
oder ist schriftlich dargelegt dass der gegen Null geht?
Gruss Mike
Dürftige Angaben.
Was ist denn das normale Brutto? Welche LStKl?
Diesen Beitrag gelesen:https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Lohnart-Abfindung-in-Lohn-und-Gehalt/td-p/105148 ? Cro gibt hier einen Link der vielleicht weiterhilft.
Ist die 5tel-Regelung im Bereich der Lohnsteuer denn nicht in 2024 rausgefallen? Den Antrag auf 5tel-Regelung muss der AN nun in der Einkommensteuererklärung beantragen und nur noch dort.
Ich verweise auf das Wachstumschancengesetz welche NOCH nicht beschlossen ist und daher keine Anwendung findet 😉
Die Arbeitnehmerin ist am 31.01.2024 ausgeschieden und war seit 6 Monaten im Krankengeld.
Die Mitarbeiterin ist zum 31.01.2024 gekündigt worden und ist seit 01.06.2023 im Krankengeld.
Ihr monatl. Verdienst war € 2800,00 , bei Lohnsteuer Klasse 1.
Also laut Steuerrechner wären es Pi mal Daumen 0 Euro Steuerabzug.
Als Lohnersatz habe ich mit knapp 1250 Euro gerechnet, plus 9.000 Euro (ich hab zuerst 90.000 gelesen) kommt 0 Euro Steuer raus, da 2024 ja auch erst angefangen hat.
Restverdienst gibt es nun ja nicht, da ausgeschieden, bzw nicht durch den Ex-MA mitgeteilt wird. Insofern m.E.n. richtig
High,
hätten wir hier immer Einigerwegs genau Angaben, würde das die Hilfe für Mitglieder, die wohl im Lohnbereich noch nicht so bewandert sind, erleichtern.
Nix für ungut,
Gruss Mike😎
High,
welcher Steuerrechner nimmt als Eingabe Pi mal Daumen?
Ironie off, Gruss mike
🤣Gemeint war die der Progression unterliegende Krankengeldzahlung. Die habe ich dann selbst Pi mal Daumen gerechnet. Sollte ja nicht unberücksichtigt bleiben 😉
High,
klar, so leuchtet es selbst mir ein.
Ich dachte an einen online Steuerrechner😁
Gruss Mike😋
Sorry....
die Mitarbeiter ist seit 01.06.2023 im Krankengeld und hat durch ein Urteil vom Arbeitsgericht eine Abfindung in Höhe von 9000,00 erhalten, mit Austritt zum 31.01.2024.
Sie wurde in der Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet, und hatte ein durchschn. Brutto von ca. 2800,00 €!
Danke..