E-Rechnung in MeineSteuern
Wir wurden das bereits mehrfach von Mandanten gefragt und haben bisher noch keine Info in der Community gefunden:
Kann "MeineSteuern" E-Rechnungen empfangen, speichern und lesen? (wichtig für alle Vermietungen)
Schub MeineSteuern
Eingabefelder in der Bearbeitung und Auslesung der KI sollte doch mit der Zeit sich weiterentwickeln und verbessern, auch bei KAP gibt es bisher keine Verbesserung, bzw. bei V+V etc.
Freue mich auf News auch vom DATEV Profiteam @Stefan_Bär
@xyzmic Entsprechende Antworten wurden doch schon gegeben in einem anderen Thread:
Ansonsten wird Ihnen @Stefan_Bär bestimmt noch antworten.
Hallo @xyzmic,
bezüglich der Frage zur Verbesserung der Unterstützung bei der Arbeit in Digitale Belege Steuern kann ich mitteilen, dass bereits aktiv an einer Erweiterung gearbeitet wird.
Den Umfang der Erweiterung sowie das Umsetzungsdatum können wir aktuell jedoch noch nicht kommunizieren.
Bezüglich der Frage zur E-Rechnung:
DATEV Meine Steuern kann aktuell noch keine Daten im XML-Format (E-Rechnung) annehmen.
Diese Funktion ist jedoch ebenfalls bereits in Planung.
Hallo Herr @Stefan_Bär ,
herzlichen Dank für die erfreuliche Nachricht (auch per E-Mail über Service-Kontakt) vor Weihnachten🎅🎄
Liebe Grüße aus Stuttgart
xyzmic
Gibt es ein Update dazu?
Immer mehr Mandanten fragen vermehrt nach den praktischen Lösungen: ESt mit umsatzsteuerpflichtiger Vermietung und umsatzsteuerfreie Selbständige (auch nebenberufliche), ob DATEV MeineSteuern nun ab 01.01.2027 die E-Rechnungen lesbar machen kann.
Die Verpflichtung zum Empfang besteht ja eigentlich schon seit 01.01.2025.
Welche Lösung bietet DATEV kostengünstig den Mandanten an, es müssen doch bestimmt nicht alle zu Unternehmen online wechseln oder?
Unternehmen online ist doch nicht mit MeineSteuern kompatibel oder?
Jedenfalls sehe ich in der Bearbeitung der ESt keine Belege aus Unternehmen online und umsatzsteuerpflichtige Umsätze oder nebenberufliche Selbständige buche ich sicherlich nicht "fakemäßig" mit einem erhöhten Zeitaufwand und weiteren Programmen. Eigentlich buche ich nur bei Bilanzierungspflicht nach §§ 140, 141 AO und nicht alle EÜR´s nach § 4 (3) EStG.