Manchmal gibt es ESt-Erklärungen, bei denen ich bereits bei der Erstellung weiß, dass ich Belege an das Finanzamt übermitteln möchte bzw. werden muss. Kann ich im Vorfeld dazu Dokumente mit einem entsprechenden Status/Vermerk versehen, damit diese z.B. bei Freigabe der Steuererklärung gefiltert werden können?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @lutzstb ,
in DATEV DMS (neu) legen wir dazu eine Vorgangsmappe:https://apps.datev.de/help-center/documents/1007194 an.
Dort werden die voraussichtlich einzureichenden und die angeforderten Dokumente gespeichert.
Wenn man mit Meine Steuern arbeitet kann man ja die Belegnachreichung nutzen.
Vielleicht ein Ansatz für die DATEV Ideas, dass man die "verdächtigen" Belege schon beim Arbeiten zusätzlich zur normalen Kategorie, gesondert kategorisieren kann🤔
Die Idee mit der Vorgangsmappe finde ich nicht schlecht, aber noch schöner wäre es hier den kompletten Workflow über Meine Steuern bzw. Digitale Belege Steuern abwickeln zu können.
Hallo,
die Idee gibt es schon
Kennzeichnung von Belegen zur Einreichung beim Fin... - DATEV-Community - 242882
Ich habe heute mit meinen Mitarbeitern Teambesprechung gehabt und wir sind dieser Fragestellung nachgegangen. Hierbei wurde folgender Lösungsansatz gewählt:
Sollte bereits bei Erstellung der ESt-Erklärung feststehen, dass bestimmte Belege an das Finanzamt übermittelt werden, wird dies vorbereitet, indem unter "Kommunikation mit der Finanzverwaltung" die "Belegnachreichung" erstellt wird und die entsprechenden Belege angehangen werden.
Die Belegnachreichung erhält den Status "Zur Prüfung". Der Chef kann dies dann überprüfen und den Status in "Freigegeben" ändern. Wenn der Mandant dann die Steuererklärungen freigezeichnet hat und diese an Finanzamt übermittelt wird, kann gleichzeitig die Belegnachreichung angestoßen werden.
@lutzstb ist ein Lösungsansatz. Man kann ziemlich genau im Voraus ahnen welche Belege das FA sehen wollen wird.
Der Prozess ist gut! Unter den miesen Bedingungen die meine Steuern eben hergibt. In meine Augen nur ein Stück weit zu vor auseilendem Gehorsam tendierend.
Das FA kann sich bequemen die verdammten Belege anzufordern oder nach drei Jahren mal auf den Trichter kommen dass der Mandant tatsächlich jedes Jahr 400 Euro an World Vision überweist. Sonst klickt man den Worldvision Beleg bis zum Sankt Nimmerleins Tag in die Kategorie "zu prüfende Nachreichung".
Philosophiefrage wollte ich nur drauf hinweisen. Heißt ja auch Belegnachreichung und nicht digitale Mitgabe. 😇 Ihr Prozess ist den Schritt "RF des FA abwarten" kürzer. 🤗
Gibt es eine Zeitersparnis, in dem die Kanzlei, aus vorauseilendem Gehorsam, Belege bereits auf Verdacht bereitstellt?
Wir warten auf die Anforderung seitens der Behörde. Der Zeitaufwand um die Unterlagen zusammenzustellen ist dann genauso lange. Allerdings haben wir dann die Zeit gespart, in den Fällen, in denen das Finanzamt keine Belege sehen will.
Ich sehe das ein, wenn im Bereich V+V neue Objekte hinzukommen. Da benötigt das Finanzamt die AK und Ermittlung der AfA.
Grüße
Martin Heim