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DATEV Kanzlei-E-Rechnung ohne Auftragsbezeichnung -> Fehlerhaft?

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letzte Antwort am 30.09.2025 17:07:49 von Gollum_auf_Crack
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DerSteuerschlüssel144
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wir haben auf die E-Rechnung umgestellt, an sich eine super Sache.

 

Eines fällt schnell auf: In den Strukturdaten wird die Auftragsbezeichnung, die den Zeitraum des betroffenen Gewerks darstellt, nicht mitgegeben. Bedeutet: Es steht nur "Abschlag für die Buchführung", mehr nicht. 

 

DerSteuerschlssel144_1-1750240534139.png

 

 

Im PDF-Anhang wird es richtig ausgewiesen, da hier die Auftragsbezeichnung aus EO-Comfort mitgegeben wird: "Mai 2025 Monatliche Finanzbuchführung (Abschlag)"

 

DerSteuerschlssel144_0-1750240514649.png

 

Frage: Leistung genau bezeichnet gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG? VorSt-Abzug in Gefahr?

 

 

Beitrag verschoben und Kategorie ergänzt durch @Sarah_Reitzmann 

DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Kiermeier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

die Auftragsbezeichnung ist bei der E-Rechnung kein gesetzlich verpflichtendes Pflichtfeld im Sinne des § 14 UStG. Voraussichtlich mit unserem Update am 07.08.2025 werden diese Informationen jedoch auch in die xml-Datei eingespielt und sollten dann auch in der Datenvisualisierung ersichtlich sein. Diese und andere Programmänderungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung finden Sie in folgendem Hilfedokument:

 

Überblick Anpassungen zur E-Rechnung in Eigenorganisation comfort - DATEV Hilfe-Center

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Andreas Kiermeier
Service EO comfort
DATEV eG
Gollum_auf_Crack
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@Andreas_Kiermeier  schrieb:

Guten Morgen,

 

die Auftragsbezeichnung ist bei der E-Rechnung kein gesetzlich verpflichtendes Pflichtfeld im Sinne des § 14 UStG. Voraussichtlich mit unserem Update am 07.08.2025 werden diese Informationen jedoch auch in die xml-Datei eingespielt und sollten dann auch in der Datenvisualisierung ersichtlich sein. Diese und andere Programmänderungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung finden Sie in folgendem Hilfedokument:

 

Überblick Anpassungen zur E-Rechnung in Eigenorganisation comfort - DATEV Hilfe-Center


Das ist schön, dass das jetzt mit ausgegeben wird....

Ich möchte aber genau das eben NICHT. Kann man das irgendwo abschalten, dass die Auftragsbezeichnung mit ausgegeben wird? Bislang sehe ich nur, dass ich die Auftragsnummer ausblenden kann. Aber der Auftragstext kommt dann trotzdem... Da es kein verpflichtendes Feld ist, sollte das doch unterdrückbar sein?!

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Gollum_auf_Crack
Einsteiger
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noch eine Ergänzung:

 

Ich würde mir - statt des Auftragstextes - eher wünschen, dass der Zeitraum des Teilauftrages mit abgebildet würde. Dann stünde da "Abschlag für die Finanzbuchhaltung" und daneben "September 2025". So wie in (unseren) Papierrechnungen bislang auch... 

 

 

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Gollum_auf_Crack
Einsteiger
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Habe nun eine Lösung (die für uns passt):

 

Man geht in Drucksteuerung -> Service -> Einstellungen E-Rechnung -> Auftragsinformationen

 

Dann setzt man die Häkchen aktiv

- Auftragsnummer ausblenden

- Auftragskopf über den Positionen anpassen

- Auftragsinformationen in den Positionen anzeigen

 

Unter "Darstellung Auftragskopf" fügt man oben den Platzhalter "<VeranlagungsJahr>" und darunter "<TeilAuftragBezeichnung>" ein.

 

Das sorgt dafür, dass bei einem Gesamtauftrag oben das Jahr und darunter der Text aus der Rechnungsposition erscheint und bei einem Teilauftrag (wie z. B. Fibu) oben Monat und Jahr und darunter z.B. "Abschlag für Buchführungsarbeiten". 

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letzte Antwort am 30.09.2025 17:07:49 von Gollum_auf_Crack
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