Liebe Kollegen,
nachdem wir auf die Lösung von GrundsteuerDigital gesetzt haben, nervt es mich sehr, dass ich jede Zahl in der Berechnung nachüberprüfen muss.
Wir haben bisher nur wenige Testerklärungen ins System erfasst, da jede Erklärung unheimlich viel Zeit benötigt bei der Überprüfung jeder Zahl der Berechnung, dem Vermerken der richtigen Zahlen, dem Durchforsten des Forums ob der Fehler schon gemeldet wurde, dem Nachprüfen ob es dann irgendwann richtig ist, usw.
Langsam wollen wir jetzt aber mal durchstarten, wir haben schon viel zu lange mit der Hoffnung auf Nachbesserung zugewartet. Man kann das Angebot für den Privatkundenmarkt über die Banken finden wie man will, aber solange man nicht in der Lage ist, uns ein Programm zu liefern, dass seine Hauptaufgabe "Erstellung einer Erklärung mit richtiger Berechnung" erfüllen kann, bringt es das Fass natürlich zum Überlaufen.
Wir müssen uns daher in den nächsten Tagen entscheiden, ob wir weiter damit arbeiten (und von Hand rechnen) oder ob wir für die Masse jetzt einfach wechseln.
Daher die Frage an die Kollegen, die schon andere Lösungen ausprobiert haben:
a) Hat die Abgabe über Elster einen Berechnungskern oder ist das nur eine reine Formularabgabe?
b) Gibt es aktuell Lösungen, bei denen die Berechnungen zuverlässig stimmen?
Viele Grüße
Christine Wilking
Hallo @chrwilking
zu den Fragen:
LG und eine schönes Wochenende
Als ebenfalls genervter GrundsteuerDigital-Betatester beschäftige ich mich gerade mit der Lösung von RoseSoft, die lt. einem Kollegen hier reibungslos funktioniert. Agenda ist ebenfalls von RoseSoft. Hier ist es auch möglich, das Programm vollumfänglich zu testen.
Ich werde die Software von RoseSoft einsetzen.
Dem kann ich nur zustimmen, auch wenn ich es noch nicht ausführlich getestet habe.
... 'witzig' ist, dass die unterschiedlichen 'Grundsteuer-Losungen' auch zu unterschiedlichen Berechnungsergebnissen kommen
Es ist ja sehr einfach, die Grundsteuerwerte konkreter Immobilien aus dem eigenen 'Fundus' von mehreren 'Grundsteuer-Losungen' berechnen zu lassen.
Eigentlich sollten alle 'Lösungen' ja zum selben Ergebnis kommen
... dem ist aber nicht so
Ich werde also händisch, mit Bleistift und Papier bewaffnet, nachrechnen müssen, wer mir am nächsten kommt😅
... wenn man allerdings der Einzige mit einem anderen Ergebnis wäre, könnte man langsam an den eigenen Rechenkünsten zweifeln 😁
Ich werde also händisch, mit Bleistift und Papier bewaffnet, nachrechnen müssen, wer mir am nächsten kommt😅
Bis die Bescheide kommen, die dann noch ein anderes Ergebnis liefern als die fünf aus den verschiedenen Programmen. Das wird dann erst ein Spaß. 😀
Ach wir haben uns an die ständigen FAQ der Ühilfen gewöhnt ( ohne Gesetzliche Grundlage) dann werden wir das auch bei der Grundsteuer an die 16 Lösungen ( wobei ja die Bundeslösung mit 11 Teilnehmer gewonnen hat) gewöhnen. Die meisten meiner Immobilien liegen in Ba-Wü da habe ich die Lösung von Elster (ohne Berechnung) und Rosesoft nachgerechnet und bin zum gleichen Ergebnis gekommen, wobei das in diesem 1 Fall auch extrem einfach war.
Schockiert war ich allerdings von der Auswirkung aus ca. 183 Grundsteuer p.a. wurden in diesem Fall knapp über 3000 EUR p.a.
... das dürfte hauptsächlich an den teilweise explodierenden Bodenrichtwerten liegen.
... aber das Bundesfinanzministerium hat ja eigentlich so schön formuliert:
Das Ziel der Reform ist es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt.
Wenn das Grundsteueraufkommen der Gemeinden in etwa gleich bleiben sollte, müssten die jeweiligen Hebesätze der Gemeinden niedriger werden
... hier rechne ich noch mit so mancher Überraschung
... auch das Thema Grundsteuer C ist noch ein 'heißes Eisen'
Ja kann ich bestätigen liegt an den Bodenrichtwerten.
In meinem Bsp.Fall Mandant hat Immobilie von der Mutter vor bestimmt 30 Jahren ererbt und daher Grundsteuer immer gleich geblieben und jetzt die Wahnsinnssteigerung der Bodenrichtwerte hier in KN sind wir ja gleich nach München auf gleicher Höhe wie Stuttgart und Frankfurt.
Da wird die nächste Welle auf die Mieter zurollen, wenn es komplett weiter umgelegt werden darf.
Es geht noch eleganter. Ich stelle - zunehmend - fest, dass Gemeinden bereits für 2023 und/oder 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B um mehr als 10 v.H. anheben und so die Messlatte für die neuen Hebesätze höher legen. So kann man auch ein politisches Postulat umgehen.
Beste Grüße
H. Müller - StB