In dubio pro reo ! Setzen Sie die für Sie günstigste Variante an, sofern Sie diese begründen können, denn rechtssichere Auskunft werden Sie hier und auch anderswo derzeit nicht bekommen. Es ist Ihnen auch nicht zumutbar, sich in den Tiefen der Grunsteuerrechtsprechung, die es nach neuem Recht noch nicht gibt, auszukennen. Hier im Forum sind eine Menge Steuerberater und wenn es eine wasserdichte Antwort auf Ihre Frage gäbe, hätten Sie sie sicherlich schon. Sollte das Finanzamt Zweifel an Ihrer "günstigen Einschätzung" haben, steht es dem Finanzamt frei, eine abweichende Beurteilung ggf. unter Belegung der Rechtsnorm, zu treffen. ... alles andere ist Kaffeesatzleserei.
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