Der Zugang zu DATEV Arbeitnehmer Online (ANO) läuft ja bereits vollumfänglich über das neue DATEV Konto. Wenn der betroffene Arbeitnehmer also Ihre ANO Einladung auf das DATEV Konto registriert, auf dem er bereits den SmartLogin einer anderen DATEV Kanzlei eingebunden hat, sollte der Zugriff auf den ANO Bestand Ihre Kanzlei auch über den SmartLogin einer fremden Kanzlei möglich sein (so zumindest meine Vermutung, live getestet habe ich das noch nicht). Das Vorgehen passt auf jeden Fall zur offiziellen DATEV Empfehlung, nur ein DATEV Konto pro natürlicher Person anzulegen und alle DATEV Zugänge, losgelöst vom jeweiligen Herausgeber, dort zu registrieren.
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