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MeineSteuern mit E-Rechnung und Weiterentwicklung der KI

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letzte Antwort am 10.09.2026 13:57:28 von xyzmic
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xyzmic
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E-Rechnung in MeineSteuern

Wir wurden das bereits mehrfach von Mandanten gefragt und haben bisher noch keine Info in der Community gefunden:

 

Kann "MeineSteuern" E-Rechnungen empfangen, speichern und lesen? (wichtig für alle Vermietungen)

 

Schub MeineSteuern

Eingabefelder in der Bearbeitung und Auslesung der KI sollte doch mit der Zeit sich weiterentwickeln und verbessern, auch bei KAP gibt es bisher keine Verbesserung, bzw. bei V+V etc.

 

 

Freue mich auf News auch vom DATEV Profiteam @Stefan_Bär 

andreashofmeister
Überflieger
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@xyzmic Entsprechende Antworten wurden doch schon gegeben in einem anderen Thread:

 

Meine Steuern Chatbot 

 

Ansonsten wird Ihnen @Stefan_Bär bestimmt noch antworten.

DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @xyzmic,

 

bezüglich der Frage zur Verbesserung der Unterstützung bei der Arbeit in Digitale Belege Steuern kann ich mitteilen, dass bereits aktiv an einer Erweiterung gearbeitet wird.

 

Den Umfang der Erweiterung sowie das Umsetzungsdatum können wir aktuell jedoch noch nicht kommunizieren.

 

Bezüglich der Frage zur E-Rechnung:

DATEV Meine Steuern kann aktuell noch keine Daten im XML-Format (E-Rechnung) annehmen.
Diese Funktion ist jedoch ebenfalls bereits in Planung.

 

Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
xyzmic
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Hallo Herr @Stefan_Bär ,

 

herzlichen Dank für die erfreuliche Nachricht (auch per E-Mail über Service-Kontakt) vor Weihnachten🎅🎄

 

 

Liebe Grüße aus Stuttgart

 

xyzmic

 

xyzmic
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Gibt es ein Update dazu?

xyzmic
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@Stefan_Bär 

 

Immer mehr Mandanten fragen vermehrt nach den praktischen Lösungen: ESt mit umsatzsteuerpflichtiger Vermietung und umsatzsteuerfreie Selbständige (auch nebenberufliche), ob DATEV MeineSteuern nun ab 01.01.2027 die E-Rechnungen lesbar machen kann.

 

Die Verpflichtung zum Empfang besteht ja eigentlich schon seit 01.01.2025.

 

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

 

Welche Lösung bietet DATEV kostengünstig den Mandanten an, es müssen doch bestimmt nicht alle zu Unternehmen online wechseln oder?

 

Unternehmen online ist doch nicht mit MeineSteuern kompatibel oder?

 

Jedenfalls sehe ich in der Bearbeitung der ESt keine Belege aus Unternehmen online und umsatzsteuerpflichtige Umsätze oder nebenberufliche Selbständige buche ich sicherlich nicht "fakemäßig" mit einem erhöhten Zeitaufwand und weiteren Programmen. Eigentlich buche ich nur bei Bilanzierungspflicht nach §§ 140, 141 AO und nicht alle EÜR´s nach § 4 (3) EStG.

xyzmic
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Stand 01.09.2026 bei der Bearbeitung der ESt 2025 mit MeineSteuern taucht nun folgende Meldung beim Beleg auf, was bedeutet dies konkret?

 

Gibt es ggf. in Kürze ein Update zu den E-Rechnungen mit MeineSteuern?

 

xyzmic_0-1788246160097.png

 

DATEV-Mitarbeiter
Aydan_Atilgan
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @xyzmic ,

 

aktuell können E-Rechnungen nur über DMS zur Verfügung gestellt werden.
Ein Upload in Meine Steuern ist derzeit noch nicht möglich.

 

Wir haben das Verhalten über DMS getestet. Dabei trat kein Fehler auf, und die Visualisierungskomponente wurde korrekt angezeigt.

Mit den Service-Releases und Hotfixes 03.09.2026 wurde eine neuere Version DATEV Basisdienste Ausgabe 8.72 bereitgestellt.
Bitte prüfen Sie, ob die aktuelle Version des Belegviewers installiert ist. Die Version wird im DATEV Arbeitsplatz im Menüpunkt Hilfe | Info bei der Komponente "DATEV Basisdienste Ausgabe" angezeigt.
Wichtig dabei: Die Version des Belegviewers ist unabhängig von der Digitale Belege Steuern-Version.


Sollte bereits die neueste Version installiert sein und die E-Rechnung dennoch nicht angezeigt werden, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

Viele Grüße
Aydan Atilgan | DATEV eG
xyzmic
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@Aydan_Atilgan Danke für die Info, wir haben Stand heute 10.09.2026 die neue Version bei uns.

 

Bitte informieren Sie hier, sobald MeineSteuern die E-Rechnungen lesen kann im Portal sowie bei der Bearbeitung, weil wir immer öfters von umsatzsteuerpflichtigen Mandanten mit Vermietungen (sonst keine weitere Unternehmertätigkeit) gefragt werden.

 

Die Empfangsmöglichkeit betrifft ja wohl grundsätzlich alle Unternehmer i.S.v. § 2 UStG, egal ob steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erbracht werden.

 

 

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letzte Antwort am 10.09.2026 13:57:28 von xyzmic
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