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E-Rechnungen; Leistungsdatum hinterlegen

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letzte Antwort vor einer Stunde 11:18:16 von renek
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Christin2
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Hallo zusammen,

 

wir verschicken seit Anfang Juni 2026 E-Rechnungen über das DATEV Programm Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle (Version Classic).

Wir haben das Problem, dass unserer Rechnungen bei den Mandanten als fehlerhaft und nicht korrekt angezeigt werden, weil wir kein Leistungsdatum in den Rechnungen hinterlegen. Das machen wir nicht, weil sich das Programm das falsche Leistungsdatum zieht. Der nimmt das Rechnungsdatum.

Wir werden es nun erstmal umstellen, dass wir das Leistungsdatum manuell einfügen, damit das Problem erstmal gelöst ist.

Weiß jemand, woran es liegt, dass das Programm das falsche Leistungsdatum zieht?


Vielen Dank im Voraus!

 

Beitrag verschoben und Kategorie ergänzt durch @Sarah_Reitzmann 

cfrahlmann
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Wir haben, insbesondere durch die aktivierten Prüfungen durch Lexoffice in den letzten Tagen ebenfalls Rückmeldungen der Mandanten erhalten. Leider kann man bei den E-Rechnungen keinen Leistungszeitraum mehr angeben. Somit haben wir in den Stammdaten hinterlegt, dass grundsätzlich das Rechnungsdatum als Leistungsdatum vorbelegt werden soll. Bei Abweichungen erfassen wir im Rechnungsdruck das Feld Leistungsdatum.

 

Unbenannt.JPG

 

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AKW
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Hallo,

 

mal in den Grundwerten der Rechnungsschreibung schauen, ob in der Registerkarte der Haken gesetzt ist:

 

AKW_0-1783683845236.png

 

 

Grüße

 

AKW

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Just-Holland
Einsteiger
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Wie setzt man eine Anzahlungsrechnung (Vorschuss) um? Es wurde noch keine Leistung erbracht. Die Umsatzsteuer entsteht erst im Monat des Geldeingangs (Ist-Versteuerung).

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AKW
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenn die schon in diesem Thread genannte Einstellung "Fehlendes Leistungsdatum automatisch ergänzen auf E-Rechnungen" aktiv ist, wird immer das Rechnungsdatum als Leistungsdatum automatisch hinterlegt sofern Sie kein Leistungsdatum (Leistungsende) manuell erfassen.

 

Sie können ein Leistungsdatum an verschiedenen Stellen und auch übergreifend für mehrere Rechnungen erfassen: 9264598

Einen Leistungszeitraum erfassen Sie immer in den Grundwerten der Rechnung: 9296437

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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Just-Holland
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

hier hab ich noch eine unbeantwortete Frage entdeckt 🙂.

 

Den Typ "Vorschussrechnung" aktivieren Sie in den Grundwerten der Rechnung im Register E-Rechnung.

 

1038214

 

Schöne Grüße und ein schönes Wochenende

Kerstin Schulz

DATEV eG

franzruss
Einsteiger
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es kann doch nicht sein dass bei Vorschussrechnungen immer in den Stammdaten was geändert wird? Was sagt der Admin dazu ?

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AKW
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Nicht in den Stammdaten... in den Grundwerten der Rechnung. 

 

AKW_0-1784704696683.png

 

Und dann bei der E-Rechnung

AKW_1-1784704829151.png

 

 

Diese Einstellung muss ich einmal machen, und die Folgerechnung (monaltiche FiBu Vorschuss) wird dann ebenfalls als Vorschuss abgerechnet. 

 

Grüße

 

AKW

franzruss
Einsteiger
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wir haben die Funktionen der E-Rechnung getestet und folgenden Fehler festgestellt.

 

Bei Vorschussrechnungen wird ein Leistungsdatum ausgedruckt.

 

Im Programm Rechnungsschreibung und Kontrolle gibt es die Möglichkeit generell einen Haken zu setzen,

dies wirkt sich jedoch auf alle Rechnungen aus, wenn man diesen Haken unterdrückt.

 

Dies bedeutet, Haken rein und Haken raus. Das ist nicht sinnvoll.

 

Sinnvoller wäre es, dies so zu programmieren, dass es die Möglichkeit gibt,

eine Vorschussrechnung anzuhaken, so dass kein Leistungsdatum gedruckt wird.

 

Zudem sollte auf diesem Formular generell folgender Hinweis erfasst werden:

 

Vorschüsse für die noch zu erstellen-

den Jahresfinanzbuchhaltungen, Jah-

reslohnbuchhaltungen bzw. Jahresab-

schlussarbeiten; Fertigstellung noch

nicht bekannt

 

Dieser Hinweis ist für den Mandanten wichtig bezüglich des Vorsteuerabzugs

und eine Mussvorschrift laut Umsatzsteuergesetz.

 

 

franzruss_0-1784981927498.png

 

 

 

 

Derzeit löst der Haken „Vorschussrechnung“ nur aus, dass der Text Vorschussrechnung angezeigt wird.

Dies erkennt man jedoch auch von der jeweiligen Gebühr, so dass dies nicht unbedingt erforderlich ist.

 

Laut DATEV Teamservice sollen wir uns damit abfinden, dass ein Leistungsdatum auf die Vorschussrechnung gedruckt wird.

 

Sollen wir uns als Steuerbüro vor den Mandanten lächerlich machen?

Würden wir einen Mandanten auch derart beraten?

 

Es ist gesetzlich falsch und als Steuerberater sollten wir es richtig machen und uns nicht damit abfinden,

nur weil die DATEV jetzt keine Programmänderungen mehr vornehmen will. Das kann so nicht sein.

 

Kosmetik, wie Text Vorschussrechnung, brauchen wir tatsächlich nicht, aber wir sollten schon in der Lage sein,

eine ordentliche Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnungsschreibung von DATEV erstellen zu können.

 

Deshalb nunmehr diese Bitte an Sie, weil wir mit dem Teamservice leider nicht weiterkommen, auch ein Eintrag auf eine Wunschliste bringt keinen Erfolg.

Diese Veränderungen müssen zeitnah umgesetzt werden.

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renek
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@franzruss  schrieb:

Laut DATEV Teamservice sollen wir uns damit abfinden, dass ein Leistungsdatum auf die Vorschussrechnung gedruckt wird.


Ja, DATEV kann es eben nicht und hier bekommen Sie ebenfalls keine Hilfe, da das Serviceteam doch bereits involviert ist. 😄

 

Besonders spannend, da die DATEV von den Unternehmern fordert endlich mehr E-Rechnungen zu schreiben, es selbst aber nicht korrekt umgesetzt bekommt. Ein Widerspruch in sich in meinen Augen.

 

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letzte Antwort vor einer Stunde 11:18:16 von renek
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