Hey @JayPi55, nach der Definition von der Finanzverwaltung würde ich auf Bruchteilsgemeinschaft tippen: Bruchteilsgemeinschaft (Ziffer 6): Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört mehreren Personen. Sie haben Miteigentum nach Bruchteilen (eingetragen im Grundbuch). Über den eigenen Anteil kann jede Miteigentümerin bzw. jeder Miteigentümer frei verfügen, das heißt, der Anteil kann verkauft, belastet oder vererbt werden. LG
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