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Rechnungsschreibung Abrechnung von Rechtsbehelfen nach StBVV Version 7

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letzte Antwort am 31.08.2021 13:21:48 von ChrisDiddlina1979
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bodensee
Experte
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4 Monate und gab es hierzu Fortschritte ? 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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happe
Einsteiger
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Nachricht 32 von 48
2022 Mal angesehen

Still ruht der See, erst Recht die DATEV beim "Premium-Produkt" Eigenorganisation comfort.

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guenther
Erfahrener
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Nachricht 33 von 48
2013 Mal angesehen

Ich habe mittlerweile eine Rechnung nach RVG geschrieben, das hat aber bestimmt mind. 2 h gedauert, weil das Formular nicht funktionierte. 

 

Vermutlich hätte ich es da auch lassen können. 

 

Die Anrechnung der vorhergehenden Gebühren für die Steuererklärung finde ich technisch sehr schwierig. 

mfg Thomas Günther
jwd
Beginner
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Nachricht 34 von 48
1958 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Schulz,

 

mit Verlaub: Soweit ich es sehen kann, beschränkt sich das Datev-Dok 1035387 auf eine Beschreibung der Vorgehensweise zum Erstellen eines RVG-gemäßen Rechnungsformulars, gibt aber keinerlei darüber hinausgehende Hilfestellung.

 

Ausgangsfrage war aber: Wie erstellt man unter StBVV 2020 mit Datev-Rechnungsschreibung eine an den Mandanten weiterreichbare Rechung?

 

Diese Frage ist bisher noch nicht so beantwortet worden, daß man eine Antwort als Handlungsanweisung verwenden könnte.

 

Bisher scheint nur eindeutig zu sein: Für den in der Praxis durchaus nicht ungewöhnlichen Fall, daß Ausfertigung einer, Steuererklärung (StBVV 24), des Bescheides (StBVV 28) und einfacher Einspruch (StBVV 40 iV RVG) gegenüber dem Mandanten in einer Gesamtrechung abgerechnet werden sollen, bietet Datev-Rechnungschreibung keine praktikablle Lösung.

 

Ein Diskussionsteilnehmer empfiehlt zwar, die RVG zu aktivieren, danach wieder eine individuelle Gebührenanrt entsprechend den früheren Gebührennummern 4010ff  mit Bezug auf RVG einzurichten und auf diese Weise Leistungen nach StBVV und RVG in einem (bisherigen) Rechnungsformular abzurechnen. Doch ist diese Empfehlung leider nicht präzsise genug, um sie einigermaßen problemlos nachprakizieren zu können.

 

Wenn es aber diese Möglichkeit der Problemlösung grundsätzlich gibt: Warum wurden dann im Gebührenarten-Katalog StBVV 2020 die in StBVV 2017 vorhandenen Gebührenarten 4010ff. vollständig gelöscht? Gibt es eine Möglichkeit, diese dann "fehlenden" Gebührenarten durch Kopieren aus StBVV 2017 nach StBVV 2020 zu übernehmen, um sie dann dort individuell an RVG anzupassen?

 

Wünschenswert wäre jedenfalls, daß DATEV möglichst rasch

a) die technischen Voraussetzungen dafür schafft, daß mindestens die RVG-Gebühren 2300, 2301, 1008  und (wenn auch wohl seltener benötigt) 1002 mit anderen StBVV-Gebühren in einem einheitlichen Rechnungsformular abgerechnet werden können,

b) ein Datev-Dok. erstellt, wie wirklich "Rechnungen mit Gebühren der RVG ... in Rechnungsschreibung" erstellt werden können. Dabei sollte auch die zweckmäßige Vorgehensweise zur Lösung des Anrechnungsproblems nach RVG-VV 2.3 § 4 Satz 1 berücksichtigt werden.

 

Kurz: Hinsichtlich Datev-Dok 1035387 Tz 2.4, wonach Gebühren nach StBVV und RVG nicht zusammen auf einem Rechnungsformular abgebildet werden können, sollte so bald als möglich für Abhilfe gesorgt werden.

 

Man dankt im voraus.     

jwd
Beginner
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Als Erfahrungsbericht sei mitgeteilt:

 

Jedenfalls im Augenblick scheint es am praktikabelsten zu sein, StBVV-Leistungen und RVG-Leistungen gänzlich getrennt abzurechnen. Das bedeutet:

 

1. Es ist nach Vorgabe des Datev-Dok. 1035387 ein eigenes Rechnungsformular für RVG-Leistungen anzulegen. Dabei sollte im Einleitungstext der Rechnung ("Ich/Wir erlaube(n) ...) ein Verweis wie "gemäß/nach StBVV i. V. RGV " oder ähnlich lautend vorgesehen werden.

 

2. Es werden zunächst die StBVV-Leistungen unter Standard-StBVV-Formular abgerechnet, druckreif gesetzt, ausgedruckt und weiterverarbeitet.

 

3. Danach wird unter Kanzlei/Grundwerte/Rechnungsformulare das RGV-Formular eingestellt. Anschließend werden die RGV-Leistungen nach vertrauter Handhabung im RGV-Formular abgerechnet, druckreif gesetzt, ausgedruckt und weiterverarbeitet. 

 

4. Abschließend wird wieder das StBVV-Formular als Standard-Formular eingestellt.  

 

Es möge nützen!

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

im Rahmen der Neuregelungen der StBVV 2020 fallen die Gebührenpositionen auf Basis des §40 StBVV weg. Stattdessen soll die Abrechnung nach RVG erfolgen. Die Tatbestände der Gebührennummer 4010 ff gibt es nicht mehr in der StBVV 2020. Somit können diese Standard-Gebühren mit der Version 7 (StBVV 01.07.2020) nicht mehr ausgewählt werden. Statt dessen können Sie Gebühren der RVG verwenden. Für vorkommende rechtliche Beratungen sind Teile der RVG im Standard-Gebührenplan enthalten.

 

Wir überarbeiten das Dokument 1035387 aktuell. Die überarbeitete Version wird voraussichtlich ab Mittwoch, 30.12.2020 zur Verfügung stehen.

 

Gerne möchten wir Ihnen jetzt schon aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.

 

Mit Ihrem individuellen Kanzlei-Rechnungsformular ist es möglich, Gebühren der StBVV und RVG in einer Rechnung abzurechnen. Es muss mindestens eine Gebühr der StBVV in der Rechnung vorhanden sein. Somit können Sie die Steuererklärung, Bescheidprüfung und den Einspruch in einer Rechnung abrechnen.

Ihr individuelles Kanzlei-Formular basiert in der Regel auf einem Standard-Formular. An den verschiedensten Stellen wird nur StBVV angezeigt auf der Rechnung (z. B. im Einleitungstext und bei der Umsatzsteuer). Es ist natürlich möglich, jederzeit individuelle Anpassungen im Formular vorzunehmen.

 

Sollten Sie nur Gebühren der RVG in der Rechnung anlegen und abrechnen, prüfen Sie ggf. ob Sie Ihr Rechnungsformular anpassen müssen. Alternativ legen Sie ein separates Rechnungsformular nur für die Abrechnung von RVG-Gebühren an. Die Anleitung für die Anlage eines separaten Rechnungsformulars finden Sie bereits heute im Dokument 1035387. Die Anleitung für die Anpassung Ihres individuellen Rechnungsformulars, wenn nur Gebühren der RVG abgerechnet werden, wird voraussichtlich ab Mittwoch, 30.12.2020 im Dokument enthalten sein.

 

Damit Sie Gebühren des Standard-Gebührenplans der RVG in der Rechnung auswählen können, müssen Sie die Verwendung von RVG-Gebühren in Rechnungsschreibung aktivieren (Kanzleidaten | Grundwerte -> Registerkarte Gebührenfindung). Die Beschreibung finden Sie auch im Dokument 1035387.

 

Sobald die Verwendung von RVG-Gebühren in Rechnungsschreibung aktiviert ist, können Sie in der Rechnung alle im Standard-Gebührenplan vorhandenen Gebühren der RVG auswählen:

 

RVG_Gebuehr_in_der_Rechnung_auswaehlen.png

 

 

Im Standardpositionsdienst können Sie im Standard-Gebührenplan der RVG nach der Rechtsgrundlage sortieren oder auch mit der erweiterten Suche eine bestimmte Rechtsgrundlage suchen. Dadurch können Sie die Gebührennummer (Kennung) ermitteln und diese direkt in der Rechnung eingeben.

 

RVG_Standardpositionsdienst.png

 

 

Für die Anrechnung von Beträgen können Sie z. B. eine weitere Gebühr anlegen und den Gebührenbetrag mit einem Minus erfassen.

 

Im Standardpositionsdienst können neue Standard-Gebühren angelegt werden. Den Gebührenplan steuern Sie bei der Auswahl Norm/Gesetzt.

 

Standardgebuehr_neu.png

Tipp:

  • Hinterlegen Sie eine Auftragsart, damit die Auftragsart nicht in jeder Rechnung manuell ausgewählt werden muss.
  • Hinterlegen Sie eine Rangfolgenummer. Die Rangfolgenummer bestimmt die Reihenfolge der Gebühren auf der Rechnung. Alle Standard-Gebühren der RVG werden mit der Rangfolgenummer 950 vorbelegt. Somit empfiehlt sich bei der Anlage einer Gebühr im Standard-Gebührenplan der RVG die Rangfolgenummer 949 oder höher zu verwenden.

 

Weiterhin können Sie im Standardpositionsdient alle vorhandenen Standard-Gebühren, unabhängig der Gültigkeit, kopieren (Gebühr markieren, mit der rechten Maustaste klicken und „Position kopieren“ wählen). Nachdem eine Kopie erzeugt wurde, müssen Sie die Kennung vergeben. Alle anderen, vorbelegten Felder können Sie individuell anpassen.

Achten Sie auf die korrekte Auswahl bei „Gültig ab:“. Damit Sie die individuell angelegte Gebühr in der Rechnung auswählen können (alte Gebührenversionen sind ggf. schon inaktiv gesetzt).

 

Und hier noch eine Musteransicht einer Rechnung mit je einer Gebühr der StBVV und RVG und dem Standard-Rechnungsformular 101:

 

RVG_Musterrechnung_.png

 

Schöne Feiertage und einen guten Rutsch, bleiben Sie gesund 🌲
Grüße vom Community-Service-Team (EO compact/classic)
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Pia Auerochs-Rehlinger
Hilde Will
Kerstin Schulz

deusex
Experte
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Nachricht 37 von 48
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Danke für Ihre ausführliche Darlegung, liebe DATEV-Mitarbeiterinnen !

 

Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass die alten Versionen der BRAGO/RVG über die Stammdaten in Rechnungsschreibung deaktiviert werden; also wie die StbGebV bis 2007 mit Markierung aller Posten.

 

Die neue Deaktivierung über Organisation-Stammdaten-Standardpositionen-Gebührenversion ist nur für die StbGebV/StbVV ab 2007 anzuwenden.

 

Ich hatte gestern den ersten Einspruch nach RVG abgerechnet. Es ist durchaus verwirrend, aber ich habe mich dazu entschieden, keine Anrechnung vorzunehmen. Für´s erste Mal soll es so tun. In dubio pro reo.

 

Die gemeinsame Abrechnung nach StbVV und RVG ist problemlos möglich, aber hierzu müsste ich eine neue Vorlage "programmieren"; insofern ist das gezeigte Beispiel mit der ZugFerd-Rechnung schon ein netter Stups in die richtige Richtung.

 

Ich hatte im Zeitraum vor ca. 5 - 10 Jahren öfters bezüglich der Rechnungsschreibung moniert; insbesondere auch bezüglich der Verbindung zu Unternehmen online. Ich wurde damals vertröstet, man würde alles in der bald erscheinenden Pro-Version lösen.

Dies wurde bereits vor Jahren abgeblasen und wir reiten immer noch diesen halbtoten Gaul. Insbesondere jetzt mit der Änderung zum §40 StbVV i.V. mit der RVG tun sich hier weitere Abgründe aus.

 

Wie ein Vorredner schon schrieb, lässt sich "all-in-one" in der ZugFerd-Rechnung gut darstellen, aber in meinem Asbach-Uralt-Rechnungsformular geht da nicht mehr viel. Ich kann mich noch gut an die Schmerzen mit den Formularerstellungen damals erinnern.

Es ist schon etwas traurig, dass bis heute hier lediglich Flickschustereien und Anpassungen erfolgten, aber wir immer noch kein wirklich leistungsfähiges Produkt zur Rechnungsschreibung vorliegen haben.

 

Wir benötigen hier dringend eine vollständig neue Rechnungsschreibung ! 

 

Ich hatte mir Mitte letzten Jahres vorgenommen, endlich mal wieder ein neues Rechnungsformular zu designen, da ich aber noch aktiv im Beruf bin, hat dies dann meine Kapazitäten in Zeit und Geist dann doch gesprengt.

 

Ich werde künftig, bis auf wenige Ausnahmen auf ZugFerd-Rechnungen umsteigen; ob mit Unternehmen online oder ohne und wage fast zu behaupten, dass aus Gründen der Digitalisierung bei DATEV nicht mehr sehr viel in den "alten Gaul" investiert werden will.

 

edit:

 

Die Einstellungen in der Rechnungsschreibung gelten kanzleiweit und da diese Art der Rechnungen (bei uns zumindest) Chefsache sind, bin ich aus Gründen der Übersichtlichkeit dazu übergegangen, die Gebührenarten aus der BRAGO/RVG nur bei Bedarf "zuzulassen", damit die Übersicht bei der Rechnungsschreibung "entschlackt" wird. Meine Mitarbeiterinnen verschone ich somit damit. 😉

 

Unbenannt.png

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ChrisDiddlina1979
Beginner
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Hallöle. Habt ihr rausbekommen wie man die Kürzung in der Rechnung vornimmt? Wisst Ihr, ob man den Rechnungstext ändern kann? Das Feld ist gelb hinterlegt und man kann nicht speichern...LG Christine

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ChrisDiddlina1979
Beginner
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So richtig verstehe ich aber nicht, wie ich jetzt die Kürzung beim Einspruchsverfahren vornehmen muss und anlegen kann (Anrechnung § 35 Abs. 2 RVG - nach Tabelle A).  Ist es möglich einen Buchungstext zu ändern? Das kriege ich irgendwie nirgends hin.
Vielen Dank, ChristineK.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ChrisDiddlina1979,

 

ist es möglich, dass Sie uns einen (datenschutzgerechten) Screenshot zur Verfügung stellen, damit wir erkennen können, von welchem Buchungstext Sie sprechen?

Alternativ können Sie sich auch gerne bei uns im Service melden, damit wir uns das bei Ihnen direkt ansehen können.

 

Servicekontakt anlegen: 1071593

 

Schönes Wochenende

Kerstin Schulz

DATEV eG

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ChrisDiddlina1979
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Hallo Frau Schulz,

 

kann ich nächste Woche machen, wenn ich wieder bei der Arbeit bin. Ich meine den Rechnungstext.
Mein Chef möchte, dass dort vorweg "Einspruchsverfahren" steht, damit die Mandanten wissen um was es geht...
Vielen Dank,

Chr. Kreiss

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ChrisDiddlina1979
Beginner
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Anbei die Rechnung. Wir würden gerne die Bezeichnung ändern... Also vor der Geschäftsgebühr z. B. Einsprichsverfahren. 

Vielen Dank, 

ChrisDiddlina1979

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo ChrisDiddlina1979,

 

den Text können Sie in der Rechnungsdisposition in den Gebührendetails für diese Rechnung anpassen.

 

Rechnungsdispo_Gebuehrendetails.png

 

Wenn Sie den individuellen Gebührentext für diese Gebühr in jeder Rechnung hinterlegen möchten, können Sie den Text auch in der Standardgebühr anpassen.

 

Gebühr ändern für Rechnungsschreibung - 1036420

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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ChrisDiddlina1979
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Sehr geehrte Frau Schulz. 

vielen lieben Dank.

Leider übernimmt er die gespeicherte Textänderung nicht in der Rechnungschreibung. 

Keine Ahnung... 

LG 

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

eine Idee habe ich noch :-).

 

Sie haben den Gebührentext für die Standard-Gebühr in der Version 8 (01.01.2021) angepasst. Vermutlich ist die aktuelle Version noch nicht in Rechnungsschreibung eingestellt. Das bewirkt, dass Sie die Gebühr mit Version 6 (Nr. 7 musste übersprungen werden) oder älter in der Rechnung anlegen. In der Standard-Gebühr mit Version 6 (oder älter) wurde der Text nicht angepasst.

 

Stellen Sie die aktuelle Version (8) ein und legen Sie die Gebühr erneut an:

 

In Rechnungsschreibung im Menü Extras | Einstellungen -> Verwendete Version der RVG

 

 

Sollte bei Ihnen eine Version älter als 6 aktiv sein, müssen Sie die Version schrittweise hochsetzen (das Fenster immer wieder mit OK bestätigen).

 

RVG vom 01.01.2021 aktivieren in Rechnungsschreibung - 1019198

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

 

 

ChrisDiddlina1979
Beginner
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DAAAAANKE.... ES HAT GEKLAPPT... 

VIELEN VIELEN DANK. 

PabloCHB19
Einsteiger
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Nachricht 47 von 48
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 @ChrisDiddlina1979  

Welche Gebührenposition haben Sie für Kürzung gemäß §35 Abs. 2 RVG benutzt? 

Ich komme mit der 2300 nicht weiter.

Das ist wirklich zum Verzweifeln wenn man die StBVV in Kombination mit der RVG nutzt. 

 

Grüße aus Berlin
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ChrisDiddlina1979
Beginner
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Sorry für die späte Rückmeldung.

Für die Kürzung habe ich die 231 angelegt.

Einspruch rechne ich mit der 230 ab. Bei der 231 muss der Satz mit Minus erfasst werden.

Dann erfolgt die Kürzung auf der Rechnung. Ich hoffe ich konnte helfen. LG Christine

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 31.08.2021 13:21:48 von ChrisDiddlina1979
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