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Verlängerung Abgabefristen für Steuern 2018 w./ Corona

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letzte Antwort am 25.03.2020 17:22:54 von deusex
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deusex
Allwissender
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Hallo Mitstreiter,

 

seit letzten Dienstag erstelle ich täglich einen Newsletter für meine Mandanten mit den aktuellsten Informationen zu Hilfen rund um Corona.

Am Wochenende las ich in einer Quelle, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen für 2018 generell bis zum 30.04.2020 verlängert wurde. Diese Verlängerung aber nicht den VAZ 2019 betreffen würde; hier würde der 28.02.2021 regulär gelten.

Nun hatte ich heute vergeblich nach einer Info diesbezüglich gesucht und zweifle schon an mir selber, ob ich das geträumt habe.

Im Prinzip ja nicht, da ich lediglich kommunizierte Informationen aufnehme.

 

Hat dies auch noch jemand gelesen und kann dies bestätigen? Vielen Dank schon vorab.

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bodensee
Allwissender
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Negativ, habe ich nirgends gelesen. 

 

Vlt. war da der Wunsch Vater des Gedanken 😉

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bfit
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Hallo,

ja, das habe ich auch gelesen, aber lediglich für Hessen.

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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olafbietz
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In Hessen ist sogar noch einmal bis 31.05.2020 verlängert worden. Ein echter Segen.

vogtsburger
Allwissender
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... das wäre 'gehessisch', wenn diese Verlängerung nur für Hessen gelten würde 😉

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... als Datev-Anwender bleibt man fit, wg. der täglichen Klimmzüge, Saltos, Hindernisläufe, Wiederholungen, Workouts ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... bei Apple-Software interagiert man mit Gesten, bei Datev wie gestern und vorgestern ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... água mole em pedra dura, tanto bate até que fura ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... mein Motto: "hast Du ASCII in den Taschen, hast Du immer was zu naschen" ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... ich hatte viel weniger IT-Probleme, als es noch keine PCs, kein "WINDOWS" und kein "DATEV" gab ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wenn sie einen ssıǝɥɔs Prozess digitalisieren, dann haben sie einen ssıǝɥɔs digitalen Prozess" (Thorsten Dirks) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... hinter so manchem Datev-Programm-(Fehl-)Verhalten steckt eine Logik. Sie versteckt sich bloß sehr gut ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Wer bin ich und wenn ja, wie viele (... Gruppen in der BRV) ? " ...☂...
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
andreashofmeister
Überflieger
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In Hessen scheint wohl auch vielen über Email zu gehen.  Formlos. Berichtete heute eine Mitstreiterin in einem andere Forum.

 

Hessen machts möglich...?

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bodensee
Allwissender
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Rheinland Pfalz hat wohl heute nachgezogen verlängerung bis 31.5.2020 möglich. 

 

Dann werden so vermute und hoffe ich die anderen Bundesländer nachziehen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0815
Fachmann
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Sachsen

 

Fristverlängerungsanträgen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, kann für die Jahressteuererklärung(en) 2018 rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 entsprochen werden. Im Fall von etwaig bereits festgesetzten Verspätungszuschlägen können diese bei einer solchen rückwirkend gewährten Fristverlängerung auf Antrag erlassen werden.

 

https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html?_cp=%7B"accordion-content-4585"%3A%7B"13"%3Atrue%7D%2C"previousOpen"%3A%7B"group"%3A"accordion-content-4585"%2C"idx"%3A13%7D%7D 

deusex
Allwissender
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BaWü:

So mal hierzu mein Statement zu der Unterredung mit dem Finanzamt auf Bezug zu den Fristverlängerungen:

 

Die Corona-Krise muss kausal für die Fristversäumnis sein.

 

Es ist bspw. nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass der Fall rechtzeitig hätte fertiggestellt werden können, wenn der Sachbearbeiter/Steuerberater nicht krank gewesen worden wäre.

 

Der Zusammenhang muss glaubhaft dargelegt werden.

 

Wenn bspw. eine Erklärung bspw. verspätet am 09.03.2020 eingereicht wurde, also vor Quarantäne und weiterer Notmaßnahmen, ist eine Fristverlängerung nachträglich nicht möglich.

 

Die Fristverlängerung der OFD Stuttgart ist so zu interpretieren.

 

Die Anträge sollen diesbezüglich großzügig behandelt werden, betreffen dann jedoch nicht bereits verspätet eingereichte Erklärung, sondern nur Erklärungen die WEGEN Corona-Ausfall noch nicht fertiggestellt werden können.

 

Ich hatte den Sachverhalt anhand der aktuellen Verfügung der OFD Stuttgart mit dem zuständigen Sachbearbeiter thematisiert und die Verfügung lässt hierzu wohl wenig Spielräume; wie gesagt, SOLLEN Anträge die in den letzten Tagen in Bezug auf Corona-Ausfälle zurückzuführen sind, großzügig beschieden werden.

 

Das deckt sich dann wohl auch mit der Aussage aus Sachsen.

 

 

 

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letzte Antwort am 25.03.2020 17:22:54 von deusex
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