Guten Morgen zusammen.
Unser Mandant erhält Rechnungen unsererseits als E-Rechnung. Nun wünscht dieser, dass wir die Rechnung in cc an eine weitere Mailadresse schicken sollen.
Habt ihr Lösungsvorschläge, wie wir das einstellen können?
Beitrag verschoben und Kategorien ergänzt durch @Sarah_Reitzmann
So weit ich weiß gar nicht - da es nur "ein" Original geben darf/soll
Genau. Auf Mandantenseite könnte/müsste man mal überlegen, ob man hier ein Postfach rechnung@kunde.de anlegt und den entspr. Personen Zugriff darauf gibt.
Hallo @tu_heggi
So weit ich weiß gar nicht - da es nur "ein" Original geben darf/soll
Ich glaube, diese Argumentation stammt von DATEV als Begründung für das Nicht-Implementieren dieses Wunsches.
Bei digitalen Daten gibt es kein Original oder Kopie vom Original. Wenn beide Datensätze/Dateien identisch sind ist das Eine genauso ein Original wie das Andere.
Bei der mathematischen Formel ‚5=5’ kann man auch nicht bestimmen ob das Original links oder recht vom ‚=‘ steht.
MfG, F.Lange
Hallo,
stimme @flange zu, diese Ansicht stammt noch aus der Papier-Ära.
Zitat aus den FAQ zur E-Rechnung der BStBk vom 03.03.2026 (Abschnitt 4.7)
Mehrfache Übersendung: Es ist unbedenklich, wenn die Datei zu einer E-Rechnung mehr-
fach übersandt wird, solange es sich um dieselbe Rechnung handelt und die Übermittlung nur
als inhaltlich identisches Mehrstück erfolgt (insbesondere führt der mehrfache Versand nicht
zu einer Steuerschuld nach § 14c UStG).
Gruß Taxit
Der Mandant könnte in seinem Email- Programm eine Regel einbauen, die die Rechnung automatisch beim Eintreffen an die Zieladresse weiterleitet.