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Aktuelle Informationen zu DATEV Meine Steuern

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letzte Antwort am 30.12.2019 13:08:26 von Robin_Meyer
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 91 von 230
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Registrierung "wiederholt" Fehler ist nun weg.

Jetzt kommt folgende kryptische Meldung "Für den Mandanten wird die Beraternummer XYZ wiederverwendet"  - was soll das bedeuten? Warum steht dort nicht gleich ein kleine Erläuterung?

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mapex
Fachmann
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Nachricht 92 von 230
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ich schmeiß mich weg

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Michael-Renz
Experte
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Nachricht 93 von 230
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Hallo "30 Jahre ..",

ja - das gleiche Fehlerbild ist bei mir am Samstag gegen 20:00 Uhr auch aufgetreten. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es mit der um diese Zeit von der DATEV durchgeführten "RZ-Ausfallübung" zusammenhängt.

Alle bisherigen Mandanten-Registrierungen sind total problemlos verlaufen und die meist anschließende SmartLogin Installation per Telefon mit dem Mandant gemeinsam ist auch (weitgehend) erfolgreich gewesen. Meine Mandanten haben die Mail erhalten und wurden von mir parallel entweder ebenfalls per Mail oder direkt am Telefon über die nötigen Schritte informiert und soweit tel. möglich auch durch die Installation/Anmeldung geleitet.

M.E. alles chic - außer eben der o.a Fehlermeldung in einem von zwischenzeitlich ca. 20 erfolgreichen Registrierungsfällen.

Ich hab die Lust jedenfalls nicht verloren und meine Mandanten gaben bisher durchweg positive Rückäußerung. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 94 von 230
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Dann hatten Sie Glück, dass es nicht beim allerersten passiert ist.

Würde ich im "Echtbetrieb" ja auch so wie Sie machen. Trotzdem würde sich ein kleiner Hinweis in der Mail über die weiteren Schritte aus meiner Sicht sehr anbieten (es muss die App heruntergeladen werden, mit der der Registrierungsprozess abgeschlossen wird, anschließend DATEV Meine Steuern unter ww.xyz öffnen unsw....)

Was hat es mit der wiederverwendeten Beraternummer auf sich?

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 95 von 230
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die wiederverwendete Beraternummer dürfte sich aus dem Umstand ergeben, dass der Mandant evtl. bereits ein DUO-Mandat ist und deshalb schon eine Unterberaternummer hat.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Gelöschter Nutzer
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Nicht, dass ich wüsste. Wäre allerdings eine logische Schlussfolgerung. Ein erläuternder Text von DATEV an dieser Stelle wäre trotzdem hilfreich.

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oschmitt
Erfahrener
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Nachricht 97 von 230
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Hallo zusammen,

sehe ich das richtig, ich kann nur Belege anheften für die auch im Fenster "Digitale Belege Steuern" ein steuerlicher Sachverhalt ausgewählt werden kann? Das ist echt blöd, da so keine ausländischen Kapitalerträge angehängt werden können, auch Steuerbescheinigungen von ausschüttenden Gesellschaften sollten nicht funktionieren.

Oder übersehe ich hier etwas?

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 98 von 230
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Die Funktion suche ich auch. Einfach den Beleg an das aktive Feld hängen. Wäre auch schneller.

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swenzel
Aufsteiger
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Nachricht 99 von 230
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Man kann über Drap und Drop einfach einen Beleg einen Feld zuordnen, z.B. die Lohnsteuerbescheinigung scannen und an das Feld für den Bruttoarbeitslohn in die Anlage N anhängen.

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Gelöschter Nutzer
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Meinen Sie mit scannen das man direkt aus dem scanordner die Verknüpfung erstellen kann? Oder erst wenn er hochgeladen worden ist?

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blum
Experte
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Nachricht 101 von 230
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Hallo Herr Meyer,

wir haben im Produkt nun die ersten Tests durchgeführt. Aus unserer Sicht ist es für eine Version "1.0" gelungen! Es könnte der Anfang (kleiner Baustein) eines der ersten voll digitalisierten Prozesse von uns DATEV Mitglieder sein (mit hoffentlich wesentlichen Weiterentwicklung bzw. Beseitigung des "Baustopps" FZO, Zusammenarbeit mit der Neuentwicklung der DMS-Online, DIVA, RABE und NACHDIGAL).

Nichts desto trotz haben wir viele Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Daher die Frage, ist es geplant zeitnah einen Bereich in DATEV Ideas aufzumachen, in dem wir Nutzer der Community unsere Verbesserungsvorschläge erfassen und auch wechselseitig bewerten können und wir in dann von Ihnen auch Rückmeldung bekommen (abgelehnt, Umsetzung geplant ….)?

Gruß

Ralf Blum

swenzel
Aufsteiger
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Nachricht 102 von 230
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Der Beleg muss bereits hochgeladen sein, damit man per Drag and Drop den Beleg einen Feld zuordnen kann.

pic.jpg

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 103 von 230
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Super Sache Danke!

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 104 von 230
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Naja, super ist etwas anderes.

Warum kann ich nicht ein gescanntes Dokument einfach auf das Formularfeld per Drag&Drop zuordnen und der Beleg wird jetzt automatisch hochgeladen und dem jeweiligen Online-Bereich gespeichert?

Das wäre echter bidirektionaler Workflow. Dabei muss das System automatisch erkennen, ob es eine echte Webanwendung ist, oder ob die Unterlagen lokal in entsprechende Ordner in der DBM gespeichert werden sollen. Sämtliche Metadaten sind alleine durch die Drag&Drop-Aktion bekannt:

  • Mandantennummer/Beraternummer
  • Kalenderjahr
  • Formular(bereich)

Ah, ich vergaß, Workflow kennt ja die DATEV gar nicht.

Gruß A. Martens

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 105 von 230
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Ich habe schon die Datevlogik berücksichtigt - daher ist es für Datev super

blum
Experte
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Nachricht 106 von 230
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Hallo,

ich finde den anderen Weg eigentlich bei einfachen Belegen noch besser. Immer im Programm digitale Belege die Belegansicht öffnen:

418334_pastedImage_6.png

Ich habe zwei Monitore und ordne die Belegansicht auf den Monitor auf dem auch das Programm "Digitale Belege" sind und auf dem anderen Monitor dann das Programm ESt an.

Im Programm Digitale Belege nehme ich dann die Zuordnungen vor:

  • In der Zeile Zuordnung die konkrete Zeile des Formulars aussuchen
  • und ggf. noch die Bezeichnung erfassen
  • den Betrag erfassen
  • Button übernehmen

Dann wird der zugeordnete Beleg automatisch im ESt-Programm mit Betrag und ggf. Bezeichnung aufgenommen.

Früher: mehr Erfassungsaufwand im Programm ESt; jetzt Zuordnungsarbeit im Programm "Digitale Belege".

Zeitersparnis erst bei Rückfragen, Arbeitsunterbrechungen oder beim 4-Augenprinzip (Kontrolle durch den Berufsträger) und später auch bei RABE und NACHDIGAL.

Änderung im Kanzlei-Prozess: früher zuerst erfassen, dann scannen

Jetzt: scannen (ggf. vom Mandanten über DATEV meine Steuern) und nur noch am PC (ohne Papier) im Programm digitale Belege zuordnen und somit das Formular im Programm ESt füllen.

DATEV IDEAS Vision: OCR erkennt Belege selbständig inkl. Betrag und ordnet "teil-" automatisch (Standardbelege wie Spenden, LSt-Bescheinigung) diese dem Programm ESt zu und wir müssen nur noch zum nächsten Belegt blättern und bestätigen bzw. kleine Korrekturen vornehmen.

Vorteil für den Mandanten: Er hat seinen mehrjährigen Belegspeicher, den er auch schon unterjährig füllen kann und hoffentlich jegliche Kommunikation mit uns und dem Finanzamt an einem zentralen Ort (eine DATEV IDEAS Vision).

Gruß

Blum

kartaun
Beginner
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Nachricht 107 von 230
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Löschen von Belegen?

Hallo zusammen,

nachdem ich nun die ersten Gehversuche mit DATEV Meine Steuern gemacht habe, stellt sich für mich folgendes Problem:

Nachdem ich die Belege in das Portal hochgeladen habe und die Bezeichnung angepasst habe, ist ein Löschen der Belege leider nicht mehr möglich. Verzichte ich auf eine Änderung der Bezeichnung ist auch das Löschen der Belege möglich.

Hat hier jemand eine Lösung wie man die Belege nach Änderungen der Bezeichnung doch gelöscht bekommt.

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mapex
Fachmann
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Nachricht 108 von 230
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das ist ja echt eine super prognose. wenn der mandant wahllos belege hochlädt und man nicht weiß, wohin. man beschriftet diese um und dann... ätsch. nix mehr löschen.

ich sehe schon. ich warte hier lieber noch ein zwei jahre, bis alles erstmal korrigiert wurde. ist das eigentlich bei DATEV neuestens so üblich, dass die anwender die beta-proben machen? taugen die pilotkanzleien hier nichts mehr?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 109 von 230
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Hallo Herr Ammon,

die Pilotphase "meine Steuern" hat schon vor vielen Monaten begonnen und das was Sie jetzt sehen, ist ein Ergebnis der Rückmeldungen und (vermute ich) der zwischenzeitlich, die Pilotphase überschneidenden Änderungen im DATEV-RZ-Dokumentenspeicher.

Auf ganz vielfältigen Wunsch der DATEV-Mitglieder wird jetzt versucht, Produkte sehr viel früher für eine große Nutzeranzahl (alle Mitglieder) freizugeben und dann die Rückmeldungen zum Verbesserungspotential gleich im noch laufenden Produktentwicklungsprozeß einzubauen. Das ist nach meinem Verständnis ein Teil der agilen Arbeitsweise, die allerdings den Nachteil hat, dass manche auch schon in der Pilotphase gewünschte Optionen erst aufgenommen werden können, wenn das Produkt schon freigegeben ist.

"Time to Market" optimieren, ist eine der (gerade hier am häufigsten) genannten Kritikpunkte und der "gefühlte Produktentwicklungsstillstand" nach der Freigabe - genau diese beiden Punkte sollen m.E. mit diesem "neuen Ansatz" angegangen werden. Dass dabei Funktionen, die für den grundlegenden Programmeinsatz nicht zwingend erforderlich sind erst später eingebaut werden, ist - glaube ich - eine ganz vernünftige Sache.

Früher haben wir der DATEV zum Vorwurf gemacht -> es kommt nichts Neues

und wenn´s am Markt ist - > ihr habt fertig entwickelt, ohne uns zu fragen.

Jetzt

  • kommt´s früher an den Markt,
  • mit der Zielrichtung die BREITE Kundenmeinung gleich einbauen zu können

-> jetzt ist´s auch nicht recht!!! Und jetzt werden sogar noch die Kollegen Piloten "gescholten"

Finde ich - persönlich - schade!! Ich denke, dass Produkte, die fehlerfrei laufen, aber nicht bis in die letzte Verästelung jeden Wunsch erfüllen durchaus "RTM" = Ready To Manufacture" (um die Anglizismen zu pflegen) sind, jedenfalls den hier geäußerten Anforderungen am Nächsten kommen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 110 von 230
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Das sehe ich etwas anders. Wenn es ja Feedback während der Entwicklung gibt und auch Wünsche dann geäußert werden und man dann hier häufig zu lesen bekommt das gar nicht auf Feedback eingegangen worden ist frage ich mich ob die "agile Entwicklung" bei Datev angekommen ist.

Das nicht sofort Detailfunktionen enthalten sind oder Fehler haben ist ja ok, dennoch kann ich meiner Meinung nach nicht ein Tool wie Meine Steuern releasen ohne die Möglichkeit die Belege zu bearbeiten.

Auch von uns ist die Wunschvorstellung das die Belege "fertig" hochgeladen werden, was aber aus vielen Gründen nicht gelingt.

Jetzt muss ich die Belege runterladen mit einem Tool verbinden (oder den Dokumentenkorb) und dann wieder hochladen.

Dann doch lieber eine Funktion ähnlich dem Upload Online wo ich Belege mit drei Klicks verbinden kann - eine Sache von 3 Sekunden und nicht 5 Minuten.

Ich warte lieber zwei Monate länger dann kommt aber eine NUTZBARE Version raus als mich immer zu ärgern das grundlegende Funktionen zu Beginn fehlen.

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martin65
Meister
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Nachricht 111 von 230
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Da ist es wieder. Die Kommunikationsunfähigkeit der Datev.

Warum sagt uns die Datev nicht: "Wir haben ein Produkt; Die Anwendung ist "scharfgeschaltet". Ihr könnt es nutzen. Es sind noch Änderungen in Arbeit, die kurzfristig bis zum Update 13,x umgesetzt werden. Diese Änderungen ergeben sich durch die Wünsche und Erfahrungen der Pilotanwender."?

Das würden wir alle verstehen und könnten das Produkt nutzen oder aber auch nicht.

Aber bitte liebe DATEV: Rede mit uns - und nicht nur mit den Piloten.

Grüße aus dem Rheinland

Martin Heim

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 112 von 230
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Hallo Herr Heggi,

aber Sie dürfen ja warten - das ist doch gar nicht "verboten"!! Das gilt ja auch für Herrn Ammon.

Wenn Sie sagen, dass da Ihnen wichtige Funktionen (noch) fehlen, zwingt sie doch niemand, es jetzt schon einzusetzen.

Ich glaube, ihre Sorge liegt darin, dass Sie vermuten, der Produktentwicklungsprozeß sei (wie es früher war) abgeschlossen, wenn das Ding am Markt ist, und es dauert ewig, bis sich das Ding weiterentwickelt bzw. es wieder "in die Hand genommen wird"! -> Stimmt, so war es bis vor kurzem.

Und genau das soll sich ja ändern!

Wenn Sie den Entwicklungsprozeß (quasi als Copilot) begleiten wollen, können sie gleich nach Freigabe (mit den o.a. Einschränkungen) das Produkt einsetzen, wenn ihnen das nicht wichtig ist, dann warten Sie halt, bis ein Stand erreicht ist, der Ihren Anforderungen gerecht wird - oder prüfen Ihre Anforderungen auf Notwendigkeit.

Das erfordert auf beiden Seiten Flexibilität / Agilität - auf Seiten der DATEV als "Pflichtübung" auf unserer Seite als "freiwillige Mitwirkung".

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 113 von 230
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Hallo Herr Renz,

ja es ist Angst.

Da ja nicht die fehlenden Funktionen beworben werden kann ich ja nur feststellen ob wir es schon nutzen sollen / können wenn wir es testen. Und dann hänge ich drin und ärgere mich halt.

Wir sind mit den Datevprogrammen schon weit hinter den Möglichkeiten zurück und ich möchte natürlich neue Softwarelösungen anbieten und nutzen. Ich möchte aber auch keinem Mandanten vor den Kopf stoßen weil wir nur "halbfertige" Lösungen über unseren Softwareanbieter anbieten können.

Wir haben schon soviel Blut, Schweiß und Tränen mit den Datevprogrammen erlebt was echt zur Last bei der Motivation geworden ist.

Ich beharre einfach darauf das ein Marktführer der Konkurrenz voraus sein MUSS - aktuell ist Datev nicht mal auf Augenhöhe und das stört uns massiv.

Was sagen denn Ihre Mandanten? Leben die mit den Funktionseinschränkungen?

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 114 von 230
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Na-ja Herr Heggi,

ich bin bei der DATEV-Kritik in Bezug auf "technischen Stand" ganz bei Ihnen. Ob die "Augenhöhe" zu anderen Anbietern besteht, kann ich nicht beurteilen - ich vertraue mich denen noch nicht mal ansatzweise an.

Meinen Mandanten sage ich, dass ich im "Digitalisierungsprozess" vorne mitspielen will, und biete Ihnen an, mich zu begleiten. Allerdings mit dem Risiko, dass halt manches noch unausgegoren ist und verbesserungsfähig im Handling.

Jetzt bin ich halt "ein alter Depp" und schon ewig "am Markt" und kann deshalb so agieren und werde dabei von meinen Mandanten ernst genommen und oft wegen dieses "Markenzeichens" auch zu ganz anderen Digitalisierungsfragen hinzu gezogen - insofern ist meine Situation evtl. nicht repräsentativ.

Aber: Ich versuche meinen Mandanten klar zu machen, dass wir Ihnen "den Rücken freihalten" wenn´s digital mal nicht wie gewünscht klappt - und das gelingt mir bisher. Auch wenn ich zugeben muss, dass "unsere DATEV" mir da mächtig viel Mühe bereitet.

Ohne Fleiß kein Preis - oder unser Unternehmenswahlspruch "Vertrauen durch Leistung"

Bisher klappt´s - evtl. wegen der "Gnade der frühen Geburt" und dem daraus resultierenden mir entgegengebrachten "Altersrespekt"

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
kartaun
Beginner
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Nachricht 115 von 230
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Betr.Löschung der Belege nach Änderung der Bezeichnung:

Ich habe gerade eine Nachricht hierzu v.d. DATEV erhalten, dass die Entwicklung gerade an einer Abhilfe arbeitet. 

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mapex
Fachmann
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ich stelle mich hier nicht  grundsätzlich gegen diese neuartige art der programmentwicklung, bin jedoch auch der meinung, dass man hier klar kommunizieren sollte.

natürlich hat jeder das recht zu warten und gezwungen neues zu nutzen wird man auch nicht, jedoch würde ich in meiner entscheidung ob oder ob nicht entscheiden vorangebracht werden, wenn da stünde "ist scharfgeschaltet, aber noch nicht endgültig ausgereift".

am meisten in bezug auf diese programme, die auch mandanten start in die nutzung einbezieht. wenn ich selbst in der kanzlei fehler entdecke und das nur auf mich auswirkungen hat, ist mir das zwar lästig aber egal.

wenn ich aber vorher bei mandanten die große werbetrommel rühre, wie toll neue features sind und was es alles gibt, und ich dann feststellen muss, dass ich den mund zu voll genommen habe und die außenwirkung entsteht, wir hätten das nicht im griff ärgert mich das aber sehr.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
Michael-Renz
Experte
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Nachricht 117 von 230
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Hallo Herr Ammon,

da haben Sie völlig recht - wir waren es gewohnt - komplette aber halt auch "altbackene" Produkte der DATEV selbst oder beim Mandant einzusetzen.

Jetzt müssen wir da evtl. ein klein wenig im Marketingprozeß umdenken - das ist aber kein grundsätzliches Problem, sondern bloß eine Variante im normalen "Beratergeschäft".

Aber: wie auch hier so oft bemängelt - man muss halt wissen, worauf man sich einlässt und wie ein Paradigmenwechsel bei der DATEV sich im Produkt-output auswirkt.

Transparenz ist (zumindest in der aktuellen Ausprägung der "Informationsgesellschaft") ein Schlüssel zum Erfolg - und eben leider nicht die Kernkompetenz der DATEV. Die gefällt sich noch sehr in ihrer Rolle als "BlackBox", auch wenn das Problem erkannt, jedoch noch lange nicht beseitigt ist. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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DATEV-Mitarbeiter
Robin_Meyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 118 von 230
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Hallo Community,

Vorneweg: Vielen Dank für die rege Beteiligung an dieser und den anderen Diskussionen rund um DATEV Meine Steuern. Wir lesen wirklich jeden Beitrag und sind sehr dankbar für die konstruktiven Verbesserungsvorschläge und "How Tos" Ihrerseits auch untereinander. Jede Anregung wird von uns intern dokumentiert und ist somit nicht verloren oder ungehört.

Im Folgenden möchte ich gerne zu ein, zwei diskutierten Punkten Stellung beziehen und Ihnen einen kleinen Einblick in den aktuellen Stand kurz nach Marktfreigabe geben.

Werden die Kosten der E-Steuern Pauschale auf den Mandanten umgelegt?

Die E-Steuern Pauschale fällt für den ESt-Ordnungsbegriff an, mit dem Sie die Steuererklärung übermittelt haben. Und das ist im Normalfall die Kombination aus Kanzleiberater- und Mandantennummer, die Sie in Ihrem DATEV Arbeitsplatz angelegt haben. Ergo wird die E-Steuern Pauschale bei Ihnen als Kanzlei berechnet.

Sollte der ESt-Ordnungsbegriff aus der Kombination mandantengenutzter Beraternummer und Mandantennummer bestehen und Sie im Zuge der Registrierung "Mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft" ausgewählt haben, würde die E-Steuern Pauschale beim Mandanten abgerechnet werden.

Stichwort "Mandantengenutzte Beraternummer"

Hierzu finden Sie eine Stellungname vom Kollegen Florian Preis hier.

Wird es ein Tutorial für DATEV Meine Steuern geben?

Hierzu arbeiten wir aktuell an kurzen Servicevideos, die einzelne Prozesse (Registrierung, Kanzleisicht, Upload Mobil,…) kompakt und prägnant erklären. Hierzu werden wir auch ein Video mit einem "Musterfall" erstellen. In diesem Szenario wird ein Beleg vom Mandanten bis zur Verknüpfung im ESt-Programm dargestellt werden. Die Videos werden voraussichtlich im Dezember bereitstehen.

Detailliertere Informationen zum weiteren Vorgehen in der SmartLogin Mail

Bei der Bestellung eines SmartLogins handelt es sich um einen Standardprozess. Leider können wir daher den Inhalt der Mail mit dem Registrierungscode nicht verändern. Nach der erfolgreichen Registrierung eines Mandanten für DATEV Meine Steuern haben Sie die Möglichkeit, den Mandant über die erfolgreiche Registrierung zu informieren. In diesem Zusammenhang prüfen wir, in wie weit wir hier noch weitere Informationen ergänzen können.

Stichwort DATEV IDEAS

Aktuell untersuchen wir eine Teilnahme an DATEV IDEAS für DATEV Meine Steuern. Sobald wir hier genaueres wissen, werde ich in diesem Thread informieren

Nächste Schritte

Wir arbeiten aktuell an im Zuge der Freigabe aufgetretenen Fehlern (zum Beispiel die Problematik "Fehler beim Löschen eines Belegs") und werden mit der nächsten Version von Digitale Belege Steuern einige dieser Fehler beheben. Parallel wird die Lauffähigkeit von DATEV Meine Steuern auf allen mobilen Endgeräten umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Robin Meyer
DATEV eG

Michael-Renz
Experte
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Nachricht 119 von 230
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Hallo Herr Meyer,

VIELEN DANK - sehen Sie, mit uns zu reden/schreiben tut gar nicht weh!

Weiter so!

Und selbst wenn mal auf einen Post eine harte Kritik kommt, dann kommt die immer im Interesse der Sache und nie als Angriff auf die handelnden Personen!

Ermutigen Sie Ihre Kollegen mit uns in Kontakt zu bleiben, aktiv wie passiv.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 120 von 230
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Hallo Hr. Meyer,

Stichwort DATEV IDEAS

Aktuell untersuchen wir eine Teilnahme an DATEV IDEAS für DATEV Meine Steuern. Sobald wir hier genaueres wissen, werde ich in diesem Thread informieren

ich verstehe immer die Aussage, "wir werden die Teilname an DATEV IDEAS prüfen" nicht. Was muss man denn da prüfen?

Entweder man macht es oder man macht es nicht. Aber was soll denn da geprüft werden?

Der mögliche Shitstorm, weil es wieder einmal nur ein halbfertiges Programm gibt? Ist die DATEV denn von ihrem Produkt so wenig überzeugt, dass es sich nicht einer offenen Kritik stellen mag?

Gleiches gilt natürlich für andere Programmteile genause (Stichwort: Kanzlei-REWE).

Gruß A. Martens

229
letzte Antwort am 30.12.2019 13:08:26 von Robin_Meyer
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