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ANO: neuer Pass

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letzte Antwort am 13.10.2021 09:56:53 von Wolfgang_Stein
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 12
598 Mal angesehen

Hallo Ihr Lieben,

 

mich ereilt gerade folgende Nachfrage:

 

bisher konnte ich mich immer mit meinem Personalausweis bei "Arbeitnehmer online" der DATEV eG authentifizieren, um damit meine Gehaltsabrechnung abzurufen.

Ich habe vor kurzem im Rahmen des Zehn-Jahres-Turnus der Meldeämter einen neuen Personalausweis bekommen.

 

Leider kann ich mich damit nicht mehr authentifizieren.

 

Ich gehe davon aus, dass ich mich mit dem jetzt neuen Personalausweis erneut bei der DATEV anmelden muss.

Könnten Sie hierfür bitte bei der DATEV die notwendigen Vorgänge anstoßen?

 

Wie könnte ich da am Besten weiterhelfen?

 

Grüße und schönes Wochenende Nico

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 12
593 Mal angesehen

Hilfe für Arbeitnehmer online

 


Ich habe meinen Personalausweis erneuert. Wie kann ich mich einloggen?


Nach Verlängerung oder Neuausstellung Ihres Personalausweises wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Er muss Ihre aktuelle Registrierung beenden und Sie anschließend erneut freischalten. Mit dem neuen Registrierungsbrief können Sie sich erneut registrieren.


Alright? 😉 In meinen Augen ehrlich: Was für ein 💩. Das ist so richtig Digitalisierung Deutschlands 🙄. Was ist, wenn man den verliert? Ebenso neu. Oder wenn man umzieht? Braucht man da auch einen neuen? Unflexibel. 

 

Oder auf smsTAN umsteigen. Das Smartphone hat man ggf. öfter bei sich als seinen Personalausweis inkl. Software. Und gerne auch einmal hier abstimmen: Integration des Microsoft Authenticator

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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ennoh
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Beenden und neu registrieren würde ja m.E. bedeuten, daß damit auch das "Archiv" der bisherigen Lohnabrechnung verschwunden ist und sich erst wieder neu aufbaut.

 

Sehe ich das richtig oder werden die bisherigen Unterlagen mit auf die neue Registrierung übertragen?

 

DATEV - bitte um Klarstellung. Danke.

 

E.H.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 12
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@ennoh  schrieb:

Beenden und neu registrieren würde ja m.E. bedeuten, daß damit auch das "Archiv" der bisherigen Lohnabrechnung verschwunden ist und sich erst wieder neu aufbaut.

 

Sehe ich das richtig oder werden die bisherigen Unterlagen mit auf die neue Registrierung übertragen?

 

DATEV - bitte um Klarstellung. Danke.

 

E.H.


Die Auswertungen sind nicht an die Registrierung sondern an die Personalnummer gebunden. Und da diese sich nicht ändert, sind die alten Auswertungen unverändert vorhanden.

 

Dies ist letztlich auch so, wenn sich ein Mitarbeiter erst später überhaupt das erste Mal registriert. Auch hier sind frühere Abrechnungen bereits in ANO vorhanden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 12
543 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

Hilfe für Arbeitnehmer online

 


Oder wenn man umzieht? Braucht man da auch einen neuen?


Wieso?

 

Bei Umzug gibt es einen Papieraufkleber auf dem bisherigen Ausweis. DAS nenn ich Digitalisierung der Meldebehörden. Hat dann auch nur noch wenig mit fälschungssicher zu tun 😆

t_r_
Allwissender
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Nachricht 6 von 12
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Bei den Scheckkarten, echt?!😲

 

Bei den älteren - den gefühlt einlaminierten - kenne ich das. Aber bei den ganz aktuellen auch noch. Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung. 🤣

Uwe_Lutz
Überflieger
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514 Mal angesehen

@t_r_  schrieb:

Bei den Scheckkarten, echt?!😲

 

 

Uwe_Lutz_0-1627029407497.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

nach einer erneuten Registrierung sind die Abrechnungen des aktuellen und des Vorjahres aufrufbar. 

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ennoh
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 12
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nach einer erneuten Registrierung sind die Abrechnungen des aktuellen und des Vorjahres aufrufbar

Aha.

Soviel also zum "zehnjährigen" Archiv. In sämtlichen Leistungsbeschreibungen wird damit geworben, daß die Dokumente "zehn Jahre archiviert" werden.

 

Nur mal so am Rande ... Sogar bei "mein Elster" kann man einfach den Schlüssel wechsel und alles geht normal weiter. Letztlich ist ein neuer nPA auch nichts anderes als ein Wechsel des Sicherheitsmediums. Und diese Möglichkeit sollte DATEV aus drei Gründen so schnell wie möglich integrieren:

  • Umsetzung der Werbeversprechen und Leistungsbeschreibungen.
  • Die Online-Funktion des nPA wird somit gestärkt und überzeugt so vielleicht auf bisherige "Wozu-brauche-ich-das-eigentlich"-Nutzer
  • Verkaufsargument gegenüber Mandanten und Beschäftigten. Wie soll ich ein Auto verkaufen, wenn sicher ist daß in ein paar Jahren der Schlüssel nicht mehr funktioniert obwohl noch alles super in Ordnung ist.

Außerdem sollte endlich ein Wechsel zwischen TAN-Verfahren und nPA möglich sein. Es handelt sich doch angeblich um einen "personengezogenen" Zugang und nicht um einen verfahrensbezogenen Zugang.

 

 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 10 von 12
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@ennoh schrieb:

Es handelt sich doch angeblich um einen "personengezogenen" Zugang und nicht um einen verfahrensbezogenen Zugang.


Nein. Wenn er personenbezogen wäre, hätte ich den Zugang beim AG Wechsel mitnehmen können und müsste nicht nochmal von vorn anfangen und hätte in diesem 1 Zugang auch all meine Abrechnungen verschiedener AG drin.   

 

Deshalb ist das auch kein Archiv sondern nur ein digitaler, sicherer Übertragungskanal und für die Archivierung aka Download ist man selbst verantwortlich. 

 

DATEV kennt das Problem und arbeitet dran: Ausblick 2021 Das heißt nur so. Bis sich da was tut: keine Ahnung: 2025 oder so. 

 


Arbeitnehmer online wird modernisiert und dabei der Login- und Registrierungsprozess für Arbeitnehmer vereinfacht.

 

Die Administration und Verwaltung durch den Steuerberater bzw. Unternehmer wird mit der Online-Anwendung "ANO-Cockpit" übersichtlicher.

 

Künftig sollen mit Arbeitnehmer online weitere personalwirtschaftliche Prozesse, wie z. B. die Abwicklung der A1-Bescheinigung, unterstützt werden.


viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 12
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@Vanessa_Mertel  schrieb:

Hallo,

 

nach einer erneuten Registrierung sind die Abrechnungen des aktuellen und des Vorjahres aufrufbar. 

 


Die Aussage irritiert mich ein wenig (auch wenn schon ein paar Monate her - erst jetzt richtig gelesen).

 

Wenn ich ANO neu starte habe ich die Auswertungen der letzten 10 Jahre im Zugriff (sofern denn der Mitarbeiter schon so lange beim Arbeitgeber ist und die Daten in UNO bereitgestellt werden).

 

Warum habe ich dann bei einer De- und Neuregistrierung nur die Daten der letzten zwei Jahre?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
243 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz, 


wenn der Arbeitnehmer bereits registriert war und aufgrund der Verlängerung des neuen Personalausweises eine De- und Neuregistrierung erfolgen muss, sind die Auswertungen, die zuvor einsehbar waren, auch weiterhin in Arbeitnehmer online vorhanden.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.10.2021 09:56:53 von Wolfgang_Stein
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