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Vollmachtsdatenbank

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letzte Antwort am 03.02.2025 07:49:34 von Interceptor
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JuliaThomas
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Hi zusammen, wir haben seit längerer Zeit das Problem, dass bei uns Vollmachten aus der Vollmachtsdatenbank immer wieder gelöscht werden. Der Abruf hat längere Zeit immer funktioniert und plötzlich liegt die Berechtigung nicht mehr vor, obwohl sich keine Steuernummer geändert hat. Kennt das noch jemand? 

Interceptor
Aufsteiger
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Kann mehrere Ursachen haben, z.B. zeitliche Befristung der Vollmacht, Mandant hat beim Finanzamt der Vollmacht widersprochen oder ein anderer Stb hat sich mit einer Vollmacht in der VDB eingetragen.

 

mfg

JuliaThomas
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Danke für die Rückmeldung. Tatsächlich ist aber keiner der Punkte zutreffend in den meisten Fällen. Ich habe mich gefragt, ob die Vollmacht automatisch gelöscht wird, wenn z. B. länger als ein Jahr keine Abfrage gemacht wurde, kann das sein?

 

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Interceptor
Aufsteiger
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@JuliaThomas  schrieb:

... Vollmachten aus der Vollmachtsdatenbank immer wieder gelöscht werden. .... und plötzlich liegt die Berechtigung nicht mehr vor ... 


Gelöscht = Datensatz aus der VDB gelöscht?

oder

Gelöscht = In der VDB noch vorhanden aber "Erloschen" vermerkt? (beim FA nachfragen)

 

liegt die Berechtigung nicht mehr vor = Vollmacht wird als gültig angezeigt, dann könnte die Untervollmacht in der Vollmacht/VDB fehlen.

 

Wenn die Vollmacht zeitlich unbefristet ist, dann funktioniert der Abruf auch wenn seit über einem Jahr nichts abgefragt wurde.

 

mfg

JuliaThomas
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Unsere Vollmachten sind alle zeitlich unbefristet. Der Punkt 38/39 in der Vollmacht: Ungeachtet der Beschränkung der Bevollmächtigung wird dem/der o.a. Bevollmächtigten eine unbeschränkte Abrufbefugnis erteilt – verschwindet nach unbestimmter Zeit.

Im Datensatz steht zwar, dass das Steuerkonto online abrufbar ist, aber sobald man die Vollmacht in der Datenbank öffnet, ist der Haken bei Nummer 38/39 nicht mehr vorhanden.. (Der Abruf funktioniert demensprechend nicht, man muss die einzelnen Vollmachten erneut übermitteln) Auch haben wir vereinzelt den Fall, dass im Datensatz der Vermerk "Erloschen" ohne weitere Begründung auftaucht.

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rpb
Einsteiger
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Ich wäre froh, die würden inaktive Vollmachten löschen 🙂

 

Die löschen da gar nichts, die Berechnung hängt ja auch von hinterlegten Vollmachten ab.

 


@JuliaThomas  schrieb:

Unsere Vollmachten sind alle zeitlich unbefristet. Der Punkt 38/39 in der Vollmacht: Ungeachtet der Beschränkung der Bevollmächtigung wird dem/der o.a. Bevollmächtigten eine unbeschränkte Abrufbefugnis erteilt – verschwindet nach unbestimmter Zeit.

 


Den Punkt brauchen Sie auch nicht, wenn davor keine Einschränkung angekreuzt wird, was eigentlich der Regelfall ist. 

 

Erloschen kann halt mehrere Gründe haben, Umzug, interne Geschichte beim FA, Insolvenz. Manchmal trägt sich die neue Steuernummer durch die Finanzverwaltung ein, aber manchmal auch nicht, konnte da auch noch kein System erkennen (evtl. unterschiedliche FA). 

 

 

 

 

 

JuliaThomas
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Danke für die Rückmeldung, allerdings funktioniert der Abruf nicht, wenn der Haken nicht drin ist.

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uspex
Einsteiger
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Ich habe genau dieses Problem auch, eine Antwort jedoch nicht gefunden, hier leider auch nicht. Falls Sie die Lösung haben, schreiben Sie es vielleicht hier bitte als Antwort auf meinen Beitrag, damit ich sehen kann. Ich mache es auch, wenn ich mal die Ursache rausfinde. Wobei momentan kann ich keine Zeit dafür aufbringen...

Interceptor
Aufsteiger
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Eine Idee hätte ich noch: Kann es sein, dass im Steuerprogramm (bis VZ 2022) eine Einzelempfangsvollmacht eingetragen war? Durch die Einzelempfangsvollmacht könnte die zuvor in der VDB eingetragene Vollmacht ggf. entfallen!?!

 

mfg

JuliaThomas
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Vielen Dank für den Tipp, das werden wir überprüfen, ich werde dann berichten 🙂

flange
Fortgeschrittener
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Wenn das wirklich so ist, dass eine Einzelvollmacht die generelle Vollmacht löscht, stellt sich die Frage: Wer hat sich solchen Quatsch ausgedacht.

 

Danke für die Idee. Spannend…

 

MfG, F.Lange

Interceptor
Aufsteiger
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Wie gesagt, könnte ich mir durchaus vorstellen. Wenn ich dem Finanzamt ein SEPA-LM  für Vorauszahlungen erteile und schreib dann in der nächsten Steuererklärung eine andere Bankverbindung rein (weil ich z.B. das Geld auf dem Konto meiner Frau haben möchte), dann fliegt bei der Finanzkasse das Lastschriftmandat raus 🙄

 

mfg

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Gelöschter Nutzer
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@Interceptor  schrieb:

.... Durch die Einzelempfangsvollmacht könnte die zuvor in der VDB eingetragene Vollmacht ggf. entfallen!?!

ist bei uns bei vielen Fällen trotz Einzelvollmacht nicht passiert (haben diese im Formular nicht gelöscht) , wäre ja auch völlig bekloppt 😉 

 

jejo
Aufsteiger
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@Interceptor schrieb:

Eine Idee hätte ich noch: Kann es sein, dass im Steuerprogramm (bis VZ 2022) eine Einzelempfangsvollmacht eingetragen war? Durch die Einzelempfangsvollmacht könnte die zuvor in der VDB eingetragene Vollmacht ggf. entfallen!?!


Das wäre zumindest meine Lesart der Fußnote 10 ...

 

Ein Widerruf der erteilten Vollmacht wird der Finanzbehörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 3 AO)

und der Fußnote 11 ...

 

Dies gilt auch für Vollmachten, die nicht nach amtlich bestimmtem Formular nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen elektronisch übermittelt worden sind. Bislang erteilte Bekanntgabevollmachten nach § 122 AO und Empfangsvollmachten nach § 183 AO erlöschen bei Anzeige einer neuen Bekanntgabe- oder Empfangsvollmacht in jedem Fall. Das Erlöschen von Datenabrufvollmachten, die nicht mittels einer Vollmachtsdatenbank der Kammer an das automationsgestützte Berechtigungsmanagement der Finanzverwaltung übermittelt worden sind, ist gesondert anzuzeigen.

der aktuellen Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen, auch wenn es vielleicht - wie von @flange und @Gelöschter Nutzer zuvor geschrieben - "Quatsch" und "völlig bekloppt" wäre ...

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

eine Vollmacht in einer Erklärung ist eine einmalige Bekanntgabevollmacht nur für diesen Bescheid.

 

Mit dieser Vollmacht kann ich keine allgemeine Vertretungsvollmacht aus der VDB löschen. Dieser Widerruf ist immer gesondert anzuzeigen (oder durch eine neue Vollmacht eines anderen StB).

 

Und in der Fußnote 11 geht es nur darum, dass mit einer VDB-Vollmacht auch andere Vollmachten widerrufen werden, die vorher auf andere Weise erteilt wurden.

 

In der Bekanntgabevollmacht der Erklärung steht wiederum nirgends etwas, dass diese Vollmacht andere Vollmachten widerruft.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Interceptor
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Ich will jetzt keine Diskussion darüber auslösen - ich habe nur eine Vermutung geäußert was evtl. die Ursache der verschwindenden Vollmachten sein könnte - und da muss man technisch gesehen vielleicht andere Gesichtspunkte mal überdenken.

 

mfg.

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letzte Antwort am 03.02.2025 07:49:34 von Interceptor
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