Ich benötige Hilfe bei folgender Konstellation: Neubau 2014 auf dem Dorf Garage, Grenzbebauung, 11m Tief, 7,5m Breite, Abstandflächen hat Nachbar übernommen. Die Garage wird mit zwei Fahrzeugen benutzt, der Rest ist Unterstellfläche für Gartenmöbel, Fahrräder, Werkzeug, Werkbank... Die Garage hat keine Innenwände - ein Raum. Ich wollte damals nicht noch einen extra Gebäude (Schuppen) bauen und habe mich deshalb für eine große Garage entschieden. Zusammen wäre es optimal die Innenfläche so zu definieren: 50m² Garage 30m² Schuppen Dann wäre das Gebäude innerhalb der Freimassen in Bayern. Kann man das so deklarieren? Was gibt es zu beachten. Was ist der Unterschied zwischen Garage und Schuppen? Kann man beide Nutzungen in einem Gebäude vereinen? Gilt die Fläche hinter zwei Fahrzeugen überhaupt als weiterer Stellplatz (Garage)? Man müsste bei einer Garagennutzung der hinteren Fläche immer erst die vorderen Fahrzeuge rausfahren... Vielen Dank für Eure Unterstützung! MfG Martin
... Mehr anzeigen