Ich benötige Hilfe bei folgender Konstellation:
Neubau 2014 auf dem Dorf
Garage, Grenzbebauung, 11m Tief, 7,5m Breite, Abstandflächen hat Nachbar übernommen.
Die Garage wird mit zwei Fahrzeugen benutzt, der Rest ist Unterstellfläche für Gartenmöbel, Fahrräder, Werkzeug, Werkbank...
Die Garage hat keine Innenwände - ein Raum.
Ich wollte damals nicht noch einen extra Gebäude (Schuppen) bauen und habe mich deshalb für eine große Garage entschieden.
Zusammen wäre es optimal die Innenfläche so zu definieren:
50m² Garage
30m² Schuppen
Dann wäre das Gebäude innerhalb der Freimassen in Bayern.
Kann man das so deklarieren? Was gibt es zu beachten. Was ist der Unterschied zwischen Garage und Schuppen? Kann man beide Nutzungen in einem Gebäude vereinen?
Gilt die Fläche hinter zwei Fahrzeugen überhaupt als weiterer Stellplatz (Garage)?
Man müsste bei einer Garagennutzung der hinteren Fläche immer erst die vorderen Fahrzeuge rausfahren...
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
MfG
Martin
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/garagen-nutzung/
Hallo Martin, hat zwar nur mittelbar etwas damit zu tun, aber ob die Garage dann überhaupt als Schuppen deklariert werden kann ? Ich kanns nicht sagen, soll auch mal nur ein Impuls sein.
Insbesondere denke ich eher nicht, dass ein Garagenbau "aufgeteilt" werden kann, um jeweilige "Freimassen" zu unterschreiten.
Selbstredend weicht die Praxis (Garagennutzung) von der (erlaubten) Theorie ab, aber Grundsteuer ist ja "irgendwie" auch hochtheoretisch.
Nur, weil etwas anders nutze, heißt es nicht, dass das Wesen des Baus auch anders ist. Ich würde mutmaßen, es ist und bleibt eine Garage und wenn sie bspw. als Proberaum für eine Band genutzt wird.
Wie gesagt, nur mal so aus der Hüfte geschossen.
@ deusex: Vielen Dank für die Antwort! Das mit der Garagenordnung ist mir mittlerweile auch bekannt. Solange meine beiden Fahrzeuge noch in die Garage passen, finde ich das Aufstellen einer Werkbank nur halbkriminell 🙂
Dass eine Garage kein Wohnraum ist, finde ich da eindeutiger. Da gibts ja auch brandschutztechnische Gründe, die einleuchtend sind, gerade bei Grenzbebauung.
Hätte ich gewusst, dass die Nutzung irgendwann auch mal für die Grundsteuer relevant wird, hätte ich in den Baugenehmigungsunterlagen das Gebäude unterschiedlich in Garage und Schuppen deklariert.
MfG
Martin
... und die restlichen 2,5 m² als "Unland" deklariert, dann wäre die gesamte Fläche von 11m x 7,5m = 82,5m² ohne Bewertung 😎
.... oder die Garage in Hessen gebaut. Dort sind 100 m² frei (soweit ich weiß)
Spaß beiseite, die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern sind ätzend und fragwürdig
Ist doch nichts anderes wie Tiefgaragenstellplätze? Standardmaße für zwei Stellplätze Rest Schuppen.
@jjunker hat Recht.
In Ziffer 3.2.3 des Anwendungserlasses zur bayerischen Grundsteuergesetz kann man das auch nachlesen.
... ich würde das jetzt anders sehen, kann aber natürlich falsch liegen
Ich würde jetzt von den 80 m² Gesamtfläche 50 m² Freifläche abziehen und die restlichen 30 m² als Garagenfläche (Nutzfläche) eintragen
Ich gehe davon aus, dass die Garage eine wirtschaftliche Einheit mit der Wohnung bzw. mit dem Wohnhaus bildet
Vielen Dank für die vielen Antworten.
@ jjunker: Guter Einwand.
@ salzinger: Diese Stelle kannte ich noch nicht. Bestärkt mich aber in meiner Lösung.
@vogtsburger: Meine jetzige Version der Erklärung weist die 30m² auch extra aus, ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich hier später unnötig zu viel zahle.
Eine 80m2 große Garage für ein Einfamilenhaus baut man ja nicht für zwei Autos.
Die Größe sollte den nicht vorhanden Keller und den nicht noch zusätzlich gewünschten Schuppen kompensieren.
Im Bauantrag wurden in der Fläche auch zwei PKWs zeichnerisch dargestellt = 2 Stellplätze. Den Rest würde ich jetzt als Abstellraum deklarieren.
Dies entspricht der tatsächlichen Nutzung.
Zukünftigen Neubauten können beim Bauantrag natürlich für die neue Grundsteuer optimiert werden. 2014 gab es für mich keinen Grund auf die Flächennutzung in der Garage einzugehen.
MfG
Martin
... mit einer ähnlichen Begründung könnte man ja dann auch einen Teil eines Wohnraums als Abstellraum oder Kellerraum deklarieren, um damit Grundsteuer zu sparen.
... habe da so meine Zweifel, ... ob die Finanzverwaltung bei den 'gedachten' Wänden und 'kreativen' Aufteilungen von Räumen und Gebäuden 'mitspielt'
... der Schuss könnte evtl. auch nach hinten losgehen
@vogtsburger: Vielen Dank für den Einwand, den ich auch nachvollziehen kann. Es geht mir bei meinen Überlegungen auch nicht darum durch tricksen zu optimieren. Das ist überhaupt nicht meine Art.
Ich möchte alles nur nach der tatsächlichen Nutzung besteuert haben.
Wegen den Wänden:
Ich kenne z.B. auch virtuelle Brandabschnitte, die nicht getrennte Räume unterteilen. Das hat in der Praxis für das Feuer Null Bedeutung...
Wie soll in Zukunft die Praxis aussehen? Was ist für die Grundsteuer relevant?
Die Deklaration nach Bauantrag (die ja teileweise uralt sein kann) oder die tatsächliche Nutzung? Wenn ich z.B gebraucht kaufe und aus einem Kinderzimmer, welches ich vielleicht nicht benötige, eine Speis mache? Muss ich dann eine Nutzungsänderungsantrag stellen um alles richtig zu machen und nicht zu viel zu zahlen?
Zukünftig zahlt man scheinbar für z.B. für einen Hauswirtschaftsraum im EG Grundsteuer, für den gleichen Raum im Keller nichts.
Nachdem in der Presse geunkt wird, dass die neue Grundsteuer für viele sehr teuer wird, möchte ich da nix verschenken.
MfG
Martin
In dubio pro reo !
Setzen Sie die für Sie günstigste Variante an, sofern Sie diese begründen können, denn rechtssichere Auskunft werden Sie hier und auch anderswo derzeit nicht bekommen.
Es ist Ihnen auch nicht zumutbar, sich in den Tiefen der Grunsteuerrechtsprechung, die es nach neuem Recht noch nicht gibt, auszukennen.
Hier im Forum sind eine Menge Steuerberater und wenn es eine wasserdichte Antwort auf Ihre Frage gäbe, hätten Sie sie sicherlich schon.
Sollte das Finanzamt Zweifel an Ihrer "günstigen Einschätzung" haben, steht es dem Finanzamt frei, eine abweichende Beurteilung ggf. unter Belegung der Rechtsnorm, zu treffen.
... alles andere ist Kaffeesatzleserei.