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AU Abruf 2022

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letzte Antwort am 24.02.2022 10:25:53 von Anne_Schwetz
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Kantapper
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Moin,

 

weiß schon jemand, wie das praktisch aussehen wird?

Dankeschön


m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 8
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@Kantapper  schrieb:

Moin,

 

weiß schon jemand, wie das praktisch aussehen wird?

Dankeschön



Bisher niemand, aber alles, was Sie benötigen erfahren Sie bereits jetzt oder durch zukünftige Updates in diesem Hilfedokument aus dem Hilfe-Center.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 8
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Inzwischen kann man es ja sehen, und ich finde es umständlich - keine Erleichterung, sondern Mehrarbeit. 

 

Man muss die Zeiten, und von wem/warum es erstellt wurde (Arzt/Krankenhaus/Unfall) wissen und erfassen und ruft dann eigentlich nur noch eine Bestätigung ab.

 

Zeitgleich muss man aber auch noch das gleiche noch mal im Kalendarium erfassen, statt dass es direkt dahin übergeben wird.

 

Dann ist der Abrufknopf für die Abfrage der AU-Bescheinigungen im Kalendarium hinterlegt, der für die Übersicht der AU-Rückmeldungen aber in den Krankheitszeiten? Das passt nicht zusammen. Entweder beides in eine oder beides in beide Masken, aber nicht so merkwürdig verteilt.

 

Ich hatte das Ganze so verstanden "vorher", dass durch die Angabe der tatsächlichen Krankenkasse diese eine elektronische Mitteilung (analog der ELStAM-Anmeldung beim Finanzamt) bekommt und der Arbeitgeber dann über sein Abrechnungsprogramm alle AUs seiner Arbeitnehmer automatisch eingespielt bekommt.

LG
VM
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Dankeschön. Ich gucke mir das nochmal an. Finde es aber auch jetzt schon kompliziert.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


aktuell ist nur die Einspielung der eAU möglich. 


Der Arbeitgeber oder die lohnabrechnende Stelle kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt aus dem System nach Überschreiten der Attest-Pflicht anfordern. 


Ich gebe Ihnen Recht, eine Übernahme in die Fehlzeiten macht an dieser Stelle sicher Sinn, wird in der Entwicklung auch schon bedacht.

Einen Zeitpunkt der Umsetzung kann ich Ihnen aktuell leider nicht nennen. 
Sobald wir mehr wissen, werden wir selbstverständlich informieren.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
ugs
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo,

die Programmierer sollten darauf achten, dass
a) Doppelerfassungen vermieden werden (warum muss ich es im Kalender eingeben und dann nochmal beim Senden?)
b) man nicht ständig warten muss, bis die Übermittlung abgeschlossen ist. (Warum kann man nicht Mitarbeiterübergeordnet einen Sendebutton erstellen, der dann alle noch nicht gesendeten AU's automatisch versendet).

Wo bekommt man eine Übersicht was gesendet ist, was zurückgekommen ist und was noch offen ist. Oder muss ich da ein Excel führen ?

Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 8
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Hallo, 

 

vielen Dank für Ihr Feedback. 

 

Wir geben Ihre Anregungen gerne weiter und werden diese für die zukünftige Umsetzung der eAU prüfen.

 

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DATEV-Mitarbeiter
Anne_Schwetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
235 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen,

 

vielen Dank für Ihre Hinweise und Anregungen.

 

Von meiner Seite aus, kann ich Ihnen folgende Informationen zur weiteren Planung bezüglich der eAU geben:

 

  • Mitarbeiterübergreifende Erfassung der eAU-Abrufe in der Stapelerfassung voraussichtlich ab dem ServiceRelease V. 11.84 – März möglich.
  • Konzeptionell wird sich gerade die automatische Übernahme der Rückmeldungen in den Kalender angesehen. D.h. aus den rückgemeldeten eAU-Zeiträumen sollen Kalenderbuchungen generiert werden.
  • Des Weiteren ist eine Übersicht der eAU-Abfragen, Rückmeldung, etc. geplant. Dies soll entweder über eine zusätzliche Auswertung mit Filteroptionen oder über eine Stapelübersicht realisiert werden.

 

Die beiden letzteren Punkte werden voraussichtlich mit einem ServiceRelease im Juni zur Verfügung stehen.

 

Warum ist kein Abruf direkt aus den Kalenderbuchungen heraus möglich?

Verpflichtend über die Verfahrensbeschreibung sind für einen eAU-Abruf etliche Angaben zu tätigen:

 

  • Es muss die Angabe vorliegen, ob die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit, Arbeitsunfall oder stationäre Krankenhausbehandlung verursacht wurde.
  • Auch die Angaben zu § 5 Abs. 1 EntgFG ist pro Arbeitnehmer und Abfrage verpflichtend.

 

Aus diesen Gründen und der vielen verpflichtenden Zusatzangaben welche im Kalender nicht vorliegen, ist ein Abruf direkt aus der Kalenderbuchung nicht möglich.

 

Grüße aus Nürnberg

Anne Schwetz

ProductOwner Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 24.02.2022 10:25:53 von Anne_Schwetz
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