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MyDatev Kommunikation - 2 Bestände, 2 Unterberaternummern, 1 SmartLogin

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letzte Antwort am 25.09.2025 16:42:25 von MMUC
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MMUC
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
165 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben folgende Konstellation: Mandant ist bei uns als:

- Firma (als Gesellschafter) hier existiert Unterberaternummer und SmartLogin

- Privatperson keine Unterberaternummer, kein Zugangsmedium

 

Es soll sowohl für die Firma als auch für die Privatperson die Freizeichnung online genutzt werden. Die Unterberaternummer der Firma soll nicht für die Privatperson verwendet werden und natürlich möchte der Mandant auch keinen zweiten SmartLogin für ein zweites Handy haben...

 

Was sollen wir jetzt machen? Bei der alten Freizeichnung wurden einfach die Rechte auf dem Firmen-SmartLogin für die privaten Steuern administriert und fertig.

Das geht ja nun nicht mehr, da man für die Bestellung von MyDatev Kommunikation zwingend ein Zugangsmedium für einen Benutzer benötigt.

 

Rat von der Datev: Für die Privatperson einen Fake-SmartLogin unter einer eigenen Unterberaternummer bestellen, der aber nicht verwendet wird und wie gehabt die Rechte auf dem Firmen-SmartLogin administrieren.

Das haben wir (wenn auch zähneknirschend, da absolut unsauber) gemacht. Die Bestellung von MyDatev Kommunikation hat dann auch geklappt. Der Fake-SmartLogin wurde dann auch nie auf einem Handy registriert, sondern die Rechte auf dem Firmen-SmartLogin ergänzt.

 

Jetzt wollten wir die Steuererklärung bereitstellen und bekommen die Fehlermeldung, dass für den Mandanten kein Zugangsmedium vorhanden ist...

 

Hat hier jemand Erfahrung und kann uns weiterhelfen? Wir können ja nicht die einzige Kanzlei mit dieser Konstellation sein.

 

Vielen Dank!

 

 

Beitrag verschoben durch @Sarah_Reitzmann 

quantenjoe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 5
140 Mal angesehen

Moin Moin,

 

warum denn keine Unterberaternummer für - ich denke darum geht es - Meine Steuern. Dann für das SmartLogin freigeben.

 

Oder eben doch auf die Unterberaternummer Meins Steuern einrichten und nur für die Privatperson freigeben.

Ich meine, dies ist eigentlich die richtige Vorgehensweise. Man muss nur die Rechte entsprechend vergeben.

 

Sofern der Fall nicht komplizierter liegt - und damit meine ich nicht, dass der Mandant als Privatperson der RVO misstraut - sollte das reichen.

 

QJ

 

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DATEV-Mitarbeiter
Magdalena_Schröder
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
73 Mal angesehen

Hallo @MMUC,

 

Beide zentralen Mandanten (Unternehmen und Privatperson) sollten über die MyDATEV Mandantenregistrierung für MyDATEV Kommunikation registriert werden.
Anschließend sollte in der Rechteverwaltung online auf dem vom Mandanten genutzten SmartLogin das Recht Kommunikation (unter MyDATEV Übergreifenden Anwendungen) für die zentrale Mandantennummer des Unternehmens und der Privatperson vergeben werden.

Wenn Sie hierbei weiter Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte erneut bei uns im Programmservice, damit wir uns die Thematik gemeinsam ansehen können.

Vielen Dank.

Viele Grüße aus Nürnberg, Magdalena Schröder
Service Dokumentenmanagement | DATEV eG
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mspoetzl
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
47 Mal angesehen

Hallo @Magdalena_Schröder ,

 

wir haben gerade ein ähnliches Problem, wir sind in dem Fall zwar noch nicht bei der Bereitstellung der Steuererklärung, sondern erst bei der Bestellung von MyDATEV Kommunikation. 

 

Eine GbR hat DUO und beide Gesellschafter haben einen Smartlogin auf der betrieblichen Unterberaternummer. Für meine Steuern eines Gesellschafters gibt es eine weitere Unterberaternummer, auf welcher das Portal für Privat bestellt werden soll. 

 

Da wie schon erwähnt die Bestellung ohne Zugangsmedium auf der entsprechenden Unterberaternummer nicht funktioniert, sind wir auch schon auf die Idee eines Fake-Smartlogins gekommen. Aber warum ist das überhaupt so? Diese Pflicht ist doch sinnlos, die Rechte muss man ja sowieso administrieren. Und durch Fake-Smartlogins macht man sich erstens unendlich viel Arbeit und in der Rechteverwaltung und Smartlogin-Administration nur unnötig Stolpersteine, falls man nicht ganz genau aufpasst und den Fake sofort wieder löscht. Zudem muss man den Mandanten auch noch darauf hinwiesen, dass die nächste Datev-Post zu vernichten ist.

 

Könnte das nicht optimiert werden?

Viele Grüße
Michaela Spötzl
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MMUC
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
41 Mal angesehen

Hallo,

 

ich melde mich hierzu auch noch einmal. Vielen Dank für die Nachrichten. Die Angelegenheit konnte mittlerweile durch den Datev-Support geklärt werden.

 

Unser Vorgehen mit dem Fake-SmartLogin war korrekt und ist derzeit auch die einzige Lösung für diese Konstellation. Die Fehlermeldung hatte einen anderen Ursprung:

Die Bestellung über die MyDATEV Mandantenregistrierung wurde nicht vollständig abgeschlossen und hat diesen Fehler produziert.

Ärgerlich: Wir haben keine Chance, diesen Fehler als Kanzlei zu sehen, da MyDatev bei der Registrierung als bereits vorhanden angezeigt wird und wir als Kanzlei auch die Meldung über das MyDatev-Portal erhalten, dass alles eingerichtet ist. Gemäß dem Herren von der Datev kommt diese fehlerhafte Registrierung gar nicht so selten vor... Kann aber nur von der Datev gesehen werden.

Nach einem erneuten Registrierungs-Vorgang war der Fehler weg und wir konnten bereitstellen.

 

 

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letzte Antwort am 25.09.2025 16:42:25 von MMUC
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