Hallo zusammen,
leider habe ich immer wieder Probleme mit Erstattungsanträgen AAG, wenn die Mitarbeiter mit Stundenlohn abgerechnet werden. Gerade habe ich den folgenden Fall:
Arbeitnehmer war im Juli vom 16.07. - 18.05.2025 krank, 19.07.2025 war sein freier Tag und 20.07.2025 wieder krank. So die Angaben des Mandanten.
In den Fehlzeiten habe ich jetzt zwei Zeiträume erfasst, einmal 16.07. - 18.07. und den 20.07.2025. Insgesamt also vier Tage krank, tägliche Arbeitszeit sind 8 Stunden, in Summe 32 Stunden.
In den Bewegungsdaten habe ich diese 32 Stunden mit der Lohnart 145 erfasst.
Im Fehler- und Hinweisprotokoll bekomme ich aber die Meldung: "Für die Erstattungszeiträume im Monat 07/2025 wurden auf Basis der eingegebenen Arbeitszeiten 24 Ausfallstunden ermittelt. Es wurden jedoch 32 voll erstattungsfähige Stunden abgerechnet. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. die erfassten Arbeitszeiten, die über Bewegungsdaten erfassten Stunden bzw. die Erstattungsfähigkeit der eigenen Lohnart."
Erstellt wird jetzt nur ein Antrag mit 24 Stunden Ausfallzeit.
Liegt der Fehler irgendwo bei den Arbeitszeiten? Unter den Mandantendaten habe ich bei regelmäßige/feste Arbeitszeit 40 Wochenstunden erfasst. Individuelle Arbeitszeiten des Arbeitnehmers sind bislang nicht erfasst.
Danke schon jetzt für jeden Hinweis und jede Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kann es sein, dass Du bei den Arbeitszeiten auf Mandantenebene die 40 Stunden auf die Tage Montag bis Freitag verteilt hast?
Wenn ja, dann kannst Du bei den Arbeitszeiten auf Mitarbeiterebene die Zeiten einschlüsseln auf die gewünschten bzw. tatsächlichen Arbeitstage. Der 20. Juli war ein Sonntag. Wenn der Sonntag aber nicht als Arbeitstag geschlüsselt ist, dann wird auch keine Erstattung stattfinden. Also am besten rückwirkend die Tage Mittwoch bis Sonntag als Arbeitstage einschlüsseln, dann sollte die Probeabrechnung auch 2 AAG-Anträge anzeigen.
Viel Erfolg
Ist denn der Sonntag regelmäßige Arbeitszeit? Dann müssen Sie diesen entweder auf Personaldaten-Ebene (wenn individuell gültig) oder auf Mandantendaten-Ebene (wenn allgemein gültig) auch entsprechend hinterlegen.
Vermutlich ist das in Ihrem Fall nicht so, sondern es sind bei Mo bis Fr jeweils 8 Stunden gespeichert.
LODAS berechnet den Ausfallzeitraum mit 24 Ausfallstunden (16.07. bis 18.07. je 8 Stunden), denn da laut Ihrer vermutlich nicht korrekten Speicherung der Sonntag nicht als regelmäßiger Arbeitstag gilt, kann naturgemäß auch kein Entgelt ausfallen, welches dann wiederum erstattet werden kann.
(Anmerkung: Hat sich mit dem Beitrag von @Constanze_GM überschnitten.)
Hallo zusammen,
vielen Dank für die beiden letzten Rückmeldungen. Genau das war wohl das Problem. Ich habe die Arbeitszeiten beim Mitarbeiter entsprechend korrigiert, jetzt wird mein Antrag richtig mit den 32 Stunden erstellt.
Wenn die Arbeitstage nicht jeden Monat gleich sind sondern variieren, kann bzw. muss ich dann wohl die Arbeitszeiten- und tage bei dem jeweiligen Mitarbeiter jeden Monat entsprechend anpassen, oder?
Oder gibt es eine elegantere Lösung?
"Elegant" gibt es bei DATEV nicht. 😉
Sie könnten evtl. mit der Tabelle Soll-Arbeitszeit arbeiten, aber das ist zusätzlicher Aufwand und fehlerbehaftet, falls Änderungen mal vergessen werden.
Sie könnten solche Änderungen natürlich auch an den Mandanten auslagern, der dann über DATEV Personal die entsprechenden Änderungen selbst vornimmt.
Ansonsten bleibt es nur bei individuellen Änderungen.