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Erfahrungen und Wünsche zu FP Sign

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letzte Antwort am 20.06.2023 16:47:12 von deusex
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deusex
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Oh Herr Rauch, ich Dussel,

 


@Jakob_Rauch  schrieb:

Hallo @deusex ,

 

um eine QES von einem nicht identifizierten User einzuholen bitte in die https://admin.fp-sign.com/login einloggen und unter Einstellungen "sign me ohne sign me Konto erlaubt" aktivieren.

jetzt habe ich echt alles durchwühlt und das übersehen. Tja, manches Mal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. War die Funktion dort schon immer oder wurde das erst jüngst so mit aufgenommen ? Würde mich tatsächlich interessieren.

 

Alternativ können Sie über die Swisscom ebenfalls Identagents in Ihrer Kanzlei kostenfrei schulen lassen, die Ihre Mandanten Vorort identifizieren können.

Nun, dafür wäre ich dann der richtige "Agent". Das mache ich mich gerne zur Chefsache (die anderen haben Wichtigeres zu tun 😉 ).

 

Nun, dann werde ich mal die Swisscom diesbezüglich aktivieren. Bin schon sehr gespannt.

 

Sie haben mir mit wenig, viel geholfen. Danke.

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tu_heggi
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Bei welcher Formatierung treten die Fehler auf?

Um dies zu verifizieren benötigen wir die Dokumente und einen Screenshot des Fehlers.

 


Wir hatten es sowohl bei einer Exceldatei wie auch bei einer PDF aus dem Datev Bilanzbericht.

Wenn wir den Fehler wieder feststellen lass ich Ihnen die Daten zukommen.  

metalposaunist
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@Jakob_Rauch schrieb:

Der User wird automatisch durch die Kontoanlage und den VideoIdent geführt.


Aber wurde das VideoIdent Verfahren nicht durch den CCC geknackt, sodass es selbst DATEV bei den SmartCards nicht mehr anbietet? 🤔 Wenn dem so ist, würde ich mir unter DATEV Partnern mehr Einigkeit wünschen. So sieht das dann bisschen komisch aus. 

 


@Jakob_Rauch schrieb:

Alternativ können Sie über die Swisscom ebenfalls Identagents in Ihrer Kanzlei kostenfrei schulen lassen, die Ihre Mandanten Vorort identifizieren können.


Okay? Wie machen das andere Länder? Die Ukraine 🇺🇦 zum Beispiel. Alle Welt globalisiert aber es gibt keine smarte, für den normalen Bürger verständliche Methode aus der Ferne sich auszuweisen? Wozu gibt es denn die Ausweisfunktion im neuen Personalausweis? Oder verstehe ich an dieser Stelle was falsch? 🤔

 

Muss dann wirklich unser Mandant vom Bodensee oder München nach Troisdorf kommen, seinen Ausweis zeigen und kann dann wieder fahren? 😂 Das ja wenig effizient?!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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deusex
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Ich nehme an, mit "Vor Ort" ist eher gemeint, dass man als Kanzlei selbst verifzieren kann und nicht einen dritten Ident bemühen muss; ob das nun persönlich oder per Videoschalte o.ä. läuft, ist einerlei.

 

Die ID-Agents sitzen in der Regel auf Mauritius, Malle, Ibiza oder Sonstwo mit FlipFlops und Hemdchen auf dem sonnigen Balkon und machen das nebenher, so lange sie andere "remote jobs" erledigen.

 

@Jakob_Rauch : Ich hatte dies mal dem Support von Ihnen gesendet (Auszug aus der FP Sign Website):

deusex_0-1687247964211.png

Die Anfrage ist noch offen, was nicht weiter tragisch ist. Dennoch wäre natürlich die für Kanzleien hier sehr wichtig, detaillierte Infos hier zu erhalten, wie hier weiter vorgegangen werden kann. So "verläuft" die Info ein wenig und ist nur mäßig hilfreich.

Die QES können wir ja über sign-me oder swisscom ableisten. Als Ident Agent kann man sich jedoch nur über Swisscom einsetzen lassen, richtig ? Damit läuft dann sign-me ins Leere oder ist es auch bei sign-me/d-trust möglich "Agent" zu werden? Würde das offen gesagt vorziehen, denn man wird sicher gefragt, warum man sich über eine schweizer Firma in Deutschland verifzieren lassen muss.

 

btw: Der Link https://app.fp-sign.com/de_DE/swisscom/home 

deusex_1-1687248601433.png

ist "kaputt".

 

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bernhard_holleitner
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@deusex Welche Prozesse sind das denn in der Kanzlei bzgl. QES? 

 

Handelt es sich um die Unterschriften als Kaufmann / GF im Sinne des HGB oder gibt es weitere Fälle?

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bernhard_holleitner
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@tu_heggi genau so machen wir es! 

 

Auszug:

"Liegt ein vom Steuerberater ausschließlich in digitaler Form ausgefertigter Jahresabschluss nebst Bescheinigung (und ggf. Erstellungsbericht) vor, kann die geforderte Unterschrift durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne der [...] (eIDAS-VO) erfolgen."

 

FES mit FP-Sign mit sign-me (FES) und Connector aus DMS heraus. 

Berufsrechtlich kein Problem, siehe Link von @Jakob_Rauch 

FP Sign löst diese Signatur technisch und rechtlich m.E. perfekt!

 

 

Was wir anders machen:

Wir weisen den Mandanten bei den (wenigen) Papierexemplaren darauf hin, dass die digitale Version (nicht die Papier-Version) verbindlich ist. Dazu kleben wir einen Aufkleber neben den Stempel (statt der Unterschrift des Berufsträgers.

 

deusex
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Ich stoße momentan laufend an die Barriere der QES und die Ablehnung einer FES.

 

Aktuell bei den Schlussabrechnungen zu den Corona-Anträgen. Hier ist bspw. seitens des prüfenden Dritten zu bestätigen, dass der Unterzeichner persönlich unterschrieben hat und/oder die Erklärung persönlich abgegeben hat.

 

Wird dies also bestätigt, ist die Verwertung einer per Post zugesandten, unterzeichneten, Erklärung nicht ausreichend ! Hört sich komisch an, ist aber so. Dies könnte durch die QES gelöst werden, da wir durchaus betroffene Mandanten haben, die mehr als eine Stunden Anfahrt und natürlich Rückfahrt haben; wegen einer Unterschrift.

 

Ferner sehe ich den Einsatz der QES auch mittelfristig als die sichere Lösung, denn "Freizeichnung online" ist m.E. im Moment keine rechtssichere Angelegenheit und deckt §149 AO nicht ab. Die FES auch nicht, womit hier die QES ins Spiel kommen soll.

 

Geplant ist langfristig, dass alle Mandanten ausschließlich per QES unterzeichnen. Alles und einheitlich, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.

 

Es ist heute insgesamt nicht abschließend geklärt, wann die FES ausreichend ist oder nicht und es ist darüber hinaus auch leidig und aufwändig, dies laufend prüfen zu müssen.

 

Mit einmaliger Verifzierung des Mandanten für eine QES erledigen sich im Prinzip alle "Fragezeichen" und "Unsicherheiten" im Signaturumfeld.

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deusex
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@bernhard_holleitner 

 


@bernhard_holleitner  schrieb:

@tu_heggi genau so machen wir es! 

 

Auszug:

"Liegt ein vom Steuerberater ausschließlich in digitaler Form ausgefertigter Jahresabschluss nebst Bescheinigung (und ggf. Erstellungsbericht) vor, kann die geforderte Unterschrift durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne der [...] (eIDAS-VO) erfolgen."

 

FES mit FP-Sign mit sign-me (FES) und Connector aus DMS heraus. 

Berufsrechtlich kein Problem, siehe Link von @Jakob_Rauch 

FP Sign löst diese Signatur technisch und rechtlich m.E. perfekt!

 

 

Was wir anders machen:

Wir weisen den Mandanten bei den (wenigen) Papierexemplaren darauf hin, dass die digitale Version (nicht die Papier-Version) verbindlich ist. Dazu kleben wir einen Aufkleber neben den Stempel (statt der Unterschrift des Berufsträgers.

 


Genau dieser Fall ist wohl am Bekanntesten im Steuerberater-Signatur-Universum, aber er ist alles andere als perfekt gelöst.

Nein, er ist sogar ausserordentlich schlecht gelöst, weil er letztlich nur dem Steuerberater für seine Bescheinigung die Erleichterung durch die BStbK einräumt, mit einer FES zu bescheinigen, soweit der Abschluss vollständig digital erstellt wurde.

Dies betrifft bei uns seit zwei Jahren ALLE Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen, Steuererklärungen etc. Es gibt kein Papier mehr "nach draußen", außer Originalbelege, die von Mandanten überlassen wurden.

 

Dem Mandanten jedoch ist im "Jahresabschluss-Fall" nun mitzuteilen, dass er zur rechtlichen Vollständigkeit den Jahresabschluss ausdrucken, persönlich unterschreiben muss und als Printversion zu den Akten für die Ewigkeit nehmen muss (§245 HGB). 

 

Das ist grotesk ! 

 

Für den Jahresabschluss gibt es noch keine gesetzliche Regelung aka §126a BGB, allerdings werden QES in vergleichbaren Bereichen weitgehend akzeptiert.

Es ist anzunehmen, dass im Ernst- oder Zweifelsfall auch hier ein positive Beurteilung erfolgt, weil der Unterzeichner zweifellos bestimmt ist; ggf. auch die Akzeptanz für den §245 HGB.

 

Um insgesamt zukunftsfähig udn sicher mit den Signaturen umgehen zu können, bietet es sich an, seine Gegenzeichner/Mandanten auf QES umzusstellen, damit i.d.F. ein einheitlicher, gesicherter und damit effizienter Vorgang in der Kanzlei geschaffen werden kann.

 

 

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tu_heggi
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Dem Mandanten ist nun mitzuteilen, dass er zur rechtlichen Vollständigkeit den Jahresabschluss ausdrucken, persönlich unterschreiben muss und als Printversion zu den Akten für die Ewigkeit nehmen muss (§245 HGB). 

 

Das ist grotesk !

 

Für den Jahresabschluss gibt es noch keine gesetzliche Regelung aka §126a BGB, allerdings werden QES in vergleichbaren Bereichen weitgehend akzeptiert. Es ist anzunehmen, dass ich Zweifelsfall auch hier ein positive Beurteilung erfolgt, weil der Unterzeichner zweifellos bestimmt ist.

 

 


Hier kann nur der Gesetzgeber das HGB mal zeitgemäß anpassen.

Genauso eine Krux wie die Entgeltunterlagen § 8 BVV wenn die vernichtet werden können bzw. das BGB ja auch noch teilweise die Schriftform vor sieht!

 

 

Deswegen geht der "Laden" (Deutschland) vor die Hunde - ineffiziente regularatorische Hamsterei!

bernhard_holleitner
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@deusex ja, das ist richtig.

 

Wir versenden den JA mit einem entsprechenden Hinweis auf das Ausdrucken und Unterschreiben im Anschreiben. 

 

Was wir nicht tun ist zu prüfen ob der Mandant das auch tut. Und nach meiner Auffassung sind wir auch nicht verpflichtet das zu prüfen. Soll heißen: QES wäre m.E. möglich - aber derzeit technisch nicht gut / einfach beim Mandanten umsetzbar. 

 

Wie gehen wir damit um:

Wir lassen uns bestätigen, dass der Unternehmer den JA tatsächlich unterschrieben hat bzw. bei der KapGes / Pers.Ges. von allen Geser mit FES bestätigen, dass die Gesellschafter den JA festgestellt haben und der GF den JA unterzeichnet hat. Dieses Datum nehmen wir dann in die Veröffentlichung... 

deusex
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@bernhard_holleitner  schrieb:

@deusex ja, das ist richtig.

 

Wir versenden den JA mit einem entsprechenden Hinweis auf das Ausdrucken und Unterschreiben im Anschreiben. 

Was wir nicht tun ist zu prüfen ob der Mandant das auch tut. Und nach meiner Auffassung sind wir auch nicht verpflichtet das zu prüfen.

Machen wir ebenso, der Form halber und natürlich reicht ein Hinweis.  Ob dies dann getan wird, steht woanders und wäre nicht unsere Angelegenheit und wir könnten uns einen schmalen Fuss machen. Will ich aber nicht.

 


@bernhard_holleitner  schrieb:

@deusex ja, das ist richtig.

 

Soll heißen: QES wäre m.E. möglich - aber derzeit technisch nicht gut / einfach beim Mandanten umsetzbar. 


Warum eigentlich nicht ? Der Unterschied zur FES (bei uns zusätzlich mit SMS-TAN) ist vom Ablauf nur, dass EINMALIG der Mandant verifiziert werden muss. Die Probleme bis dahin sehe ich wohl und ist auch aus meinen Beiträge ersichtlich.

Aus dem Grund möchte ich ja diesen Status als Ident-Agent, um dies unspektakulär für meine Mandanten durchführen zu können. Wäre für die Kanzlei ein echter Gewinn.

 

Wir lassen uns bestätigen, dass der Unternehmer den JA tatsächlich unterschrieben hat bzw. bei der KapGes / Pers.Ges. von allen Geser mit FES bestätigen, dass die Gesellschafter den JA festgestellt haben und der GF den JA unterzeichnet hat. Dieses Datum nehmen wir dann in die Veröffentlichung... 


Ich handhabe dies ähnlich und habe ein Vorlage erstellt, die sowohl den Gesellschafterbeschluss, als auch die Unterzeichnung durch den Geschäftsführer enthält, dass dieser den Jahresabschluss persönlich unterzeichnet hat.

Die Gewinnverwendung wurde vorab besprochen und der Geschäftsführer ist erster Gegenzeichner, alle via FES.

 

Beschlüsse selbst tragen nicht das gesetzliche Schriftformerfordernis, sondern haben mehr den Charakter eines schriftlichen Protokolles, womit die FES vollkommen ausreicht.

 

Aber: Das Ganze ist so nicht Fisch nicht Fleisch und schon gar nicht plausibel vermittelbar. Ich empfinde unseren Statuts Quo diesbezüglich als unprofessionell und reputativ negativ.

 

Wir wollen unseren Mandanten

 

a) Besten Service, generelle Entlastung (Zeit/HR/Geld) sowie Effizienzfortschritte ins Unternehmen bringen

b) Gleichwohl rechtssichere Lösungen bieten

 

Diese Ziele erreichen wir durch o.g. "altes" Vorgehen nicht. Leider, leider sind Gesetze und Bürokratie der Hemmschuh in der Entwicklung der Digitalsierung in Deutschland und man versucht letztlich das Beste draus zu machen.

 

Ich erhoffe mir, mit dem schrittweisen "Einsammeln vefizierter Gegenzeichnern" Effizienz und Rechtssicherheit für künftige Prozesse; u.a. auch die Entledigung von "Freizeichnung online".

 

 

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deusex
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@Jakob_Rauch  schrieb:

Hallo @deusex ,

 

Der User wird automatisch durch die Kontoanlage und den VideoIdent geführt.

 


Oh, grade noch diese Kleinigkeit oben aufgeschnappt und wenn das tatsächlich "geschmeidig" läuft, könnte ich auf den "Agenten-Status" auch gut verzichten.

 

Ich denke, das Thema ist zu wichtig, um es auf die lange Bank zu schieben . . .

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Jakob_Rauch
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Hallo @deusex 

 

das ist tatsächlich eine neue Funktion seit Ende Mai.

Wir entwickeln FP Sign stetig weiter 🙂

 

VG

Jakob Rauch

Jakob_Rauch
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Hallo @deusex 

 

Danke für die Info mit dem Swisscomlink,

ich habe dies an unsere PO´s weitergeleitet.

 

Identagents werden ebenso von der Bundedruckerei angeboten.

Der Unterschied ist, das die Swisscom dies kostenfrei anbietet und die Bundesdruckerei dafür einen 4-stelligen Betrag abruft.

 

Dafür bietet die BDR den nPA Ident kostenfrei an. Da viele Berater sich bereits aufgrund des beSt mit der Vorgehensweise auseinandergesetzt haben ist dies im Kanzleiumfeld die favorisierte Methode.

 

Bitte senden Sie die Supportanfrage einmal an mich, damit ich dies verifizieren kann

 

VG
Jakob Rauch

deusex
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Hallo Herr Rauch,

 

Anfrage an Sie weitergeleitet.

 

Ja, für mich selbst habe ich mich schon via sign-me/d-trust (wie empfohlen) für Bundesanzeiger, beSt und für die QES via FP Sign (eIDAS) verifzieren lassen und konnte die QES schon nutzen.

 

Damit bin ich ja aber längst kein "Agent" und kann wiederum Mandanten, ggf. am POS (Kanzlei/MSTeams) verfizieren.

 

Insofern wäre natürlich hier die Bundesdruckerei naheliegend, denn ob sich die Investition mittelfristig auszahlt, ist auch wieder fraglich.

Ferner steht noch aus, wie die swisscom Verifzierung und einzelne Signaturen abrechnet, womit hier Vergleiche recht zäh zu ziehen sind.

 

Abschließend noch kurz die Frage: Mein Mandant hat sich erfolgreich mit der Anforderung einer QES registriert und verifziert.

Die Kosten für die Signatur selbst trägt doch dann die Kanzlei, nicht der Mandant, oder doch ?

 

Die Kosten würden wir selbstredend für unsere Mandanten tragen, denn ich befürchte, sollten die Gegenzeichner belastet werden, wird die Akzeptanz und die Verbreitung eher schwierig.

 

Ich werde mir morgen mal ein "repräsentatives Opfer" für den Workflow der Anforderung einer QES suchen und bin gespannt, wie das Feedback ist *duckundweg* 😉

 

Danke für ihre Rückmeldungen.

 

 

 

 

 

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