Hallo, erstmal vielen herzlichen Dank für die Hilfe! Das bringt mich schon sehr weiter. Ich kann mich @Nutzer_8888 nur Anschließen. Ein Hilfsdokument, welches das Zusammenspiel und die Abhängigkeiten diverser Beraternummern, Ordnungsbegriffe, ect. ausführlich beschreibt wäre Gold wert. Gerade wenn man relativ neu in dem Thema ist und dann solche, bereits bestehenden Konstellation überblicken soll, wird das schnell zum Alptraum. Ich werde morgen bei dem Mandanten alles umstellen und berichten bzw. nochmal rückfragen, wenn es noch irgendwo Probleme gibt. Dazu hätte ich schon jetzt noch eine Frage: Für die UStVA beim Mandanten muss die von @andrereissig beschriebene Kombination in die Beraternummern- / Kennwörterverwaltung bei M-Faktura eingetragen werden (bei dem Passwort handelt es sich um das Beraternummern-Kennwort der mandantengenutzten Beraternummer, oder?) und das Online-Recht Datev-DFÜ über Internet (ebenfalls für die mandantengenutzte Beraternummer) für das Zugangsmedium des Mandanten freigeschaltet werden. Dann sollte die Übermittlung funktionieren. Das wäre jetzt in Anbetracht der nahenden Monatsfrist die absolute Priorität. Zudem: Soweit ich das verstanden habe, wäre es dann sogar einfacher, die Beraternummer in Mittelstand Faktura für die beiden Unternehmen nicht zu ändern und diese einfach auf unserer Kanzlei-Beraternummer weiter laufen zu lassen und dann die Ordnungsbegriffe bei uns entsprechend anzulegen. So hätten wir den geringsten Aufwand und müssten beim Mandanten keine großen Umstellungen vornehmen. Ist das so korrekt bzw. spricht etwas dagegen?
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