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DATEV Rechnungsschreibung: E-Rechnung/Unt.online/E-Rechnung Service - keine (zusätzliche) E-Mail?

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letzte Antwort am 17.10.2024 18:06:09 von deusex
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Neu_hier
Meister
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Ich habe die DATEV Rechnungsschreibung auf E-Rechnung umgestellt. Beim ersten Testlauf klappt der Versand nach DUO, jedoch wird (zusätzlich) keine Email mit dem pdf versendet.

 

Auf Mandanteneben wurde geschlüsselt: E-Rechnung/Unt.online/E-Rechnung Service

Habe ich etwas falsch gemacht, weil keine zusätzliche Email versendet wird oder ist das bei der obigen Konstellation mit DUO nicht vorgesehen? Wie das auch vorher mit den (nur) pdf-Rechnungen ging.

Vielen Dank für erhellende Infos.


Nachtrag: Offenbar ist das so, bei  E-Rechnung/E-Rechnung Service kommt die Mail (dann natürlich ohne DUO).

Vielleicht bin ich doof, aber wie erkennt das Mandat bei E-Rechnung/Unt.online/E-Rechnung Service, dass dort eine zu bezahlende Rechnung liegt, wenn die Belege dort nicht auch von ihm bearbeitet/bezahlt werden und er keine Nachricht bekommt?

Andersrum schicken andere Lieferanten doch auch nicht einfach so (ohne weitere Info) eine Rechnung an DUO?

Ich hoffe weiterhin auf eine Einstellmöglichkeit.

Danke
SusanneR
Aufsteiger
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Neu_hier
Meister
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Danke für den Hinweis. Dann ist das halt so.

Den Hinweis auf andere Strategien habe ich wohl übersehen oder DATEV hat sich hierzu einfach nicht positioniert.

Nachtrag: Lt. SK wolle man sich eine zusätzliche Nachricht über die bereitgestellte Rechnung überlegen. Immerhin, DATEV ist an der Sache dran!

Danke
deusex
Allwissender
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In der Tat hat sich DATEV dazu positioniert, da ich diesbezüglich auf den Busch geklopft hatte.

 

Ich habe bspw. nun bei der der Bereitstellung der Rewe-Auswertungen: "Bereitstellen und benachrichtigen" ausgewählt und im Standard-Text, welcher einmal eingeben, bestehen bleibt, einen Hinweis auf die Rechnung einformuliert.

Bei LODAS merken es die Leute, wenn der Lohn fertig ist und natürlich bei anderen Tätigkeiten auch.

Bei der Ignoranz von Vielen bezüglich der Rechnungen bin ich recht früh dazu übergegangen die SEPA-Lastschrift als Standard einzuführen; nur wenige Mandanten, deren Abbuchungen öfter mal zurückgingen, überweisen.

 

Das Problem sehe ich schon sehr intensiv, dass bei Überweisung die Rechnungen einfach im Nirvana liegen bleiben und zwar gebucht, aber nicht zur Kenntnis genommen werden.

 

Ändern wir wiederum dahingehend alles ab, dass eben nicht automatisch nach UO übermittelt wird, erhalten wir also die Hinweis-Mail, aber die Gefahr wieder, dass in jeder Buchführung nach unseren Rechnungen gefragt werden muss oder wir dies erledigen müssen. Insbesondere muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die früher so toll und problemlos ging und heute nicht mehr.

 

Gerade jetzt in der Übergangsphase würde ich auch eine hybride Variante begrüßen, die Beides vereint, auch auf die Gefahr hin, dass eine Rechnung (Weiterleitung o.ä.) doppelt aufschlägt.

 

M.W. bewegt sich DATEV jedoch nicht und hat da abgelehnt. Sehr schade und nach außen hin wenig professionell, wie ich finde.

 

edit: 

@Neu_hier  schrieb:

Immerhin, DATEV ist an der Sache dran!

Ja wirklich, welche neuen Infos gibt es hierzu. Würde mich brennend interessieren.

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wwinkelhausen
Meister
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Ehrlich gesagt verstehe ich das Interesse nicht, die Rechnung dem Mandanten direkt ins DUO zu packen? Warum muss der Workflow beim Mandanten für die Behandlung von digitalen Belegen ausgerechnet vom Steuerberater durchbrochen werden? 

Dinosaurier
Neu_hier
Meister
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Ja, das ist auch ein sehr guter Aspekt. War auch schon ein Gedankenansatz meinerseits. Ich werde einfach den Mailweg ohne DUO gehen. 


Es bleibt aber dennoch das Unverständnis, dass die DATEV Änderungen in den bisherigen Kanzleiprozessen nicht  informativ aufgreift. Versuch und Irrtum ist ein Zeitkiller..... 

  

Danke
deusex
Allwissender
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Das möchte ich gerne verstanden wissen:

 

Weil wir das schon seit zwölf Jahren praktizieren und jetzt auf einmal allen Mandanten gesagt werden muss, ihr müsst ab sofort weiterleiten . . . oder eine Regel erstellen.

 

Insofern ensteht hier ein Nachteil für unsere Bestandsmandanten.

 

Bei Neuen würde ich das auch anders einrichten, aber so empfinde ich das wenig hilfreich.

 

Gegenfrage: Warum stellt man einfach nicht beide Alternativen zur Verfügung, wie das bisher war. Bricht keinem ein Zacken aus der Krone.

 

Ich sehe hier in der Tat das Problem der Gewohnheit und wir entweder die Rechnungen laufend anfordern müssen oder selbst nach UO für unsere Mandanten hochladen können.

 

Nichtsdestotrotz hilft alles lamentieren nicht, da nach meinem Kenntnisstand hier keine Anpassung erfolgt und per Saldo wird es über kurz oder lang eben darauf hinauslaufen, dass auch wir im Zuge der E-Rechnung ab 01.01.2025 wohl eher auf die UO-Hinterlegung verzichten; wichtiger ist die proaktive Information des Mandanten.

 

edit: Die Zustellung per email soll doch mittelfristig nur Plan B sein, Dadurch originär die E. Rechnungen direkt in ein Portal übermittelt werden sollen. Dies soll doch Unternehmen online übernehmen für unsere Finanzbuchhaltung Mandanten, insofern ist die E-Mail Zustellung eigentlich nur geplante zweite Wahl.

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letzte Antwort am 17.10.2024 18:06:09 von deusex
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