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AAG wird nicht berechnet (Stundenlohn)

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letzte Antwort am 27.08.2025 15:33:34 von Wolfgang_Stein
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Tanja534
Aufsteiger
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Hallo,

 

bei einem Mandanten sind nur Stundenlohnempfänger.

Da der Durchschnittsspeicher hier nicht genutzt wird, kommt LA 101

zum Einsatz, da gibt es aber dann bei der AAG-Berechnung einen Fehler.

 

Irgendwo scheint was in den Einstellungen zu fehlen bzw. geändert

werden zu müssen, aber ich habe immer noch nicht herausgefunden, wo.

Hat hier jemand evtl. eine Idee?

 

Vielen Dank schon mal.

Uwe_Lutz
Unerreicht
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Moin,

 

das klingt danach, als wäre die Lohnart nicht auf "voll erstattungsfähig" geschlüsselt:

 

Uwe_Lutz_0-1650623975883.png

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Tanja534
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 7
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Hallo,

 

das war tatsächlich der Grund.

 

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung

und ein schönes Wochenende 🙂

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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

 

nun habe ich auch ein Problem mit AAG-Anträgen bei Stundenlöhnern. MA ist korrekt auf Stundenlohn geschlüsselt. Die StLA 101 lässt die Schlüsselung auf "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" nicht zu. Also habe ich auf "volle Erstattung" geschlüsselt.

 

Nun kommt in der Berechnung aber raus, dass die MA einen Stundenlohn von 41,81 € haben soll.... zwar etwas wenig, aber kann man vielleicht mit leben😉

 

Die MA war an 4 Tage (zusätzlich) krank und arbeitet täglich 8 Std. = 32 Ausfallstunden.

 

irgendwie verstehe ich gerade die Berechnung nicht, wie LODAS auf den Stundenlohn kommt. Vielleicht kann mir jemand das verstehen erklären.

 

Vielen Dank.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
pogo
Experte
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Nachricht 5 von 7
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Der MA hat an 6 Tagen, 48h gearbeitet und dafür 2007€ erhalten. 2007 : 48 = 41,81

 

Die LA, mit der Arbeitsstunden abgerechnet werden, stellst du auf keine Erstattung.

Dann erstellst du eine neue LA basierend auf Stammlohnart 145 für die Krankheitsstunden.

 

Dann sollte alles passen.

 

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): Entgeltfortzahlung - Beispiele für LODAS

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grgich
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Zusammen,

 

Bei mir wurde der Antrag auf Erstattung bei Arbeitsunfähigkeit (U1) im Rahmen der Abrechnung automatisch erstellt. Dabei wurde jedoch ein offensichtlich falscher Stundenlohn von lediglich 0,26 EUR angesetzt. Der Antrag wurde dennoch bereits bewilligt.

Inzwischen habe ich eine Nachberechnung durchgeführt, und die Angaben stimmen nun.

 

Meine Frage ist: Kann der Antrag mit den korrigierten Werten erneut eingereicht werden, oder müssen wir die nächste Abrechnung abwarten?

 

Schöne Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo,

 

mit der nächsten Abrechnung (Erstabrechnung oder Wiederholungsabrechnung) wird der korrigierte AAG Antrag automatisch erstellt und übermittelt.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.08.2025 15:33:34 von Wolfgang_Stein
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