Hallo Ihr Lieben,
mich ereilt gerade folgende Nachfrage:
bisher konnte ich mich immer mit meinem Personalausweis bei "Arbeitnehmer online" der DATEV eG authentifizieren, um damit meine Gehaltsabrechnung abzurufen.
Ich habe vor kurzem im Rahmen des Zehn-Jahres-Turnus der Meldeämter einen neuen Personalausweis bekommen.
Leider kann ich mich damit nicht mehr authentifizieren.
Ich gehe davon aus, dass ich mich mit dem jetzt neuen Personalausweis erneut bei der DATEV anmelden muss.
Könnten Sie hierfür bitte bei der DATEV die notwendigen Vorgänge anstoßen?
Wie könnte ich da am Besten weiterhelfen?
Grüße und schönes Wochenende Nico
Ich habe meinen Personalausweis erneuert. Wie kann ich mich einloggen?
Nach Verlängerung oder Neuausstellung Ihres Personalausweises wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Er muss Ihre aktuelle Registrierung beenden und Sie anschließend erneut freischalten. Mit dem neuen Registrierungsbrief können Sie sich erneut registrieren.
Alright? 😉 In meinen Augen ehrlich: Was für ein 💩. Das ist so richtig Digitalisierung Deutschlands 🙄. Was ist, wenn man den verliert? Ebenso neu. Oder wenn man umzieht? Braucht man da auch einen neuen? Unflexibel.
Oder auf smsTAN umsteigen. Das Smartphone hat man ggf. öfter bei sich als seinen Personalausweis inkl. Software. Und gerne auch einmal hier abstimmen: Integration des Microsoft Authenticator
Beenden und neu registrieren würde ja m.E. bedeuten, daß damit auch das "Archiv" der bisherigen Lohnabrechnung verschwunden ist und sich erst wieder neu aufbaut.
Sehe ich das richtig oder werden die bisherigen Unterlagen mit auf die neue Registrierung übertragen?
DATEV - bitte um Klarstellung. Danke.
E.H.
@ennoh schrieb:Beenden und neu registrieren würde ja m.E. bedeuten, daß damit auch das "Archiv" der bisherigen Lohnabrechnung verschwunden ist und sich erst wieder neu aufbaut.
Sehe ich das richtig oder werden die bisherigen Unterlagen mit auf die neue Registrierung übertragen?
DATEV - bitte um Klarstellung. Danke.
E.H.
Die Auswertungen sind nicht an die Registrierung sondern an die Personalnummer gebunden. Und da diese sich nicht ändert, sind die alten Auswertungen unverändert vorhanden.
Dies ist letztlich auch so, wenn sich ein Mitarbeiter erst später überhaupt das erste Mal registriert. Auch hier sind frühere Abrechnungen bereits in ANO vorhanden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
@metalposaunist schrieb:
Oder wenn man umzieht? Braucht man da auch einen neuen?
Wieso?
Bei Umzug gibt es einen Papieraufkleber auf dem bisherigen Ausweis. DAS nenn ich Digitalisierung der Meldebehörden. Hat dann auch nur noch wenig mit fälschungssicher zu tun 😆
Bei den Scheckkarten, echt?!😲
Bei den älteren - den gefühlt einlaminierten - kenne ich das. Aber bei den ganz aktuellen auch noch. Willkommen im Zeitalter der Digitalisierung. 🤣
Hallo,
nach einer erneuten Registrierung sind die Abrechnungen des aktuellen und des Vorjahres aufrufbar.
nach einer erneuten Registrierung sind die Abrechnungen des aktuellen und des Vorjahres aufrufbar
Aha.
Soviel also zum "zehnjährigen" Archiv. In sämtlichen Leistungsbeschreibungen wird damit geworben, daß die Dokumente "zehn Jahre archiviert" werden.
Nur mal so am Rande ... Sogar bei "mein Elster" kann man einfach den Schlüssel wechsel und alles geht normal weiter. Letztlich ist ein neuer nPA auch nichts anderes als ein Wechsel des Sicherheitsmediums. Und diese Möglichkeit sollte DATEV aus drei Gründen so schnell wie möglich integrieren:
Außerdem sollte endlich ein Wechsel zwischen TAN-Verfahren und nPA möglich sein. Es handelt sich doch angeblich um einen "personengezogenen" Zugang und nicht um einen verfahrensbezogenen Zugang.
@ennoh schrieb:
Es handelt sich doch angeblich um einen "personengezogenen" Zugang und nicht um einen verfahrensbezogenen Zugang.
Nein. Wenn er personenbezogen wäre, hätte ich den Zugang beim AG Wechsel mitnehmen können und müsste nicht nochmal von vorn anfangen und hätte in diesem 1 Zugang auch all meine Abrechnungen verschiedener AG drin.
Deshalb ist das auch kein Archiv sondern nur ein digitaler, sicherer Übertragungskanal und für die Archivierung aka Download ist man selbst verantwortlich.
DATEV kennt das Problem und arbeitet dran: Ausblick 2021 Das heißt nur so. Bis sich da was tut: keine Ahnung: 2025 oder so.
Arbeitnehmer online wird modernisiert und dabei der Login- und Registrierungsprozess für Arbeitnehmer vereinfacht.
Die Administration und Verwaltung durch den Steuerberater bzw. Unternehmer wird mit der Online-Anwendung "ANO-Cockpit" übersichtlicher.
Künftig sollen mit Arbeitnehmer online weitere personalwirtschaftliche Prozesse, wie z. B. die Abwicklung der A1-Bescheinigung, unterstützt werden.
@Vanessa_Mertel schrieb:Hallo,
nach einer erneuten Registrierung sind die Abrechnungen des aktuellen und des Vorjahres aufrufbar.
Die Aussage irritiert mich ein wenig (auch wenn schon ein paar Monate her - erst jetzt richtig gelesen).
Wenn ich ANO neu starte habe ich die Auswertungen der letzten 10 Jahre im Zugriff (sofern denn der Mitarbeiter schon so lange beim Arbeitgeber ist und die Daten in UNO bereitgestellt werden).
Warum habe ich dann bei einer De- und Neuregistrierung nur die Daten der letzten zwei Jahre?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
wenn der Arbeitnehmer bereits registriert war und aufgrund der Verlängerung des neuen Personalausweises eine De- und Neuregistrierung erfolgen muss, sind die Auswertungen, die zuvor einsehbar waren, auch weiterhin in Arbeitnehmer online vorhanden.