Hallo Community,
hallo Rechte-Gelehrte mit der Lizenz zum Buchen,
speziell bei ausgelagerten Datev-Arbeitsplätzen (mit eigenem Softwareschutzmodul) gibt es immer wieder mal Situationen, in denen man sich nicht im Klaren ist, ob man selbstständig Datev-Zugriffsrechte und/oder -Lizenzen und/oder -Programme mit Hilfe des ausgelagerten Arbeitsplatzes abrufen kann oder ob man auf die passende Transport-Lizenzdatei und auf die Datev-Zugriffsrechte-Datei aus der Kanzlei warten muss.
In einem konkreten Fall geht es um eine 'ausgelagerte' Mitarbeiterin einer Kanzlei, die keinen eigenen Lizenzserver 'betreibt' und immer darauf angewiesen ist, dass sie mit entsprechenden Lizenzen und Zugriffsrechten 'versorgt' wird ...
... was leider nicht (so) gut und nicht (so) zuverlässig bzw. nicht so funktioniert, wie man es gerne hätte.
Mit dem eigenen mIDentity-Stick kann/könnte die Mitarbeiterin zwar selbst Programme, Lizenzen und Zugriffsrechte abrufen, aber dann gab es in der Vergangenheit immer wieder mal 'hässliche' Effekte.
Die Programme konnten dann zwar heruntergeladen und installiert aber nicht ausgeführt werden, wegen fehlender Zugriffsrechte und/oder -Lizenzen
... etwa so, als ob man ein neues Auto gekauft hat, aber der Zündschlüssel fehlt noch oder der Zündschlüssel ist da, aber der Tank ist leer 😎
... habe leider 'auf die Schnelle' keine Datev-Quelle gefunden, die das Thema "Lizenzen", "Zugriffsrechte", selbst abrufen: ja, nein, vielleicht, wann, wo, warum, warum nicht für Anfänger erklärt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hi @vogtsburger,
Zugriffsrechte werden wohl runtergeladen, aber die Lizenzen fehlen... Zugriffsrechte sind die Programme, welche in der Übersicht zu installieren sind. Die Lizenzen schlummern im LiMa bzw. in der Ausleihdatei.
In der Ausleihdatei sind (leider) auch Versionsangaben und somit läuft die Installation auf den Poller...
Wäre es denn möglich dem Rechner eine VPN-Verbindung einzurichten, die dann ggf. nur zur Installation o.ä. aufgebaut wird. Hierüber dann ggf. (ja nach FireWall) nur den Zugriff auf den LiMa zulassen.
Der ausgelagerte Platz könnte dann zum einem die Installation durchführen und das Ausleihen selber durchführen. Da braucht es auch keine überbordende Bandbreite..
Nur als Idee, Anregung.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Hallo zusammen,
die gesammelten Informationen zu diesem Thema finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter Dokument 1033065
Viele Grüße
Mario Engel
... die betreffende Kanzlei wird vom betreuenden Datev-Solution-Partner seit jeher im Status totaler technischer Unwissenheit gehalten ...
... die Kanzlei hinkt mit den Programm-Aktualisierungen i.d.R. den Auslieferungsterminen stark hinterher
... die 'ausgelagerte' Mitarbeiterin wird von der Kanzlei nicht (freiwillig und zeitnah) über die Neuerungen, Installationen, Änderungen etc. informiert.
... wo genau der Pfropfen in dieser 'Pipeline' sitzt, ist aus der Entfernung nicht zu erkennen, ...
... nur dass hier der Informationsfluss massiv gestört ist, ist deutlich und dauerhaft zu sehen
... direkt technisch eingreifen kann und will ich nicht, sonst wäre man plötzlich für alles zuständig, was dort schief läuft
... da die betreffende Mitarbeiterin mehreren Kanzleien zuarbeitet, gäbe es auch elegantere und wirksamere Möglichkeiten, diesen Gordischen Knoten zu lösen ...
... wird aber im Moment (leider) aus anderen Gründen nicht in Betracht gezogen 😎
Hallo Herr Vogtsburger,
wenn ein ausgelagerter Arbeitsplatz über den mIDentity Software aus dem RZ holen kann, könnte er sich auch seine Lizenzen holen, wenn er einen eigenen Lizenz-Manager-Server installiert hat.
Dafür muss der Gesamt-PC-Zähler "aufgesplittet" werden (Gesamt minus 1) und ein PC-Zähler an den entsprechenden mIDentity "abgegeben" werden, damit die Berechnung gleich bleibt.
Es kann mehrere Master unter einer Betriebsstätte geben.
Freundliche Grüße
Susanne Folkendt
DATEV eG
Danke für den Link ...
... beantwortet eine der Fragen
Wenn an einem Heimarbeitsplatz eine Anschaltung an das RZ möglich ist, beachten Sie: Durch den Abruf der Zugriffsrechte im Installations-Manager werden zwar die Zugriffsrechte übertragen, aber die auf den Heimarbeitsplatz ausgeliehenen Lizenzen können dabei nicht aktualisiert werden.
Danke für den Tipp, aber ...
... einen eigenen Lizenz-Manager-Server ...
Der Datev-Solution-Partner bzw. der designierte 'Administrator' der betreffenden Kanzlei wirkt bisher weder kooperations- noch kommunikationsbereit noch kompetent.
Den Vorschlag, auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz einen zweiten Lizenzmanager-Server einzurichten., möchte ich nicht machen, da es hier auch wieder Wechselwirkungen geben könnte bzw. störende Effekte in der Kanzlei, z.B. wenn der Heimarbeitsplatz aktuellere Versionen nutzt als die Kanzlei
... würde ich nur machen (wollen), wenn ich auch Administrator der anderen Kanzlei wäre
@vogtsburger schrieb:Den Vorschlag, auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz einen zweiten Lizenzmanager-Server einzurichten., möchte ich nicht machen, da es hier auch wieder Wechselwirkungen geben könnte bzw. störende Effekte in der Kanzlei, z.B. wenn der Heimarbeitsplatz aktuellere Versionen nutzt als die Kanzlei
Das haben wir schon ganz elegant mit einer eigenen Einplatz ASP Lösung gelöst.
@vogtsburger schrieb:
... würde ich nur machen (wollen), wenn ich auch Administrator der anderen Kanzlei wäre
Nicht Carlo Goldoni ?
@siro ,
😅
... in der Kanzlei der anderen Art ... ähm ... in der anderen Kanzlei wollte ich gar nicht den Administrator 'spielen' ...
... wir sind doch nicht in der Commedia dell´Arte 😅
@Susanne_Folkendt , @Mario_Engel & Datev-Friends,
... kann ich mir dann die folgende 'Erkenntnis' in mein Gedächtnis 'einbrennen' ?
(falls sich an der 'Infrastruktur' zwischen der Kanzlei und dem Heimarbeitsplatz nichts ändert)
mit dem eigenen mIDentity kann der/die 'Heimarbeiter/in' zwar neue Datev-Software und -Zugriffsrechte holen, muss aber mit der Installation neuer Datev-Software oder neuer -Versionen jeweils warten, bis ihm/ihr von der Kanzlei die neuen Datev-Lizenzen (per *.dvltr-Datei) übermittelt werden
Ja, genau so ist es. Und wenn der User ungeduldig ist und einfach mal installiert bekommt er eine nette Meldung:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1005657
Dann kann er nicht mehr arbeiten und muss warten, bis er die neuen Lizenzen von der Kanzlei ausgeliehen und z.B. per Mail bekommt und einspielt. Wobei das immer nur zu den "Vollversionen" auftreten wird (also Programme 16.0 oder Jahreswechsel-Updates zum 30.12. Oder gerne mal bei den Steuerprogrammen, die evtl. abweichend davon auch Vollversionen ausliefern). SRs könnte man trotzdem installieren, die nutzen ja die Lizenz der Vollversion.
Das ist z.B. bei "VMWare Workstation" genauso - da gibt es immer wieder Updates ("kostenlos" - also ein Service-Release mit Fehlerbehebungen oder sogar Funktionserweiterungen) oder neue Vollversionen, für die man dann eine gültige (neue) Lizenz benötigt (die man da aber sicher nicht "ausleihen" kann). 😉
Cu
Danke für die Bestätigung meiner Erkenntnis bzw. meiner bisherigen Erfahrungen, @wanadoo
Ich finde dieses 'Lizenz-Gewürge' bei ausgelagerten Arbeitsplätzen, inkl. Laptops, mit denen man evtl. bloß temporär autark arbeiten will, weil man z.B. an der Arbeitsstelle zwar ein perfektes Ambiente, aber kein perfektes oder gar überhaupt kein Internet zur Verfügung hat, einfach nur ätzend und eines großen Software-Anbieters nicht (mehr) würdig
Es sind meiner Meinung nach Datev-Altlasten aus dem letzten Jahrtausend !
Es sollte doch heutzutage möglich sein, die Nutzung einer Software so zu steuern, dass auch nur derjenige mit der Software arbeiten kann, der sie auch gekauft bzw. lizenziert hat, ohne dass die 'Kunden' permanent am Arbeiten gehindert werden.
Bei der Datev scheint sich niemand darüber Gedanken zu machen, welche überflüssigen Probleme und unnötigen Zeitaufwand man in der Praxis mit der Bereitstellung der Datev-Software hat
Oohhjee - wenn man "kein perfektes oder gar überhaupt kein Internet zur Verfügung hat" ist man doch heutzutage eh verloren. Was nutzt denn dann ein ausgelagerter Arbeitsplatz - werden dann die Daten noch "Steinzeit"-mäßig über USB-Sticks ausgetauscht? Erscheint mir nicht wirklich sinnvoll. 😉
... sollte man dann besser seine Wochenenden oder Urlaube nur dort buchen, wo man perfektes DSL hat ?
"... sollte man dann besser seine Wochenenden oder Urlaube nur dort buchen, wo man perfektes DSL hat ?"
Oh, das überrascht mich jetzt doch?
Hat es mit der ursprünglichen Fragestellung noch etwas zu tun?
Macht man jetzt Urlaub oder geht ins Wochenende - braucht man dann DSL?
Also die Argumentationskette verstehe ich nicht - evtl. fehlt mir da ein Rad in der Kette?? 🙄
@wanadoo schrieb:[...] Hat es mit der ursprünglichen Fragestellung noch etwas zu tun? [..]
Du hast Recht, die ursprüngliche Frage (bzl. des stationären, ausgelagerten Arbeitsplatzes) ist eigentlich beantwortet, das zugrunde liegende Problem besteht aber weiterhin ...
Ich erinnerte mich bloß in diesem Zusammenhang an Zeiten, in denen man öfters mal den Laptop bzw. liegengebliebene Arbeit über das Wochenende mit nach Hause oder in den Urlaub genommen hat.
Solche Aktionen haben wir längst aufgegeben, da es inzwischen ja andere Möglichkeiten gibt (z.B. RemoteAccess)
Aber auch schon damals war die 'Ausleiherei' und die 'Rückgeberei' der Lizenzen das selbe zeitaufwändige und fehleranfällige 'Gewürge'
Solche Aktionen wären jetzt nur noch 'tragbar', wenn die Laptops gleichzeitig die eigenen Kanzlei-Arbeitsplätze wären (BYOD) und zusammen mit den übrigen Clients aktualisiert würden.