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Elektronische Bescheide per Mail an Mdt

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letzte Antwort am 19.04.2024 12:50:04 von theo
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Heidi1601
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Nachricht 1 von 18
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Guten Morgen,😊

 

wer hat Erfahrungen mit dem versenden der elektronischen Bescheiden. Die Bescheide elektronisch zu erhalten und weiterzubearbeiten ist kein Problem, aber wie stellen wir sicher, dass der Bescheid beim elektronischen versenden beim Mandanten ankommt? Beim Versand durch die Post, bekommt man ihn im schlimmsten Falle zurück, beim Versand per Mail, ist das nicht der Fall.😲

 

Wer hat Erfahrungen? Über eine Rückmeldung freue ich mich. Vielen Dank😄

 

Schönen Tag.

metalposaunist
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@Heidi1601 schrieb:

Beim Versand durch die Post, bekommt man ihn im schlimmsten Falle zurück, beim Versand per Mail, ist das nicht der Fall.😲


Verstehe ich nicht? Du suchst also eine Lesebestätigung, die es in der E-Mail gibt, wo man als Empfänger auf nein klicken kann? 

 

Wir nutzen kanzlei.land. Das protokolliert, wer was gesehen hat 🤓. Dort gibt es keinen nein Button. 

 

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viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Heidi1601
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Hallo,

 

vielen Dank erstmal😊. Naja leider habe ich festgestellt, das bei einigen Mandaten das Postfach voll ist und sie schlichtweg einfach Ihre Mails ignorieren. Das könnte natürlich Ärger geben, wenn es um eine größere Zahlung geht, zum Beispiel.....

Allerdings würden wir über kurz oder lang gerne generell auf den digitalen Versand der Bescheide umsteigen.

 

Danke dir.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 4 von 18
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@Heidi1601 schrieb:

Naja leider habe ich festgestellt, das bei einigen Mandaten das Postfach voll ist und sie schlichtweg einfach Ihre Mails ignorieren.


Dann haben wir ein ganz anderes Problem. Dann behaupte ich eher, dass man sich nicht digital selbst verwalten kann/will/möchte und das eher als Last als Hilfe sieht. Und wenn man IT "richtig" nutzt, dauert es bei mir, bis mein Postfach voll ist (50GB E-Mails aka eigentlich nur Text sind **bleep** viele E-Mails 😅). Aber wer auf kostenlose Angebote setzt und sein Postfach nicht pflegt ... IT muss gepflegt sein. So wie das eigene Auto auch oder andere Dinge, die man liebt. Liebt man sie aber nicht ... 

 

Dann wird Dir auch kein kanzlei.land helfen, weil kanzlei.land und Co. eine E-Mail als Benachrichtigung verschicken, damit man nicht täglich (ggf. sinnlos) in solche Portale schaut. Daher: Da liegt das Grundproblem ganz woanders. Und www.t3n.de sagte: Repariere die Ursache, nicht das Symptom. 

 


@Heidi1601 schrieb:

Allerdings würden wir über kurz oder lang gerne generell auf den digitalen Versand der Bescheide umsteigen.


Im Grunde aber auch ziemlich krank, was wir Kanzleien da veranstalten, weil auch da der Fehler im System liegt und man das technisch auf völlig neue Beine stellen könnte, wenn man den wollte. Ich hatte meine Vision hier schon mal niedergeschrieben.    

 

Aber hey! Sind wir happy, dass wir Bescheide überhaupt digital und nicht per Post bekommen. Da muss man sich riesig in Deutschland drüber freuen 😂

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Heidi1601
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Ja ich weis was du meinst...

Vielen Dank erstmal, es bleibt weiterhin ein spanendes Thema.😄

tu_heggi
Fortgeschrittener
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Moin @Heidi1601 

 

ein Restrisiko wird immer bleiben.

 

a) Bei der Post kann er unterwegs verloren oder erst nach einer Zahlungsfrist eingehen.

b) Eine Mail kann auch nicht ankommen, im Spam landen etc. Lesebestätigungen können weggeklickt werden

c) Bereitstellung über Portallösungen mit Infomail siehe oben

 

Ein Zustellweg mit dem Mandanten festlegen, Verantwortung der Überwachung ist seine organisatorische Sache.

Wir können weder aus kosten- noch aus Zeitgründen zusätzlich jeden anrufen und Fragen ob der Bescheid angekommen ist bzw. wie der zugestellt werden soll.

 

Irgendwann ist es vielleicht möglich mit dem elektronischen Bürger-Postfach die Bescheide vom FA direkt an den Steuerpflichtigen zu senden (wenn keine abweichende Empfangsvollmacht vorliegt). 

 

Der Gesetzgeber geht dann auch von der Zustellfiktion aus......

metalposaunist
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@tu_heggi: Du meinst sicher das eBO? Wenn das eine so geile Cloud Lösung wie das beA und beSt wird - gute Nacht 😂. Dann ist's Mittel zum Zweck und wird wenig Freude machen. Aber lassen wir uns überraschen. Vielleicht sind wir 2050 da, wo andere EU Länder 2010 schon mal waren 😬.   

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Heidi1601
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Moin,

 

vielen dank auch dir. 😊

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swenzel
Einsteiger
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Interessant in diesem Zusammenhang:

 

LAG Köln: Absender einer E-Mail trifft volle Beweislast für deren Zugang

 

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-koeln-absender-einer-e-mail-trifft-volle-beweislast-fuer-deren-zugang

 

 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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Wer ist denn (technischer) Absender einer E-Mail? Der SMTP Name, die IP-Adresse, die Domain, ...? Wenn der SMTP Name reicht, dann werde ich ab sofort als Olaf Scholz E-Mails versenden 😂. Dafür kommt man dann in Deutschland sicher in den Knast, weil man auch das technisch nicht unterbinden kann, bei Protokollen von 1971. Glückwunsch 👏

 


Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, habe der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern.


Und man hat zu 104% keine Möglichkeit zu sagen: keine Bestätigung versenden 👍. Kennt doch jeder diese manuelle Abfrage.  

 

Noch immer: #Neuland. Auch in 2022 noch. Auch 10 Jahre später noch. Die Mühlen mahlen langsam. Sehr langsam. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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deusex
Experte
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Nachricht 11 von 18
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Ihre Verunsicherung kann ich sehr gut verstehen, aber bedenken Sie stets, dass ihr Gegenüber auch den nötigen Respekt für Sie und Ihre Arbeit erweisen muss. Sie helfen ihm, unterstützen ihn so gut es geht und verlangen hier nichts mehr als ein wenig Zusammenarbeit.

Die Zeiten sind vorbei, dass man dem Steuerberater eine Fuhre Mist in die Kanzlei wirft, "mach mal" ruft und noch dumm an Leistung und Rechnung "hinschnoddert".

 

Bei uns ist die E-Mail-Kommunikation bereits seit etlichen Jahren fester Bestandteil unsere Auftragsbedingungen und die Verpflichtung des Mandanten den Zugang und den Abruf sicher zu stellen.

 

Bescheide u.ä. übersenden wir NUR via E-Mail und legen diese zusätzlich in "Meine Steuern" ab, auf was hingewiesen wird.

Aktuell gehen wir dazu über, die Dokumente nur noch in "Meine Steuern" in den "Posteingang" zu legen und eine Info-Mail diesbezüglich zu überlassen.

 

Es ist nicht meine Aufgabe den Leuten den "Briefkasten zu leeren" und wenn dadurch etwas "verrutscht" geht das zu Lasten der Mandanten. Das sage ich auch "frank und frei".

 

Wenn eine E-Mail nicht zurückkommt, kann mit hinlänglicher Sicherheit davon ausgehen, dass Sie angekommen ist und es ist mir auch mittlerweile einerlei, was unsere ignoranten Mandanten tun oder nicht tun; jedenfalls trage ich niemandem mehr den Hintern hinterher (ich muss das immer wieder erwähnen).

 

Zur Sicherheit wäre m.E. die Zustellbestätigung, statt der Lesebestätigung ausreichend. 

 

Wenn jemand also seine Post einfach nicht liest, ist er selbst schuld und trägt ganz alleine die Konsequenzen und ich habe schon einige Gespräche dieser Art mit Mandanten geführt und Ihnen dabei freundlich und sachlich erklärt, dass meine Aufgabe mit Überstellung der E-Mail erledigt ist, ich auf Weiteres keinen Einfluss mehr habe und selbstredend auch nicht erinnern muss.

 

Welchen Ärger soll es da geben ?

Der Mandant bekommt irgendwann eine Mahnung vom Finanzamt, ruft an und wir erwidern: "

Lesen Sie einfach Ihre Post ! Sie haben alle Infos und Dokumente erhalten.

Lassen Sie Ihre Briefe auch ungeöffnet im Briefkasten liegen oder werfen Sie sie ungeöffnet in die blaue Tonne ?"

 

Ich versende schon seit Jahren keine Papierbescheide mehr und die, die in Papier eingehen, werden digitalisiert abgelegt und zugestellt und anschließend geschreddert.

In der ganzen Zeit hat keine Hand voll moniert, sie hätten E-Mails nicht erhalten, weil sie schlichtweg selbst wissen, wer hier zu lax gehandelt hat.

 

Ich hatte übrigens in den letzten Jahren feststellen müssen, dass die physische Zustellung von Post nicht mehr zuverlässig funktioniert.

So hatten wir bspw. vor zwei Jahren umfangreiche Abschlussunterlagen mit Steuererklärungen und vorbereiteten Beschlüssen per Post versandt, welche beim benachbarten, etwas zerstrittenen Unternehmen, abgegeben wurde, welcher die Post selbstverständlich öffnete. Das gab dann schon etwas Ärger  . . . 

Auch erhielten wir Post zurück, obwohl das Adressat korrekt aufgeführt war; insofern betrachte ich die elektronische Überlassung als schneller, sicherer und zuverlässiger.

 

 

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deusex
Experte
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@swenzel  schrieb:

Interessant in diesem Zusammenhang:

 

LAG Köln: Absender einer E-Mail trifft volle Beweislast für deren Zugang

 

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lag-koeln-absender-einer-e-mail-trifft-volle-beweislast-fuer-deren-zugang

 


Letzter Satz, letzter Absatz aus dem Link: 

"Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, habe der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern."

 

M.E. ist die Zustellbestätigung vorzuziehen (oder gleich Beides) , denn die Verpflichtung seine Post zu öffnen und zu lesen, obliegt dem Adressaten.

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peter
Meister
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Hallo,

 

wobei das Anfordern einer Zustellungsbenachrichtigung in vielen Fällen mit dieser Meldung endet:

 

Die Zustellung an diese Empfänger oder Gruppen ist abgeschlossen. Vom Zielserver wurde keine Zustellungsbenachrichtigung gesendet:

 

Gruß
Peter
Heidi1601
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Guten Morgen,

 

vielen Dank für die Informationen und die lange Nachricht.

 

Viele Grüße.

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deusex
Experte
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Nachricht 15 von 18
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Haben Sie leider auch recht. Ich sehe es nach wie vor so, dass jede E-Mail zugestellt wurde, auch angekommen ist, sofern keine Benachrichtigung an mich erfolgte, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde (daemon).

 

E-Mail einfach versandt = Einfach Briefpost

E-Mail mit Zustellbenachrichtigung = Briefpost mit Einwurfeinschreiben

E-Mail mit Lesebestätigung = Briefpost mit Übergabeeinschreiben

 

Was in den ganzen "Briefpost-Fällen" immer noch nicht sicher stellt, ob der Adressat tatsächlich gelesen hat.

 

Hier muss jeder seinen persönlichen Risikograd selbst abwägen.

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Christina0903
Beginner
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Nachricht 16 von 18
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Hallo, ich hoffe Sie konnten das Problem mittlerweile klären.

Ich hätte eine Frage, wir beschäftigend uns gerade auch mit dem Thema elektronische Bescheide und deren Versand per E-Mail. Mich würde interessieren wie Sie nachhalten, welche Mandanten die Bescheide per E-Mail erhalten möchten und welche nicht. Ein Feld gibt es in Datev dafür wohl nicht, ähnlich wie bei der Rechnung.

Danke

AnnaReich
Beginner
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Nachricht 17 von 18
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Ich denke, wenn eine Zahlung oder Lastschrift auf dem Konto erscheint wird jeder danach forschen. Und wenn es vom FA ist, dann eben den Steuerberater anrufen oder einfach seine Mails checken. 

 

Ist der Postausgang erfasst und verschickt, ist es doch rechtlich für mich abgeschlossen.

 

Eine Idee wäre, eine SMS Benachrichtigung als Absicherung. Hierzu gibt es sicherlich auch Anbieter. 

 

 

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theo
Meister
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@Christina0903  schrieb:

Mich würde interessieren wie Sie nachhalten, welche Mandanten die Bescheide per E-Mail erhalten möchten und welche nicht. Ein Feld gibt es in Datev dafür wohl nicht, ähnlich wie bei der Rechnung.


Das wird über 'Informationen/Merkmale' im Datev Arbeitsplatz geregelt.

in dubio pro theo
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letzte Antwort am 19.04.2024 12:50:04 von theo
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