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Personaldaten online - Benachrichtigung nach Übermittlung des ausgefülltem Fragebogens vom AN

Offen
letzte Antwort am 29.03.2023 16:38:41 von jjunker
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sabrina_
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

in unserer Kanzlei haben Meine Kollegen und ich nun die neuen Möglichkeiten der DATEV ausprobiert und bei einem Mandanten für die neuen Mitarbeiter, die Personalfragebögen über DATEV Personaldaten direkt an die Mitarbeiter zu versenden. Nun würden wir uns wünschen, das es eine Benachrichtigung gibt oder man diese zumindest einstellen kann, sobald der Personalfragebogen von dem Arbeitnehmer ausgefüllt und versendet wurde. Den aktuell mussten wir regelmäßig das Programm öffnen und nachsehen. Was in der Masse zu einem größeren Zeitaufwand werden wird, den wir gerne durch Benachrichtigungen vermeiden würden. 

 

LG Sabrina

Status: Offen
6 Kommentare
mrSteuerberatung
Einsteiger
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super Idee

Thomas_Kahl
Meister
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Normaler Weise müsste das ein essentieller Bestandteil sein.

314159
Fortgeschrittener
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Eine Benachrichtigung nach Eingabe der Daten vom neuen Mitarbeiter wäre ausreichend, wenn das Versenden des Fragebogens und die Freigabe für das Lohnprogramm vom Steuerbüro erledigt wird.

 

Jedoch kann Personaldaten online auch vom Arbeitgeber genutzt werden, sodass der Arbeitgeber die Benachrichtigung bekommt und die Daten dann freigibt. Hier wäre dann eine zweite Benachrichtigung, dass die Daten vom Mandanten für den Steuerberater freigegeben wurden erforderlich. 

Susanne_Müller
Einsteiger
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Ergänzend wäre auch die Benachrichtigung wichtig, sobald der Mdt. den neuen AN an den StB freigegeben hat.

 

Also erst die Benachrichtichtigung, wenn der AN den Personalfragebogen aus dem Link ergänzt hat an den Mdt. und dann wenn der Mdt. den AN an den StB freigegeben hat, die Benachrichtigung an den StB 🙂

StbBreck
Beginner
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Super Idee. Ich möchte eine weitere Detaillierung vorschlagen (wenn nicht schon so gemeint):

 

1. eigentlich soll doch der Mandant seinem neuen Mitarbeiter den Fragebogen zusenden

Wenn dieser den Fragebogen ausgefüllt hat, sollte der zukünftige Mitarbeiter den zukünftigen Arbeitgeber (=Mandanten) benachrichtigen können: Option einer Email einbauen von AN zum AG.

 

2. im zweiten Schritt soll die Kanzlei durch den Mandanten informiert werden.

Entweder, da der Mandant die Personaldaten (anstelle des zukünftigen Mitarbeiters) ohnehin selbst eingetragen hat, oder weil der Mitarbeiter die Daten dem Arbeitgeber zugesendet hat, dieser die Daten geprüft/ergänzt/verändert hat und die Daten nun der Kanzlei freigegeben hat.

Auch hier wäre eine Email Information o.ä. gut vom Mandant zur Kanzlei

jjunker
Allwissender
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Spricht auch Bände, dass so eine Basic-Funktion schon wieder als Wunsch in der Community landen muss. Das war doch mit getrennten Benachrichtigungen nach Fibu und Personalbelegen seiner Zeit das gleiche Trauerspiel. Da könnte man meinen ein Haufen Frischlinge entwickelt die Prozesse jedes Mal aufs Neue. 🤷