Nachdem ich gestern noch die "Einmalmandats-Rechnung" (Mandant 99999) auf digital umgestellt hatte wurde ich seitens des Programmes darauf hingewiesen, dass
Selbstverständlich passe ich die Abläufe "instant" an und schiebe es nicht auf später, damit ich mich nicht mehr darum kümmern muss.
Schnell in Dokument 1027177 reingeschaut und "ja passt" gemurmelt, aber mal noch by the way in 1019328 gestolpert und die Übersicht angeschaut.
Ich gehe mal davon aus, dass mit der Einstellung in Rechnungsschreibung "E-Rechnung"
die ZugFerd 2.0 aus Spalte 3 der Übersicht gemeint ist. Hier ist auch schön ersichtlich, dass aktuelle Norm bei ZugFerd 1.0 nicht mehr erfüllt ist. Soweit, so gut.
Nun hatte ich gestern erstmalig eine "E-Rechnung" übersandt; diese kam offensichtlich an, denn die Mandantin hatte gleich darauf in Echtzeit bezahlt.
Eine E-Mail finde ich in meinen gesendeten E-Mails nicht dazu und würde gerne wissen, wo ich hier die Übermittlung nachvollziehen kann.
edit: Gefunden -> Versandübersicht in Rechnungsschreibung; ist auf den ersten Blick o.k.
Ferner gefällt mir auch dies nicht sonderlich:
Ich weiß jetzt auch nicht mehr, wie die Benachrichtigungs-Mail ausgeschaut hat. Ich bin jetzt zwar nicht erpicht, einen Schönheitswettbewerb mit Rechnung oder Layout der E-Mail zu bekommen, aber ich würde selbstredend, wie wahrscheinlich jeder Unternehmer, einen individuellen Text, bei der Rechnungsübermittlung verwenden.
Ich fand die mangelnden Layoutmöglichkeiten bei ZugFerd 1.0 schon bedenklich, aber hier wirds ja noch trüber . . .
Das hat mich schockiert:
Soll ich jetzt also meinen Mandanten sagen, dass es eine neue technische Variante gibt, die ihr aber manuell an Unternehmen online weiterleiten müsst, weil die automatische Weiterleitung nur bei der alten 1.0 funktioniert hat?! Das ist doch ein Scherz.
Ferner ist das natürlich auch nicht zielführend oder müssen wir sagen: Sorry, die Rechnung müssen Sie bezahlen, weil wir diese nicht stornieren können....
Abschließend würde mich noch interessieren, ob die E-Rechnung dann kanzleiweit eingestellt werden kann oder ob ich lieber bis nächstes Jahr warte, bis ein Praktikant dies je Mandant einzeln vornehmen muss ?!
Entweder fährt mir der technische Zug grade davon und ich steh noch am Bahnsteig oder die E-Rechnung von DATEV ist im Moment noch Bananenware bzw. nicetry . . .
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir Programmänderungen/-verbesserungen/-modernisierungen erhalten würden und dabei nicht Entwicklungsteilnehmer sein müssten. Irgendwie habe ich bei der E-Rechnung Stand heute ein schlechtes Gefühl.
Irgendwie stehen diese Aussagen aus Dokument 9274951 in Bezug auf UO dem o.g. entgegen.
Wie ist also nun Stand der Dinge ? Gehen die E-Rechnungen nach UO oder nicht ? Aktuell.
@deusex schrieb:
ob die E-Rechnung dann kanzleiweit eingestellt werden kann oder ob ich lieber bis nächstes Jahr warte, bis ein Praktikant dies je Mandant einzeln vornehmen muss ?!
Das hatte man hier schon mal gefragt und ich kann mich dunkel dran erinnern, dass wir dazu den Praktikanten brauchen.
@deusex schrieb:
Irgendwie habe ich bei der E-Rechnung Stand heute ein schlechtes Gefühl.
Hör auf zu meckern! Die E-Rechnung ab 2025 wird toll und ist dann toll! Sind wir alle von überzeugt 😎!
Sonst kann Dir @RAHagena vielleicht helfen? 🤔
@RAHagena schrieb:
Der Mehrwert einer jeden DATEV Lösung liegt darin, dass sie von DATEV ist.
Wir können den Mehrwert gerade nur nicht erkennen aber da kann uns auf die Sprünge geholfen werden, oder? 😀
@metalposaunist schrieb:@deusex schrieb:
Irgendwie habe ich bei der E-Rechnung Stand heute ein schlechtes Gefühl.
Hör auf zu meckern! Die E-Rechnung ab 2025 wird toll und ist dann toll! Sind wir alle von überzeugt 😎!
Sonst kann Dir @RAHagena vielleicht helfen? 🤔
@RAHagena schrieb:
Der Mehrwert einer jeden DATEV Lösung liegt darin, dass sie von DATEV ist.
Wir können den Mehrwert gerade nur nicht erkennen aber da kann uns auf die Sprünge geholfen werden, oder? 😀
Gern: Die eRechnung wird toll, weil ein ordentliches System (wie es Italien oder Spanien bereits haben), bedeutend mehr Spaß in der Bearbeitung macht! In Italien sind alle Rechnungen zentral gespeichert, wenn ich Vorsteuer ziehen will, dann nur aus solchen Rechnungen. Da muss niemand § 14 UStG (IT) prüfen, das macht die Schnittstelle schon. Kein Problem mit der Aufbewahrung oder dem Hochladen beim Mandanten. Voll geil! So weit wird es bei uns natürlich nicht kommen, aber immerhin wird ab 2025 der Empfang verpflichtend. Bis alle mitspielen müssen wird es 2028 sein - ich freu mich drauf, dann ist endlich Schluss mit dem Papier-Quatsch.
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Hallo @RAHagena ,
im Bundesrat steht derzeit zur Debatte, dass der 1.1.2025 nicht zu halten ist und ernsthaft darüber debattiert wird, den Termin auf 1.1.2027 zu verschieben; am 24.11.2023 wird die Entscheidung erwartet.
Dass das irgendwann ganz toll wird, ist wie bei all dem Anderen ja auch der Fall und damit scherze ich beleibe nicht. Es könnte für meinen Geschmack einfach schneller und professioneller von Statten gehen, aber nach 13 Jahren Unternehmen online und den digitalen Folgegimmicks härtet man ab.
Vergleiche ich persönlich die Entwicklung der letzten 7-10 Jahre und nochmals den "boost" in der Corona-Zeit, ist der Effizienzgewinn bei meinen Mandanten und mir enorm.
Jetzt wäre es noch toller, @RAHagena wenn Sie mir noch die Frage beantworten können (wenn sie es wissen) ob die E-Rechnung nun nach Unternehmen online automatisch übermittelt wird oder nicht; die Angaben in den beiden Dokumenten sind widersprüchlich. Schaue ich allerdings in den Versandstatus von Rechnungsschreibung befürchte ich, dass mein Gefühl Realität wird. Wenn ich dann aus den genannten 2028 auf > 2030 schließe, sehe ich schon langsam die Sonne untergehen 😉
Natürlich ist eine automatische Übermittlung nach UO elementar, sonst liefen wir ja rückwärts.
Sollte dies nicht der Fall sein, leg ich es mal auf ein Jahr auf "Eis".
Ich hab den Upload flächendeckend deaktiviert, da ich nicht mit den Prozessen meiner Mandanten kollidieren möchte. Meine Rechnung soll genau wie alle anderen Rechnungen behandelt werden und die werden idealerweise per Regel weitergeleitet.
Ich stehe auf einheitliche Workflows, auch meine Mandanten sollen auch nobrainer Workflows nutzen. Wenn ich als Mandant unterscheiden muss, woher die Rechnung kommt, ist diese Anforderung nicht erfüllt…
Ich sehe es ganz grundsätzlich nicht als meine Aufgabe, für die Grundaufzeichnungen meiner Mandanten zu sorgen. Ich helfe gerne, machen muss es jeder Unternehmer selbst.
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@deusex schrieb:Hallo @RAHagena ,
im Bundesrat steht derzeit zur Debatte, dass der 1.1.2025 nicht zu halten ist und ernsthaft darüber debattiert wird, den Termin auf 1.1.2027 zu verschieben; am 24.11.2023 wird die Entscheidung erwartet.
Gerade eben in Haufe aktuell gelesen, es wird erwartet das das Wachstumschancengesetz am 24.11.2023 im Bundesrat nicht genehmigt wird sondern der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Wenn dem so ist wird das mit dem 1.1.2025 definitiv nichts mehr.
Ja das hört sich zwar gut an, aber ich sehe und mach es eben anders und da hätte es mich eben interessiert, ob das geht oder nicht …
Hallo,
die E-Rechnung (Zugferd) neben dem eigentlichen Versandweg zusätzlich in DATEV UO zu speichern, soll wohl mit dem JW-Release Ende Dezember 2023 funktionieren…wenn ich das richtig im Kopf habe…
Beste Grüße
Christian Wielgoß
@deusex schrieb:Ja das hört sich zwar gut an, aber ich sehe und mach es eben anders und da hätte es mich eben interessiert, ob das geht oder nicht …
...deswegen hatte ich dazu nicht von mir aus etwas geschrieben sondern erst auf Nachfrage 🙂
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Hallo,
der Upload nach Unternehmen online für die "E-Rechnung" wird voraussichtlich mit dem Jahreswechsel Service-Release bereitgestellt. Die Wahrscheinlichkeit ist äußerst hoch, da die Funktion bereits pilotiert wird :-). Hierzu wird ein weiterer Eintrag in die Auswahl in den Mandanten-Stammdaten integriert, den Sie auswählen müssen. Wenn Sie die E-Rechnung in den Mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitstellen möchten, warten Sie am besten, bis das Jahreswechsel Service-Release installiert ist.
Voraussichtlich wird die Storno-Funktion für die "E-Rechnung" auch schon mit dem Jahreswechsel Service-Release bereitgestellt werden.
Ansonsten planen wir auch noch eine Art Assistent, mit dem die "E-Rechnung" übergreifend bei den Mandanten eingestellt werden kann. Ein voraussichtliches Auslieferungsdatum ist allerdings aktuell noch nicht bekannt.
DATEV E-Rechnung Service versendet die E-Mail an die beim Mandanten hinterlegte Rechnungsempfänger-E-Mail-Adresse. Ein Muster der E-Mail finden sie in folgendem Dokument: 9274952
Ich habe gerne aufgenommen, dass Sie die E-Mail individualisieren möchten.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Vielen Dank für die Rückmeldung,
ich denke, die Individualisierung der e-mail wäre schon ein gewichtiges Instrument, die e-Rechnung schneller zu etablieren zu können,
Ist nach den Jahreswechsel dann auch eine Möglichkeit vorgesehen, die Umstellung per Mehrfachauswahl vorzunehmen, was auch wünschenswert wäre.
Entstehen mit Nutzung des e-service für die Versendung der e-Rechnung Zusatzkosten?
Hallo,
aktuell kann ich Ihnen leider nicht mitteilen, wann ein möglicher Assistent zur Verfügung stehen wird. Auch nicht voraussichtlich :-).
Informationen zum DATEV E-Rechnung Service finden Sie im Dokument 0904375. Bei Nr. 2.3 finden Sie einen Link zur DATEV Preisliste und hier auf Seite 237 die gewünschte Information.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Wie von Haufe erwartet:
wie erwartet hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länderkammer hatte sich daran gestört, dass die Bundesregierung ihre Änderungsvorschläge nur punktuell übernommen hatte. Zudem war die letzte Woche vom Bundestag verabschiedete Gesetzesfassung zuvor im Finanzausschuss noch umfangreich ergänzt und angepasst worden. Der Bundesrat sah daher einen grundlegenden Überarbeitungsbedarf.
Zustimmung fand dagegen das Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Sorry @Kerstin_Schulz 😶. Ich habe ein anderes Verständnis von Service. Im verlinkten DHC den Link zur Preisliste zu finden, bedarf aber auch Zeit. Einfach hierhin verlinken? 1 Klick und man ist da, wo man hin muss.
Will ich nun am MacBook mir die Preisliste via DATEV Benutzerkonto herunterladen, bekomme ich angezeigt:
secure8 in der Adresszeile ist jene fürs DATEV Benutzerkonto.
Ich musste erst einen Inkognito-Tab bemühen. Cache und Cookies machen hier wieder große Probleme 👎. Unter macOS kann ich dann leider nicht zur Seite 237 direkt springen (weil Adobe Reader nur die DATEV haben möchte und man für PDFs diesen nicht braucht); gleichwohl DATEV das Inhaltsverzeichnis verlinkt hat. Wonach müsste man dann in der PDF wörtlich suchen? Ich habe nun nach "237" gesucht.
Um dann zu erfahren @deusex: for free - die E-Rechnung ist kostenlos.
Ein Spießrutenlauf für 1 Satz 😅. DATEV - warum einfach, wenn's auch kompliziert geht.
Habe es auch gleich gefunden, aber nicht mehr darauf eingegangen.
.Ich finde es daneben, wenn man nicht mal offen sagen kann, dass es kostenlos ist und die Leute erstmal suchen lässt.
Da verrät man doch keine Preise, wenn es für lau ist.
Oder ist kein Preis auch bereits eine Preisnennung ?
Mag verstehen, wer will.
Hallo zusammen,
ich habe mir selbst mal eine Test-Rechnung geschrieben.
Eingestellt habe ich "E-Rechnung/Unt.online/E-Rechnung Service.
Die Rechnung kam in DUO an - ich habe aber keine Kopie der Rechnung per Mail bekommen und auch keinen Hinweis, dass eine neue Rechnung vorliegt.
Mandanten bei denen ich das getestet habe, haben auch keine E-Mail bekommen. Wir möchten aber unsere Mandanten eine E-Mail-Benachrichtigung über unsere Rechnung erhalten. Somit werden wir quasi gezwungen, das "alte" ZUGFeRD Format zu verwenden. Oder was läuft hier falsch?
Vielen Dank
Wartet doch alle ab, bis DATEV das Go an alle gibt: jetzt dürft Ihr. Im besten Falle kommen von DATEV dazu noch Videos auf YouTube, wo man in der Kanzlei startet und am Ende beim Mandanten aufhört. 1 Video, 80% aller Fragen geklärt.
Wär ja mal eine Idee 😉.
Nach dem ganzen Geplänkel blieb noch die Antwort auf die Frage offen, ob man die E-Rechnung nicht auch wie die "alte ZugFerd 1.0" nicht auch so einrichten kann, dass diese nach Unternehmen online weitergeleitet wird.
Wie gesagt, möchte ich jetzt nicht wieder alle Mandanten anschreiben und sagen, Sie müssen jetzt weiterleiten oder Regeln einrichten usw.
Ich habe hier mit der "Digitalisierungs-Knute" auch sonst reichlich zu tun und bin über jeden funkionierenden workflow dankbar.
Also, wird diese Möglichkeit mit der automatischen Übergabe an Unternehmen online mit eingeführt oder nicht ?
Wenn nein, ist die E-Rechnung für mich zunächst mal durch, 2025 steht auch noch nicht in Granit gemeißelt und stünde erstmal 2027 auf dem Radar und wenn da eben nichts geht, mit der gewohnten Weiterleitung an UO, verharre ich bis zum jüngsten Gericht auf ZugFerd 1.0 😉
Danke für eine Info.
Wir wünschen uns auch, dass die e-Rechnung in DATEV DUO bereitgestellt wird und gleichzeitig der Kunde über die Rechnung per Mail (mit Anhang) benachrichtigt wird. Das wollen wir als Service bei unseren Kunden anbieten. Nicht jeder Kunde hat Lust in Datev DUO nach neuen Rechnungen zu suchen und nicht jeder Mandant ist so gut organisiert, dass er alle Rechnungen per Mail an DUO weiterleitet. Wir empfinden das auch nicht als "lästig" sondern es gehört einfach zu einem Service dazu, den wir anbieten wollen.
Solange das nicht so funktioniert werden wir die e-Rechnungen nicht nutzen.
@dominikmayer : Die E-Rechnung wird tatsächlich automatisch dem Kunden zugestellt, so lange er kein Empfangsportal für die E-Rechnung eingerichtet hat. Er bekommt sie also definitiv vors Gesicht.
Nachvollziehen lässt sich dies allerdings nicht im eigenen E-Mail-Account sondern lediglich unter Rechnungsschreibung->Abgerechnete Rechnungen->Versandstatus.
Ich habe die E-Rechnung bei einem Mandanten kurz eingeführt, aber auf Grund der nicht automatischen Übermittlung nach DUO komplett wieder zurückgepfiffen.
Hallo,
mit dem Service-Release (voraussichtlich) am 29.12.2023, ab 18:15 Uhr können Sie die E-Rechnung auch direkt in den mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitstellen lassen.
Für Eigenorganisation classic 14.3 und Eigenorganisation compact 14.3 stehen die Informationen zu den Programmänderungen schon in DATEV MyUpdates zu Verfügung.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
@Kerstin_Schulz schrieb:Hallo,
mit dem Service-Release (voraussichtlich) am 29.12.2023, ab 18:15 Uhr können Sie die E-Rechnung auch direkt in den mandantenbestand in DATEV Unternehmen online bereitstellen lassen.
Für Eigenorganisation classic 14.3 und Eigenorganisation compact 14.3 stehen die Informationen zu den Programmänderungen schon in DATEV MyUpdates zu Verfügung.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Mehr wollt ich gar nicht hören. Made my day ! Danke.
Hallo Community,
wird es nach dem Update dann auch eine einfachere Lösung für das Rechnungsformular geben oder bleibt alles beim Alten mit Bilddateien ohne pdf?
Hierzu kann ich Ihnen nichts sagen.
M.W. muss die E-Rechnung im Wesentlichen technische Inhalte, wie einen Datensatz enthalten, der elektronisch ausgelesen werden muss.
Inwieweit hier noch optische bzw. graphische Ausgestaltungsmöglichkeiten bestehen, kann ich nicht sagen.
Ich bin eh ein Freund davon, die Rechnungen so "nüchtern" wie möglich zu halten, denn es geht ja schlicht um Speicherplatz, der nicht kostenlos ist und damit sollten digitale Rechnungen wie die ZugFerd 1.0, 2.0 oder E-Rechnung für meine Begriffe schwarz/weiß sein und die notwendigen Daten enthalten.
Nicht mehr. Nicht weniger.
Ich denke, man muss sich mental ein wenig davon lösen, ein Rechnungsformular als "Visitenkarte" oder "Repräsentanz" nach außen zu werten, sondern sie einfach auf das zu reduzieren, was sie ist: Eine Rechnung.
edit: Wenn der Rechnungsempfänger kein E-Rechnungsportal unterhält, wird die E-Rechnung als PDF übermittelt.
habe ich grade aus 1036229. Im Umkehrschluss gibt es keine Indidualisierung einer E-Rechnung.
@deusex schrieb:
Im Umkehrschluss gibt es keine Indidualisierung einer E-Rechnung.
Digitalisierung braucht ja auch Standards 😉.
So, also wenn ich das jetzt richtig gesehen habe, wird man nun mit der neuen Rechnungsschreibung auf E-Rechnung zwangsumgestellt, wenn man bereits E-Rechnung eingestellt hatte und wieder zurück auf ZugFerd 1.0 will, da die ZugFerd 1.0 nicht mehr in der Auswahl erscheint.
Möchte man also keine E-Rechnung (die Gründe dafür sind vollkommen belanglos), sondern eine digitale ZugFerd 1.0, geht nur ein Wechsel auf "Digitale Rechnung" und das ist dann das Formular von Annedunnemals, halt als PDF.... sieht strange aus... so ganz ohne Briefkopf drumherum.
Bin mal wieder erregt-irritiert 😉 . Mein Vorsatz der Gelassenheit schwindet zusehends bereits in der ersten Arbeitswoche . . .
... bitte DATEV, sagt mir, dass es ander ist und wir noch die alte ZugFerd nutzen können, wenn wir gerne wollen, zumindest bei unseren "Bestandskunden", denn die Verpflichtung zur E-Rechnung besteht noch nicht und voraussichtlich auch nicht ab 2025.
Bitte eine Stellungnahme !
edit:
Nicht falsch verstehen, da ich die E-Rechnung tatsächlich als einen weiteren Schritt zu weniger Klicks sehe, auch die folgelogische Weiterentwicklung der Fakturierungstechniken im b2b schätze und als "Klickschwabe" begeistert mich dies, insbesondere weil ja jetzt die Rechnungen auch nach Unternehmen online transportiert werden und eine gesonderte E-Mail-Erstellung vom Absender hinfällig wird. Der Weg ist schon richtig.
Ärgerlich empfinde ich leiter im Kontext wieder mal diese Bevormundung, die mir schwant, aber ich lasse mich gerne aufklären, neige ggf. dann auch mein Haupt in tiefer Demut . . .
edit2: DATEV, ihr seid echt krass drauf. Grade mit einem anderen Mandanten getestet. Von ZugFerd 1.0 auf E-Rechnung, speichern.
Wieder öffnen: Kein Weg zurück ins ZugFerd 1.0 . . . tja, da könnte ich jetzt fluchen, aber ich lasse es mal (Vorsätze).
Vorsicht Kollegen, wenn ihr die Büchse der E-Pandora-Rechnung öffnet, gibt es keinen Weg zurück !
Weitere Infos im Parallbeitrag zum Thema
Hallo,
gerne möchten wir Ihnen Hintergrund-Informationen geben, warum ZUGFeRD 1.0 nicht mehr ausgewählt werden kann.
Die verpflichtende E-Rechnung soll zum 01.01.2025 im B2B-Umfeld eingeführt werden. Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Mit E-Rechnung in Rechnungsschreibung i. V. m. DATEV E-Rechnung Service ist sichergestellt, dass Rechnungen gemäß der Norm erstellt werden. ZUGFeRD 1.0 – Rechnungen entsprechen nicht der Norm.
Bei unserer täglichen Arbeit im Service, Außendienst und auch bei Kundenveranstaltungen haben wir immer wieder festgestellt, dass die Auswahl für den elektronischen Rechnungsversand zu umfangreich ist und ZUGFeRD 1.0 als Übergangslösung oder sogar als das zukunftsweisendes Format für die E-Rechnungs-Pflicht angesehen wird.
Ein Großteil unserer Anwender nutzt aktuell noch die Papierrechnung. Seit Ende 2023 beschäftigen sich immer mehr Anwender mit der Thematik. Alle Anwender, die sich wegen der neuen Gesetzeslage mit der Thematik E-Rechnung beschäftigen, möchten wir nicht mehr mit einem veralteten Rechnungsformat konfrontieren. Auch um Mehraufwand zu verhindern. Alle Anwender die heute ZUGFeRD 1.0 auswählen würden und sich auf den entsprechenden Ablauf umstellen, müssten in naher Zukunft die E-Rechnung einrichten und sich erneut umstellen.
Mit Rechnungsschreibung 14.3 kann daher nur noch Digitale Rechnung und E-Rechnung ausgewählt werden.
Bei allen Mandanten, bei denen Sie vor Installation des Jahreswechsel Service-Release ZUGFeRD 1.0 schon eingestellt hatten, funktioniert das Verarbeiten der Rechnungen weiterhin. Die Rechnungen werden weiterhin im Format ZUGFeRD 1.0 ausgegeben.
Gerne auch nochmal der Hinweis auf DATEV MyUpdates. Hier finden Sie alle Neuerungen, immer zeitnah vor der Bereitstellung (z. B. Eigenorganisation classic).
Weitere Infos zur E-Rechnung erhalten sie unter www.datev.de/e-rechnung
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Alles wir gut @deusex: E-Rechnung einrichten und versenden in Eigenorganisation comfort
Man muss nur zwingend den Adobe Reader installieren, damit man den Leistungsnachweis sehen kann. Die megra hat den kostenlosen Adobe Reader wegen Adobe Reader Upgrade zu Adobe Pro am WTS verbieten... deinstalliert. Seit Jahren nutze ich den MS Edge. Und was machen Apple Jünger? Auch Adobe Reader?
Schade. Ich hatte es @Johannes_Breitenbach schon zwecks DATEV SK mitgeteilt. Hier setzt DATEV das Dilemma also fort. Ich freue mich!
Immerhin sind die DATEVnet Kollegen so langfristig nicht "arbeitslos" und können weiter an der E-Mail Sicherheit mit DMARC und DKIM und allerlei anderen Funktionen wie bisher festhalten. Da braucht's also keine Veränderung am Menschen.
Ich freue mich auf lexOffice, wenn lexOffice meine Domain mit no-reply@metalposaunist.de nutzen wird und die XML einfach in die bekannte PDF einbettet. Schätze, das kostet mich nichts zusätzlich aber da weiß ich im April nach der StB EXPO mehr und kann gerne berichten.