Kann mir jemand sagen, wie das ist? Ich weiß es nicht mehr.
Ich habe über den Logistikauftrag online einen Mandantenübertrag bei einem anderen StB angestoßen. Daraufhin hat DATEV mit ne Mail geschrieben, dass sie meinen Antrag erhalten haben.
Ich habe heute dem StB nochmal eine Mail geschrieben, dass er sich bitte schnell darum kümmern möchte. Dafür auch eine Lesebestätigung erhalten.
Aber ich hab noch keine Mail erhalten, dass er die DATEV-Anfrage beantwortet ein eine Freigabe erteilt hätte.
Kommt eine solche Mitteilung nicht mehr? Oder erst, wenn die Datev mit dem Übertrag durch ist? Ich dachte, damit ich wenigstens weiß, dass es im Rollen ist. Der kommt mir nämlich etwas unzuverlässig vor und es eilt langsam wegen der Löhne...
Hallo,
doch die Mail an Sie, wenn der Kollege freigegeben hat, kommt sogar automatisiert - behaupte ich zumindest, weil sie immer sofort nach Gegenzeichnung da ist.
Viele Grüße
Kann ich auch so bestätigen.
Wir hatten einen Übertrag angestoßen und direkt nachdem der "Übernehmer" die Übernahme freigegeben hatte, bekam ich eine (vermutlich automatische) Email von DATEV über die Freigabe.
Sobald der andere StB den Übertrag freigegeben hat, wird der Logistikauftrag Online in einen Servicekontakt umgewandelt und liegt somit bei der DATEV zur Bearbeitung.
Im Logistikauftrag Online gibt es rechts auch eine Spalte mit dem Status.
Der Status "Wartet auf Rückmel." bedeutet, dass der andere StB diesen noch freigeben muss.
Der Status "Servicekontakt erstellt" bedeutet, dass der Übertrag angenommen wurde und bei der DATEV zur Bearbeitung liegt.
Wenns eilt, kann über den Servicekontakt dann auch auf Eilauftrag hochgestuft werden, sodass dieser heute bearbeitet wird und die Daten morgen bereitstehen 😉
Sieht in den Servicekontakten dann so aus:
Links am grünen Pfeil sieht man, dass dieser bereits bearbeitet wurde
Die Vorgangsnummer im Titel ist die entsprechende Nummer im Logistikauftrag Online
vielen dank euch allen für die bestätigung meiner annahme. leider ist dafür für mich wahr geworden, dass nichts vorwärts geht, da die andere seite sich offenbar nicht auskennt oder bemüht....
ich werde eine lösung finden.
Übersendung einer Datensicherung aus LODAS/LuG kommt nicht infrage?
Ich gehe in der Regel so vor, dass ich mich in solchen Fällen telefonisch bei der anderen Seite melde, mich sehr kooperativ zeige und sie Schritt für Schritt am Telefon durchführe. Ist zwar auch nicht das gelbe vom Ei, aber so kommt man wenigstens an die Daten, hat die Gewährleistung dass sie vollständig sind und hat sie in der Regel noch am selben Tag.
@Willinger schrieb:Übersendung einer Datensicherung aus LODAS/LuG kommt nicht infrage?
bei Nutzung von Arbeitnehmer online keine Lösung
das ding ist, der StB hört auf und wollte, dass ich ihm den Übertrag noch per Mail schicke, damit er das ausfüllen und faxen kann...
wenn ihr versteht was ich meine.
der ist einfach alt und hat keine lust mehr oder versteht nicht, dass das so nicht mehr geht und ich hab das gefühl anstatt dass er was sagt und sagt "ich kann das nicht" stellt er sich lieber tot und hofft, dass das sich schon von selbst erledigen wird... aber danke für die gedanken.
ich hoffe nur, dass wenigstens die daten dann vollständig im RZ sind, sonst hab ich nochmal spaß das beizutreiben
Mein Rat: schicken Sie ihm das alte Datenübertragungsblatt zum Ausfüllen, lassen es sich zurückschicken - per Fax, Post oder Brieftaube, scannen Sie es ein, eröffnen einen Servicekontakt bei der DATEV, hängen das Ding an und nehmen Bezug auf den von Ihnen erstellten Mandantendatenübertrag online mit der Erläuterung, dass der Vorberater aus Ihnen unbekannten Gründen die Freigabe nicht erteilen kann. DATEV puzzelt das dann zusammen und - sofern die Daten im RZ sind - überträgt alles schön. Habe ich vor gut 14 Tagen auch noch so gemacht und war wesentlich nervenschonender als ewig bei dem alten Berater hinterher zu sein. 🙂