Ich habe heute mit meinen Mitarbeitern Teambesprechung gehabt und wir sind dieser Fragestellung nachgegangen. Hierbei wurde folgender Lösungsansatz gewählt: Sollte bereits bei Erstellung der ESt-Erklärung feststehen, dass bestimmte Belege an das Finanzamt übermittelt werden, wird dies vorbereitet, indem unter "Kommunikation mit der Finanzverwaltung" die "Belegnachreichung" erstellt wird und die entsprechenden Belege angehangen werden. Die Belegnachreichung erhält den Status "Zur Prüfung". Der Chef kann dies dann überprüfen und den Status in "Freigegeben" ändern. Wenn der Mandant dann die Steuererklärungen freigezeichnet hat und diese an Finanzamt übermittelt wird, kann gleichzeitig die Belegnachreichung angestoßen werden.
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