Hallo Herr Merkel,
wir sind doch nicht so Nahe zusammen.
Der PO kann das nicht leisten. Wenn die DATEV eine sinnvolle und funktionierende EO (Prozesse) erstellen möchte sind Prozesskenntnisse zwingend erforderlich:
oder für DATEV Mitarbeiter:
Dafür wäre aus meiner subjektiven Sicht erforderlich dass die Mitarbeiter der DATEV (DATEV Prozessmanager) in die Prozesskanzleien (Re: Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung) und dort den Mitarbeitern über die Schulter schauen, um zu erkennen, welche immer wiederkehrenden ggf. unnötigen oder umständlichen oder überflüssigen Tätigkeiten in den DATEV Programmen dort verrichtet werden, die sinnvollerweise die EDV übernommen könnte. Diese Erkenntnisse (heute lernen, damit in Zukunft nicht wieder die gleichen Fehler gemacht werden) müssten dann gesammelt, strukturiert und dem PO als Auflage aufgegeben werden.
Sie dürfen das auch gerne Requirements-Engineering nennen. Aber wahrscheinlich mit einem deutlich anderen Zeitbezug. Die DATEV Prozessmanager in meinem Sinne brauchen Ausdauer und Prozesskenntnisse usw. über Jahrzehnte.
Nur Mitarbeiter der DATEV Consulting hier zu befragen langt nicht, da diese auch wiederum mit "Scheuklappen" (ich möchte damit deren know how nicht angreifen; die machen einen guten Job) nur den Bereich (Produkt) kennen, den sie schulen und auch nur aus der Einführungszeit und weniger im "Echtbetrieb".
D. h. die EO-Abteilung der DATEV muss zusammen mit den DATEV Prozessmanagern und DATEV Prozesskanzleien sich Gedanken machen (zeitlich bevor die einzelnen agilen Teams für die leistungserstellenden Programme zu programmieren beginnen) z. B. über die Datenbankfelder und deren Definition die benötigt werden um eine funktionierende neue EO-Cloud zu erstellen. Und dem PO muss der DATEV Prozessmanager an die Seite gestellt werden, damit dieser permanent eingreifen kann, wenn die erforderlichen EO Felder/Eckpunkte fehlen oder wegen Zeitmangel oder Termindruck "übergangen" werden. Nur dann könnte es mit einer neuen EO besser werden. Als Beispiel sei hier genannt, dass jedes DATEV Programm selbstverständlich eine sinnvolle Schnittstelle (silent) benötigt um alle Auswertungen als PDF Dateien in der DMS zu speichern.
Jetzt bereits einem Teil der EO zu programmieren (Dach des Hauses / Turmspitze) obwohl jetzt erst das EG am entstehen ist, ist die falsche Reihenfolge. Natürlich muss im Fundament die schwere des Daches schon berücksichtig werden und die Grundfläche des EG darf nicht größer sein als das Dach. Und hierfür werden die DATEV Prozessmanager Prozesskanzleien (Architekten und Statiker) benötigt, die das Projekt von Anfang an begleiten und überwachen. Nur mit Wanderarbeitern (Nomaden) die dann mal loslegen wird das Dach nie auf das Obergeschoss passen und wahrscheinlich wie die jetzige EO nie fertiggestellt. Leider sehe ich das bei den neunen Teilprodukten auch schon so kommen.
Daher meine Empfehlung für den Bereich der EO: alte Programme Weiterentwickeln; von den Prozessen und Fehlern dort lernen; und dafür sorge tragen das in den neuen Programmen diese Erkenntnisse sinnvoll einfließen. D. h. die DATEV Prozessmanager ausbilden schulen.
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
ich verstehe nicht, warum man Sie von Datev-Seite nicht schon längst angesprochen hat, ob Sie in irgend einer Form bei der Weiterentwicklung der Datev-Anwendungen mitwirken wollen/können, speziell z.B. bei DMS und EO.
Bessere Informationen und Hinweise und Hilfestellungen von der 'Front' kann man nicht erhalten.
Die Entwickler sitzen vor ihren Software-Detailproblemen, haben aber sicher nicht den Gesamt-Überblick und wohl auch keine praktische Erfahrung. Das Testen einer Funktion mit wenigen Musterdatensätzen hat nicht viel mit der Praxis zu tun.
Die Leute vom Vertrieb und vom Consulting sehen vielleicht einzelne Bäume, aber nicht den Wald.
Das Datev-Gesamt-System ist wie ein großes Mosaik, das ein Bild werden soll.
Ob es ein Kunstwerk wird, liegt am 'Künstler', aber auch 'im Auge des Betrachters'.
VG
Michael Vogtsburger
Hallo Herr Vogtsburger,
bezüglich DMS bin ich bezüglich der Umstellung von DATEV classic auf DMS neu bei der ein oder anderen "Kundeneinbezugsmaßnahme" schon längere Zeit (seit ca. 2014) dabei. Aber aus Sicht der DATEV gibt es bestimmt angenehmere Teilnehmer solcher Kundeneinbezugsmaßnahmen als ich.
Die EO Leute (hier wird ja nichts mehr weiterentwickelt, obwohl die DMS ja ein kleiner zentraler Kernbaustein der EO ist und diese ja weiterentwickelt wird) ist meine Meinung bezüglich Re: Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung wahrscheinlich ein "Dorn im Auge". Da sind wir unterschiedlicher Meinung und kommen auch nicht mehr zusammen.
Wenn die anderen Programmbereiche der DATEV mitziehen würden d. h. wenn es ein von mir beschriebener DATEV Prozessmanager gäbe und dieser den anderen Indischen Kasten in der DATEV "Weisung" erteilen dürfte bzw. der PO sich damit auseinandersetzen müsste, dass z. B. jedes Programm der DATEV eine vernünftige "silent" Schnittstelle mit Knigge, Erlediger und Kenntnisnehmer (inkl. Gruppen) zur DMS haben müsste, dann hätten wir schon Jahre ein IMS (siehe auch ) anstatt eine leider immer dahinter herhinkende DMS. Und dieses IMS wäre nach meiner persönlichen Meinung der zentrale Baustein der zukünftigen EO. Alle ein- und ausgehenden Informationen verbunden bzw. verknüpft (und/oder Kopie) in 1:n Verbindungen (drag an drop) zu Aufträgen und somit zu den leistungserstellenden Programmen.
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
Aber aus Sicht der DATEV gibt es bestimmt angenehmere Teilnehmer solcher Kundeneinbezugsmaßnahmen als ich.
Meiner Meinung nach macht sich jeder, der seinen Job des Programmtestens ernst nimmt, unbeliebt bei der DATEV . Ich bin auch schon unangenehm aufgefallen.
Machen Sie weiter so. Und ich hoffe, man hört in Zukunft öfter mal auf Sie.
Eine Frage hätte ich noch an die hier Anwesenden:
Ist es Ihre übereinstimmende Ansicht, dass es erstrebenswert ist, zukünftig alles in der Cloud abzuwickeln? Ich habe dabei ein Störgefühl.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Viele Grüße,
Birthe Fitschen
Eine Frage hätte ich noch an die hier Anwesenden:
Ist es Ihre übereinstimmende Ansicht, dass es erstrebenswert ist, zukünftig alles in der Cloud abzuwickeln? Ich habe dabei ein Störgefühl.
Genau da wird es hingehen. Das hört man dann aus diesen Gesprächen bzw. Vortragen dann heraus. "Hybrid" ist das Stichwort.
Aber - wir machen es doch schon: SEPA-Mandatsverwaltung, ohne RZ-Anbindung läuft da nix mit den SEPA-Lastschriften. Macht dann Spaß, am Wochenende, wenn das RZ down ist, SEPA-Rechnungen zu schreiben.
LODAS ist ja auch schon Hybrid. Daten vor Ort entsprechend bearbeiten, verarbeitet wird im RZ.
Oder die ganzen Serviceprogramme.....
Und: die ganze Stammdatenhaltung(Entwicklung) zielt doch auf Cloud, die ganze Benutzerverwaltung ist doch darauf hin konzipiert. Und mySteuern? Cloud!
Deswegen tut sich doch auch nichts mehr bei den PWS und Steuerprogrammen. Next Generation ist dann in der Cloud......
Wen wundert das denn.
Ansonsten würde es doch nicht Plattformstrategie heissen. Und dann kommt dann nach dem nächsten Schützenfest ein "DEPP" und knetert ihnen den DSLAM (Verteilerkasten der guten alten Bundespost) nach 7 Pils und 8 Körnchen um während Sie in der Cloud arbeiten......
Ein schönes Wochenende und hoffentlich ein Wiedersehen in der neuen Community......
Falls man sich da findet.....
VG, Andreas Hofmeister
Dass es darauf hinausläuft, ist mir bewusst. Aber gut muss ich es ja trotzdem nicht finden. Was hat z. B. EO in der Cloud verloren? Welcher Zusatznutzen entsteht mir dadurch, dass ich die Daten im Rechenzentrum statt vor Ort speichere? Eher ein Schaden, wenn ich wegen eines Ausfalls im Rechenzentrum nicht darauf zugreifen kann. Aber ich habe eben den Eindruck, dass dieser Weg, den DATEV hier vorgibt, von allen schweigend akzeptiert wird oder dass alle diesen Weg toll finden.
Ein schönes Wochenende und hoffentlich ein Wiedersehen in der neuen Community......
Na, dass werden wir ja wohl noch hinbekommen .
Das andere Wort heißt:
Kollaboration....
Fällt auf jedem IT-Club, KOB-Erfa....etc. pp... wird getwittert, was das Zeug hält.....
VG
Andreas Hofmeister
Gut finde ich es auch nicht , dass nun alles auf die cloud stürzt und das nun dass allein seeligbringende ist.
Aber ich stimme Herrn Hofmeister gerne zu es läuft - Stand heute - alles darauf hinaus.
Aber wer weiss - im Laufe meiner IT Erfahrung- gab es nun auch schon zigfach das Thema hin und zurück.
Nur im Moment verdienen die Clouddienstleister eine goldene Nase egal ob Amazon , Microsoft oder google.
Hallo Herr Blum,
danke für das schnelle und ausführliche Feedback.
(1) Danke für die Anregungen zur Rolle Prozessmanager.
Ja, das ist mehr wie PO. Da werde ich weiter nachdenken, welche Tipps ich geben kann.
Ich habe einige Jahre Erfahrungen auf dem Gebiet Requirements-Engineering.
(2) Ja, die Rolle Consulting sehe ich auch eher nicht für die Lösung der benannten Aufgaben.
(3) Ja, ohne Ausdauer und das Sammeln von praktische Erfahrungen wird es nicht gehen … .
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Merkel
Danke
Hallo Frau Fitschen,
ich hatte den Problembereich der EO und cloud-first hier mal problematisiert: Re: Eigenorganisation und "cloud first"
Leider hat es niemand hier in der Community so richtig berührt.
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Merkel,
und nichts von alledem was Herr Blum und Sie zum Thema schreiben ist eine wirklich neue Erkenntnis.
Agile Arbeitsweise heißt im Ergebnis „beweglich“ bleiben /sein oder werden. Um das in seiner Arbeitsweise durchzusetzen, muss man nicht Horden von neuen Säuen durchs Dorf treiben und man muss auch nicht bei jedem Post noch ein weiteres Buzzword einfügen.
Es reicht, sich auf seine Kernkompetenz zu besinnen und das Ohr am Markt / seinem Umfeld zu behalten, seine eigene Tätigkeit nicht als Selbstzweck, sondern als nutzenstiftendes sinnhaftes Tun zu verstehen. Respekt vor den Fähigkeiten der Beteiligten und die Bereitschaft sein Können an der Stelle einzusetzen, wo es am Meisten nutzt und dabei mit den anderen Könnern synchronisiert werden kann.
Das sind alles uralte Tugenden, die die Menschheit vom Homosapiens zum Mensch haben werden lassen. was so nüchterne Menschen wie WPs und RAe abschreckt, ist die Überhöhung eines Prinzips und die daraus folgende Sorge, dass vor lauter Prinzipentreue das Wesentliche aus dem Blick gerät.
Wir haben einen breiten Blumenstrauß von Handlungsmustern und Arbeitsweisen zur Verfügung. Den gilt es in seiner ganzen Breite sinnhaft zu nutzen und nicht alles - weil‘s schön, neu und modern erscheint - über einen Kamm zu scheren.
Und für uns alle gilt, dass wir nicht „bequem“ sein müssen, sondern zielorientiert.
Und dabei ist das „bequem“ sowohl im Sinne von “eigener Bequemlichkeit„ als auch “sozialer Angepasstheit“ zu interpretieren.
Hallo Community,
die Diskussion hier ist zwischenzeitlich ziemlich weit weg von „Meine Steuern“. Ich will deshalb wieder auf des „Pudels Kern“ kommen.
Und ich will aus der täglichen Praxis berichten.
Bei uns in der Kanzlei
liebe Datev ich glaube, das ist ein System, das den Nerv der Zeit trifft, bitte nehmt das ernst und freut Euch darüber, aber betrachtet es auch als Ansporn für die sinnvolle Weiterentwicklung.
Ich will dazu auch und ganz gezielt die Frage in den Raum stellen, was passiert, wenn ein Mandant sich entschließt die Zusammenarbeit mit einem DATEV-Mitglied zu beenden - per Heute sind seine Daten dann „weg“.
Das halte ich persönlich für problematisch - auch weil ich dann Hoheit über Daten behalte, die ich überhaupt nicht will.
Ich denke, zu diesem Themnkreis muss eine Diskussion und dann eine Lösung her.
Hallo Herr Renz,
danke für Ihr ausführliches Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Merkel
Bitte - jederzeit gerne und meist sogar ohne "gefragt" zu sein!
Herzlichst
Ihr M. Renz
Hallo Community,
hallo DATEV,
das SmartLogin ist in Grundsatz eine gute Sache. Durch die bevorstehende „massenhafte“ Verwendung wegen „Meine Steuern“ wird es jetzt aber wichtig, ein Handy für mehrere Logins verwenden zu können. ZB die Buchhalterin des Unternehmens für die Unternehmen-Online Zugänge ihres Arbeitgebers und für ihre eigene „Meine Steuern“ und (solange nicht ohnehin in „meine Steuern“ z.B für ihren „Arbeitnehmer-Online Zugang.
Das Handy ist einfach immer dabei und daher fast immer „das Mittel derWahl“ - aber zwei Handys bloß weg SmartLogin macht keinen Spaß.
Hallo Herr Renz,
müsste das nicht schon heute funktionieren. Ich habe es leider noch nicht mit einem SmartLogin getestet. Mit einem miDentity habe ich folgendes eingerichtet.
Unternehmermandant M hat zwei Geschäftsführer (ESt-Erklärung erstellen wir unter der Mandantennummer MN1 und MN2 unter unserer Beraternummer) und eine Unterberaternummer M. An dieser Unterberaternummer hängen die beiden miDentity´s Mi1 und Mi2 der beiden Geschäftsführer. In der Rechteverwaltung Online hat nun der Mi1 Rechte auf M und MN1 und der zweite Geschäftsführer mit dem Mi2 hat Rechte auf M und MN2. Wechselseitige sehen die sich nicht. Aber jeder sieht die Daten des Unternehmens uns andererseits die eigenen von meine Steuern und FZO.
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
mit Smartcard ist das absolut kein Problem, aber SmartLogin geht - auch laut InfoDok - leider (noch) nicht!
Ich denke, dass DATEV jetzt bei der explosiven Vermehrung der „Beraternummern“ ganz schnell den neuen vielfältigen auserkorenen auch ergänzende Funktionen bieten muss, die mit den „Bedürfnissen“ der „Berater/Mitglieder“ nicht unbedingt was zu tun haben, jedenfalls ganz und gar nicht identisch sind.
Auch wenn sich’s ziemlich abgehoben anhört - es müssen „User-Klassen“ oder sowas
ähnliches eingeführt werden.
Sind aktuell Probleme mit Meine Steuern bekannt?
1. Wir können die digitalen Belege nicht mehr öffnen - Timeout - Anmeldung schlägt fehl -
oder
2. Ein bestimmter Beleg wird bearbeitet - das Programm stürzt ohne Fehlermeldung ab.
Bei erneutem Versuch wird angezeigt das es ein RZ Kommunikationsproblem sei
-> Der Beleg wurde ein zweites Mal hochgeladen -> selber Fehler/Absturz
Hallo Community,
ich will der Community und ganz besonders der DATEV den nachfolgenden Text meines (außerordentlich EDV-fernen) Schwagers zum Thema "Meine Steuern" nicht vorenthalten:
Wenn jetzt noch einer glaubt, an der Digitalisierung auch und gerade im Privatbereich "ungestreift" vorbei kommen zu wollen, dann ist das schlicht eine Fehleinschätzung.
Dem Schriftwechsel war ein langes Telefonat, in dem ich meinen Schwager "bekniet" habe, doch dieses System einzusetzen, vorangegangen und er hat - sehr widerwillig und mit mächtig viel Gemaule - letztlich "mir zu liebe" zugestimmt.
Und er bringt einen offen Punkt in die Diskussion, der m.E. auch anderenorts bereits diskutiert wurde!!
Es fehlt ein Button "Hey StB - ich hab alles fertig, mach meine ESt-Erklärung"
Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
Hallo,
wir hatten gestern eine Störung im DATEV- Rechenzentrum, von der auch Meine Steuern kurzzeitig betroffen war.
Die Anwendung steht heute wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
DATEV eG
Hallo Herr Renz,
es ist heute bereits möglich einem SmartLogin Rechte für mehrere Produkte (z.B. Unternehmen online und Meine Steuern) einzurichten/zu berechtigen, so wie es auch Herr Blum beschrieben hat.
Wenn das bei Ihnen nicht funktioniert, melden Sie sich gerne bei uns, damit wir uns das bei Ihnen ansehen und lösen können.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
DATEV eG
Hallo Herr Preis,
ich glaube, wir haben uns missverstanden! Soweit ich das sehe ist mit einem SmartLogin der Zugang zu verschiedenen Anwendungen, die zu EINER Beraternummer freigeschaltet sind möglich.
Z.B.
Beraternummer xyz
- Unternehmen-Online
und
- Meine Steuern
geht und läßt sich sogar in DATEV upload mobil als "Hochlade-Ziel" auswählen.
ABER:
Es geht NICHT, dass das SmartLogin auf EINEM Handy für die
- Beraternummer xyz beim Unternehmen für Unternehmen Online
und
- Beraternummer uvw beim (privaten) "Meine Steuern
anmelden verwendet wird. Eine angestellte Buchhalterin wird aber sicher nicht unbedingt beim gleichen StB ihres Dienstherrn sein und selbst wenn das so ist, dort nicht unter der Beraternummer des Dienstherrn geführt werden (schon wegen der dadurch entstehenden "Rechteproblematiken").
Also - ich bleibe dabei: Ein SmartLogin für mehrere Beraternummern auf einem Handy geht nicht! Oder?
Hallo Herr Renz,
bei uns spielen die Beraternummern (Mandantenregistrierungsnummer wäre hier wohl sprachlich angebrachter) die Meine Steuern anlegt eigentlich keine Rolle. Wir speichern alle Daten unter unserer Beraternummer. D. h. auch wenn der Mandant für Meine Steuern eine Beraternummer erhält (wird nur benötigt für das SmartLogin) werden die Daten im Programm ESt wie bisher bei uns unter unserer Beraternummer und dort unter unserer Mandantennummer gespeichert und somit mit Digitale Belege "verbunden". In Rechteverwaltung Online muss dann unter unserer Beraternummer und unserer Mandantennummer auf dem SmartLogin ein Recht erteilt werden. Da uns das für unsere Mitarbeiter einzeln je Zugangsmedium (jeder hat ein MiDentity, ist Benutzer und teilweise haben sie auch ein SmartLogin) zu aufwendig war, arbeiten wir für uns selbst mit Gruppen. Ich kann mit meinem SmartLogin für alle unserer Mandanten (Freigebe über eine Gruppe in Rechteverwaltung Online) Belege über Upload mobil hochladen.
Im Registierungsprozess für "Meine Steuern" erfolgt eine Rechtevergabe über eine Rechtevorlage leider dann "nur" (ist auch für den Standardfall so OK) die Rechte auf unsere Beraternummer und die in der Mandantenübersicht markierte ZMSD-Nummer. Sie können aber Rechteverwaltung Online manuell starten und dort manuell für weitere Berater-Nummern und auch ZMSD-Nummern Rechte erteilen. Für unsere Mitarbeiter habe ich das über ein Gruppe gemacht. Bei einem Mandanten geht das leider in der Regel nur "einzeln" je Zugangsmedium (eine DATEV Ideas Unmöglichkeit; müsste eigentlich je Nutzer übergreifend für alle Zugangsmedien funktionieren).
Die Verwaltung der Rechte (Atomisierung) über die Benutzer und Rechteverwaltung, Rechteverwaltung Online, neuerdings auch die Lizenzverwaltung Online, ggf. auch noch DATEV Cloudbox ist ebenfalls eine DATEV Ideas Unmöglichkeit). Müsste dringend zusammengeführt werden.
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
so wie Sie es beschreiben, ist es auch unser Workflow.
Ich gehe im Moment davon aus, dass im RZ die vom Mandant hochgeladenen Belege zu dessen Unterberaternummer gespeichert werden - oder liege ich da falsch? Kontrolliert habe ich das noch nicht!
Und ich gehe im Moment davon aus, dass unsere Rechte auf diese Unterberaternummer Zugriff gewähren, weil ich den Mitarbeitern die ESt bearbeiten „Meine Steuern“ für alle Berater/Unterberaternummern freigeschaltet habe.
Aber evtl. Liege ich ja auch falsch ?!
Jedenfalls wäre es sicher gut, wenn die DATEV erklärt, zu welcher Beraternummer die Belege im unverändert durchgeführten Standardworkflow der Registrierung abgelegt werden.
Hallo Herr Renz,
bitte schauen Sie bei Gelegenheit bei einen Mandanten, der vorher noch keine Unterberaternummer hatte (d. h. kein U-Online) und im Rahmen von der Neuanlage von Meine Steuern eine bekommen hat einfach mal in der Rechteverwaltung Online nach. Dort sollte auf dem SmartLogin Rechte auf die Berater-Nummer und die Mandanten-Nummer vorhanden sein, die in Ihrem lokalen Arbeitsplatz als Ordnungsbegriff im Programm Einkommensteuer hinterlegt ist.
Gruß
Ralf Blum
Aber - wir machen es doch schon: SEPA-Mandatsverwaltung, ohne RZ-Anbindung läuft da nix mit den SEPA-Lastschriften. Macht dann Spaß, am Wochenende, wenn das RZ down ist, SEPA-Rechnungen zu schreiben.
Hallo Herr Hofmeister,
wie meinen Sie das? Sie können doch über "Zahlungsverkehr" eine DTA-Datei erstellen - auch für Lastschriften, ja - die Sie dann in andere Onlinebanking-Programme einspielen können.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Genau da wird es hingehen.
Ja, da haben Sie wohl leider recht. Und mir persönlich gefällt das nicht. Auch nicht, wenn das Ganze im DATEV-RZ passiert, von dem ich immer noch hoffe, dass es einigermaßen sicher ist. Ich sähe (sic!) meine Daten lieber bei mir und schotte mich so gut es geht nach außen ab. Was ist mit unserer beruflichen Verschwiegenheitspflicht? Wie groß darf hier das Risiko sein? Das sind Fragen, die mir ein ganz ungutes Gefühl in diesem Zusammenhang geben.
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hallo Herr Renz,
vielen Dank für das Klar stellen der Frage, das ist tatsächlich ein anderer Fall, als der den ich im Kopf hatte.
Daher hier noch einmal eins weiteres Statement dazu:
Wenn eine Person (in Ihrem Beispiel die Buchhalterin) ein Medium (SmartLogin/SmartCard/mIDentity) verwendet, um damit im Angestelltenverhältnis mit Unternehmen online zu arbeiten und gleichzeitig bei einem anderen Steuerberater Meine Steuern nutzen will, dann funktioniert das in beiden Fällen über einen mitgliedsübergreifenden Zugriff von Medien.
Hierzu legt der zweite Steuerberater eine neue mandantengenutzte Beraternummer für die ESt der Mandantin an und bestellt kein weiteres Medium. Über die Zuordnung der SmartCard/SmartLogin/mIDentity für eine andere Mitgliedschaft aus Info-Dokument 0908710 kann das Medium dann für beide Steuerberater nutzbar gemacht und anschließend über die Rechteverwaltung online berechtigt werden.
Ob dieses Szenario tatsächlich so genutzt werden soll, sollte jede Kanzlei für sich entscheiden, eine generelle Empfehlung dazu würde ich aber nicht aussprechen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
„Jedenfalls wäre es sicher gut, wenn die DATEV erklärt, zu welcher Beraternummer die Belege im unverändert durchgeführten Standardworkflow der Registrierung abgelegt werden.“
Die Belege werden an den Ordnungsbegriff der Leistung ESt gebunden, nicht an die mandantengenutzte Beraternummer. Bei einem Umspeichern des Ordnungsbegriffs mit Löschen des Ursprungsbestandes bleibt so die Zuordnung erhalten. Wenn der ESt-Bestand unter der Beraternummer der Kanzlei gespeichert ist, sind keine Rechte für die mandantengenutzte Beraternummer auf den SmartCards der Mitarbeiter notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Preis
DATEV eG
"Wenn jetzt noch einer glaubt, an der Digitalisierung auch und gerade im Privatbereich "ungestreift" (sic!) vorbei kommen zu wollen, dann ist das schlicht eine Fehleinschätzung."
Hallo Herr Renz,
das ist ja wunderbar, dass Ihr Schwager der Nabel der Welt ist und als DER repräsentative Mandant herangezogen werden kann. Ach wäre die Welt doch so einfach...
Beste Grüße
H. Heitschmidt