Hallo zusammen,
mein Mandant nutzt bei seinem Arbeitgeber bereits Arbeitnehmer online (was ich nicht wusste).
Ich habe für ihn "Meine Steuern" angelegt und ihm die Zugangsdaten geschickt.
Daraufhin wollte er wissen, ob er seinen bestehenden (Smart?)Login dafür auch nutzen kann.
Hat das von euch schonmal jemand gemacht? Ich habe nur gefunden, wie man zwei Beraternummer miteinander verbindet. Aber bei AOn hat der AN ja keine eigene Beraternummer.
Ist das überhaupt möglich?
Ich danke euch und wünsche schon mal ein schönes Wochenende! 🔆
Jule
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei Arbeitnehmer Online kann man sich nicht mit einem Smart Login anmelden. Meinen Sie eventuell Unternehmen Online?
Dann hier:
DATEV Meine Steuern: DATEV SmartLogin zusätzlich für Unternehmen online ... - DATEV Hilfe-Center
SmartLogin kann relativ neu für den 2. Faktor verwendet werden.
Habe es aktuell aber auch noch bei keinem Anwendungsfall umgestellt.
Vielleicht hilfreich für Ihren Fall:
Viele Grüße
@anderl schrieb:SmartLogin kann relativ neu für den 2. Faktor verwendet werden.
Cool, das ist tatsächlich an mir vorbeigegangen. Danke für die Info!
@andrereissig Wie, ich wusste tatsächlich mal was vor Ihnen ? Mein Wochenende ist gerettet ! 😉
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Verstehe ich das Hilfe-Dokument richtig? Der SmartLogin (in diesem Fall für "Meine Steuern") muss tatsächlich erst vom Mandanten eingerichtet/angemeldet werden, damit es verbunden werden kann?
Klingt trotzdem gut. Ich werde berichten, ob es wie beschrieben klappt. 🙂
Ich wusste nicht, wie der Login bei AOn heißt - deswegen das smart in Klammern. 😁
Ist es denn von DATEV gewünscht, dass Mitarbeiter eines Unternehmens sich ihr privates DATEV Konto mit dem DATEV-SmartLogin verknüpfen um sich damit an ANO anzumelden?
Ich habe aktuell zum Beispiel den Fall, dass eine Mitarbeiterin eines Mandanten, welche eigentlich gar keinen SmartLogin hat, jetzt einen von uns haben möchte, damit sie sich bequemer im ANO anmelden kann.
Wenn ich mir aber Hinweise von DATEV durchsehe, lese ich dort:
"DATEV SmartLogin ist kein Zugangsmedium für DATEV Arbeitnehmer online." Quelle: DATEV SmartLogin
"Die App authentifiziert eine Person für DATEV-Cloud-Anwendungen (dazu gehört nicht Arbeitnehmer online)." Quelle: 1024389 - Vergleich DATEV SmartLogin und SmartCard - DATEV Wissensplattform Dokument
Doch, das klappt.
Bei ANO meldet man sich mit seinem DATEV Konto an.
Wenn man in dieses DATEV Konto mit einem SmartLogin oder auch seiner SmartCard verknüpft hat, kann man sich in ANO mit diesen Zugriffsmedien über sein DATEV Konto einloggen.
Danke für die Antwort.
Ich dachte mir schon, dass es klappt. 😄
Aber ob es auch gewünscht ist, ist die Frage. Ich gehe mal davon aus, dass DATEV die Hinweise nicht umsonst gibt.
Mal angenommen, der Mitarbeiter verließe das Unternehmen und der SmartLogin wird gekündigt, kann er sich dann einfach beim neuen Arbeitgeber wieder einen SmartLogin ausstellen lassen und sein Konto damit verknüpfen?
Was passiert, wenn der alte SmartLogin nur gesperrt wird, aber nicht gekündigt, kann man den vom DATEV Konto irgendwie zwangstrennen?
Hallo @DatenDruide,
ein DATEV SmartLogin oder eine DATEV SmartCard sind keine empfohlenen Zugangsmedien für DATEV Arbeitnehmer online. Arbeitnehmer können und sollen diese dafür nicht erhalten.
Bei Mitarbeitenden aus der Steuerberatungskanzlei oder dem selbstbuchenden Unternehmen gibt es in der Regel eine DATEV SmartCard / DATEV SmartLogin als Zugangsmedium.
Dieses Bestandsmedium kann (und darf) seit Oktober 2025 mit dem eigenen DATEV-Konto verknüpft werden. Im Kontext von DATEV Arbeitnehmer online ist das damit eine alternative Authentifizierungsmetode. Die Anmeldung mit der bisherigen Zwei-Faktor-Authentifizierung bleibt unverändert und wird für DATEV Arbeitnehmer online empfohlen.