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Übermittlung Betriagsnachweise mit Erläuterungen

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letzte Antwort am 05.05.2026 09:54:59 von lohnhilfe
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p_skatulla
Beginner
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Guten Morgen liebe DATEV,

 

ich habe einmal eine grundsätzliche Frage bzw. Idee bezüglich der Übermittlung von Betragsnachweisen an die Krankenkassen, speziell für Schätzmandate:

 

Bei neuen Krankenkassen werden die Betragsnachweise ja erst im Folgemonat des Eintritts an die jeweiligen Krankenkassen übermittelt, mit den kumulierten Werten für den Vormonat und dem aktuellen Monat. Jedes mal rufen die Krankenkassen an und fragen, ob die Beiträge für den Vormonat im aktuellen Beitragsnachweis enthalten sind. Teilweise möchten die Krankenkassen dann noch die Erläuterungen zugeschickt bekommen haben.

 

Wäre es nicht sinnvoll, dass grundsätzlich die Betragsnachweise INKLUSIVE den Erläuterungen an die Krankenkassen gesendet werden? Voraussetzung ist natürlich, dass die Krankenkassen dies verarbeiten können.

 

Ich wünsche noch einen schönen Start in die Woche.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Patrick Skatulla

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @p_skatulla,

 

die Datensatzbeschreibung der Krankenkassen sieht nicht vor, dass weitere Daten (wie in diesem Fall die Auswertung 36) übermittelt werden.
Sie können den Krankenkassen die Beitragsnachweis Erläuterung auf anderem Wege zukommen lassen.

 

Generell können Sie den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt verhindern, indem Sie bei neuen Krankenkassen die voraussichtliche Beitragsschuld erfassen.
Damit erhalten die Krankenkassen bereits für den ersten Monat einen Beitragsnachweis anstatt nur einen Beitragsnachweis für den Folgemonat mit doppelten Werten.


Das Vorgehen hierfür finden Sie im Dokument 1070158 in Kapitel 3.3.5 Beitragswerte für eine Krankenkasse absolut korrigieren (Voraussichtliche Beitragsschuld).

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
w_paul
Erfahrener
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Wäre es nicht besser, wenn das Programm es gleich besser macht und kein manuelles eingreifen nötig wäre?

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bodensee
Allwissender
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Ich stelle mir jetzt mal vor sie haben 100 Löhne Schätzmandanten und je AG zwischen 1 und 50 Arbeitnehmern dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch das Sie im Schnitt 5-6 KK haben werden. 

 

Und nun soll manuell eingegriffen werden in jedem Fall was ja nötig ist, da ich entweder die voraussichtliche Beitragsschuld berechnen oder schätzen muss oder alternativ den KK via Email die Erläuterungen zukommen lassen muss. Was ein Aufwand da darf die Frage dann schon sein wozu dann ein Lohnprogramm ? 

 

Daher wäre es dringend erforderlich das die KK die Mio Summen für Softwarelösungen ausgeben doch bitte ihre Systeme anpassen. Im Zweifel würde ein Kästchen mit Klick Schätzmandant ja /nein zumindest den manuellen Aufwand verringern. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
w_paul
Erfahrener
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Das Kästchen für Schätzung Ja/Nein gibt es bereits.

bodensee
Allwissender
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Ich weiss aber das muss an die KK gehen und dazu müssen die Prozesse bei der KK ( vermutlich Datenträgerbeschreibung) geändert werden , dann kann es mit übermittelt werden und diese unsäglichen Nachfragen haben ein Ende. 

 

Im schlimmstenfall wird von der KK einfach geschätzt, hatte ich auch schon 🙈

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
w_paul
Erfahrener
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Ja, es wird immer wieder geschätzt.

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BananaBrain
Einsteiger
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Das ja/nein Kästchen gibt es?

 

Und trotzdem wird nachgefragt und geschätzt- ist eine wirklich ärgerliche Angelegenheit.

 

Ich bin froh, dass dieses "alte Thema" mal wieder aufkommt.

Eine umfangreichere Schnittstelle seitens der Krankenkassen wäre wünschenswert, aber ich denke darauf können wir lange warten.

 

Ich würde über eine einfachere Lösung bereits dankbar sein:

Falls eine neue Krankenkasse angelegt wurde, vielleicht einfach eine Hinweismeldung über LODAS etc. anzeigen, damit man die voraussichtliche Beitragsschätzung nicht vergisst...

Bei umfangreicheren Mandaten wäre das besser als gar nichts.

 

Zudem bleibt es meistens nicht bei Nachfragen der Krankenkassen, sondern es werden Säumniszuschläge erhoben. Bestimmte Krankenkassen wurden dahingehend wohl geprüft und müssen dies streng genommen auch tun. So wurde mir das zumindest mitgeteilt. Das fand ich schon kurios, weil durch das Schätzverfahren naturgemäß die Meldung für den ersten Monat erst im Folgemonat eingereicht wird. Und trotzdem dürfen/sollen/wollen dann Säumniszuschläge anfallen. 

 

Eine Hinweismeldung wäre also wünschenswert.

 

(Ich bin mir aber auch bewusst, dass die DATEV derzeit wohl mit anderen Dingen beschäftigt ist und das alles hier kein Wunschkonzert. Aber wer weiß, manchmal zaubern die Programmierer ja was feines)

 

 

 

 

lohnhilfe
Meister
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Es geht ja nicht nur um neue KKen, sondern auch um solche, die bereits im Mandanten angelegt sind, aber bei denen seit ein paar Monaten keine Arbeitnehmer mehr zugeordnet waren. Da fällt es noch nicht einmal direkt auf.

LG
VM
8
letzte Antwort am 05.05.2026 09:54:59 von lohnhilfe
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