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Wie viele Seiten sind für ein Einspruch bei einer Grundsteuererklärung üblich?

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letzte Antwort am 07.03.2025 22:10:57 von Jon_Werner
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xyzmic
Erfahrener
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@rschoepe naja bei ca. 25 T€ (83,1 Stunden für 1 Einspruch bei 300 €/Stunde) Rechnung für einen Einspruch... darf jeder selbst für sich entscheiden😂

 

Ob das von fachlicher Befähigung spricht oder eher von Abzocke, muss jeder selbst entscheiden @fraglose 

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rschoepe
Experte
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@xyzmic  schrieb:

Ob das von fachlicher Befähigung spricht oder eher von Abzocke, muss jeder selbst entscheiden


Es ist im Thread ja mehr als ausgiebig dargelegt worden, wie der Betrag zustande kommt, wie viel höher die Rechnung (bei anderer Berechnung) hätte ausfallen können, und wovor der Anwalt @fraglose bewahrt hat. Von daher betrachte ich deine Äußerungen als reine Trollerei.

Fassungsloser
Einsteiger
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ich habe den Thread ziemlich fassungslos und oberflächlich mitgelesen, aber es bleiben einige Fragen offen.

 

Wie kann es überhaupt zu einer solchen "Fahndungsprüfung" aufgrund einer Grundsteuerfeststellungserklärung kommen ?

 

Wurde denn dieses Riesengelände jahrelang oder jahrzehntelang immer nur als 'Wiese' bewertet, mit einem Bodenwert von wenigen Euros po m² ?

 

Und wurde versucht, diese angebliche Nutzung als 'Wiese' fortzusetzen ?

 

Hier in diesem Thread wird nur mit den Gegenstandswerten, mit den Gebührenverordnungen und mit den Honorargestaltungsmöglichkeiten der RAs und der StBs argumentiert.

 

Mich würde viel mehr interessieren, ob tatsächlich ein Versuch der Steuerverkürzung (oder sagen wir besser Steuerhinterziehung) vorlag und ob die jetzige Bewertung in etwa dem tatsächlichen Verkehrswert des Geländes entspricht.

 

Wenn alleine schon die Reduzierung der Grundsteuer die stolze Höhe von 27.000.000 hat, geht es hier ja um einen gewaltigen Immobilienwert

---- ob rein theoretisch, fiktiv oder real, sei mal dahingestellt ---

 

Die Angaben durch den/die Threadersteller(in) sind äußerst dünn und beziehen sich nur auf die Höhe des Honorars, nicht aber auf die 'Geschichte', die dahinter steht

 

"wenn Sie einen **bleep**-Prozess digitalisieren, haben Sie einen **bleep** digitalen Prozess"(Thorsten Dirks, 2015)
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jjunker
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@Fassungsloser der Post zielte ja auch genau auf die Fragestellung der angemessenen Honorarhöhe ab. Nicht mehr und nicht weniger.

MVP 
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Fassungsloser
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dann hätte als Antwort auch ein kurzer Verweis auf die Gebührentabellen gereicht 

 

 

Im Thread wird der Eindruck vermittelt, als ob der Eigentümer des Grundstücks bei der GrSt-Erklärung einen kleinen Flüchtigkeitsfehler gemacht hätte.

 

Bei einem Flüchtigkeitsfehler wäre es meiner Meinung nach nicht zu einer Steuerfahndung gekommen, sondern vermutlich zu einer telefonischen Rückfrage des Finanzamts

"wenn Sie einen **bleep**-Prozess digitalisieren, haben Sie einen **bleep** digitalen Prozess"(Thorsten Dirks, 2015)
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Jon_Werner
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Übrigens meines Erachtens die beste Antwort!

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65
letzte Antwort am 07.03.2025 22:10:57 von Jon_Werner
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