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Grundsteuer

79
letzte Antwort am 29.12.2022 09:35:38 von vogtsburger
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vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 31 von 80
6091 Mal angesehen

 

@petermäurer ,

... es soll auch gender-fluide Wesen geben, denen das ständige hin- und her-gendern in den Genen liegt 😉

 

... aber dieses Thema "gendern" bringt Sie sehr schnell in Wallung, scheint mir

 

In Ihrer Bundeswehrzeit gab es vermutlich nur wenige oder keine weiblichen Dienstränge, oder ?

... aber ich kann beim Thema Bundeswehr eigentlich üüüüberhaupt nicht mitreden 😉

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 32 von 80
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@vogtsburger schrieb: 

.. ich denke, das ist ein Missverständnis:


Das wird man ggf. testen müssen, - allerdings wäre dann nicht in den FAQ zu erklären, dass der Dienst nicht genutzt werden könne, wenn man ein Elster-Konto hat?! Es wäre dann eher zu schreiben, dass man sich an diesem Dienst nicht mit einem Elster-Konto anmelden kann oder das Konto ggf. ansprechen kann - oder so ähnlich.

 

Ich glaube nicht an Ihre Interpretation und gehe davon aus, dass die Meldung, die ja intern auch über Elster geht, nicht übertragen werden kann, wenn ein Merkmal eines schon mit Zertifikaten abgesicherten Elsterkontos besteht und dann die Zertifikate nicht vorliegen.

 

Hier noch eine andere FAQ

 

Ich habe bereits ein ELSTER-Konto. Kann ich „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzen?

 

Aktuell können Personen mit einem ELSTER-Konto „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ aus technischen Gründen nicht nutzen. Wir entwickeln unseren Service aber weiter. Ab spätestens September wird die Nutzung mit dem ELSTER-Konto möglich sein.

 

Hier scheinen viele Einzelpferde zu arbeiten...

Und ein gutes Pferd springt halt nur so hoch wie nötig und manches tut komische Sachen vor der Apotheke 😉

 

Letztlich soll das ja aber ab irgendwann im September egal sein, falls das Tool vorher meckert, könnte es halt an einem vorhanden Elster-Konto auf der angegebenen Steuer-ID liegen. In FAQ wird leider wenig technisch geantwortet - wir sind ja alle "nur" blö... User.

 

PS: Irgendein Konto wird man hier aber auch einrichten müssen, ggf. ist das Prozedere dazu nicht schneller oder einfacher als ein Elster-Konto anzulegen?! Später könnten die ggf. verknüpft werden oder der Zugang wird direkt in ein Elster-Konto umgewandelt (so wie die großen Software-OEM dies ständig tun?!

vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 33 von 80
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sorry, @Nutzer_8888 , Sie haben offenbar Recht.

 

Ich habe mir soeben die entsprechenden Aussagen auf der Website https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ nochmal 'in Ruhe angeschaut

 

... und ja, die stolzen Besitzer eines eigenen ELSTER-Kontos werden offenbar tatsächlich vom "Elstern" mit Hilfe dieser 'Grundsteuer-Lösung' abgehalten

... klingt irgendwie paradox ...

 

.... wo finde ich jetzt ein geeignetes 'Opfer' für einen Test ?😅

 

Ich wollte ja eigentlich einen 'Selbstversuch' machen. 

 

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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
andreasgiebel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 34 von 80
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@vogtsburger 

 

Wäre dabei.

 

Allerdings scheint sich das testen noch zu verzögern. Jetzt steht was von "Alle Funktionen werden Anfang Juli 2022 freigeschaltet." Also kein Start am 01. Juli in Sicht.

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consulente_fiscale
Fortgeschrittener
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Am 1. Juli 5:30 Uhr ist ELSTER Grundsteuer Online!

 

Man kann sich durch die Formulare durchklicken. Beraterstammdaten  automatisch übernehmen.  Nett.

Im Gegensatz zur Software von Datev/Fino läuft das Tool und ist kostenlos.

Es gibt Hilfefunktionen im Programm. Ich habe mich nur mal durchgeklickt und damit gleich die Fehlerprüfung angestoßen.

 

Da  zumindest meine Mandanten mich als Dienstleister sehen, dem Sie die Belege entweder in Papierform oder elektronisch in die Hand drücken und keine Lust haben in irgendwelchen Portalen selbst einzutickern, scheint das ELSTER TOOL für mich eine gute Lösung zu sein.

 

Ich finde es deutlich übersichtlicher als die Fino Lösung aufgebaut.

 

Dann kann ich heute mit dem Übermitteln für die Mandanten starten. 😀

 

Alternativ werde ich mir noch das Tool vom Bundesanzeiger ansehen. Die bieten laut Angebot noch ein paar nette  Auswertungen. Die haben auch keinen Knebelvertrag und  keine Mindestabnahmemenge. 

 

Ich habe für mich durch das Grundsteuer- Desaster bei Datev etwas ganz entscheidendes mitgenommen.

 

Etwas, das ich in meinem Berufsleben bisher nicht wirklich reflektiert hatte: es geht auch ohne Datev-Software und das ewige Kaschperltheater von großartigen Programmankündigungen, die dann im Laufe des Entwicklungsprozesses immer weiter zusammen gestrichen und geändert werden, dass das Endprodukt nicht mehr viel mit dem Angekündigten gemeinsam hat. Mal davon abgesehen, dass die Entwicklungszeit regelmäßig länger dauert als angekündigt.

 

Wenn ich reflektiere, wieviel (unnötigen) Streß ich mit und wegen Datev  nur in den letzten 10 Jahren hatte. Und immer dachte ich, wenn ich irgendwie professionell arbeiten will, dann habe ich keine Alternative.

 

Trotz aller kritischen Einstellung, war ich doch heftig greenwashed.

 

Danke an Datev/Fino für das "Grundsteuer-Problem"  direkt nach  den Coronahilfen und KUG. Wo zumindest ich  ziemlich am Zahnfleisch gehe und eigentlich weder die Zeit noch die Nerven für die Suche nach einer Softwarelösung hatte. 

 

Ich habe dabei sehr viel gelernt. 

 

Meine Arbeitswelt ist jetzt weniger grün, aber dafür sehr viel bunter geworden.

 

 

 

Lukas 23:34
oaausb69
Aufsteiger
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Gibt es eigentlich irgendwelche Informationen, wann endlich die kostenlose Testversion von SmartGrundsteuer genutzt werden kann?

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petermäurer
Fortgeschrittener
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Nachricht 37 von 80
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@vogtsburger  schrieb:

 

 

... aber dieses Thema "gendern" bringt Sie sehr schnell in Wallung, scheint mir

 

 


 

In der Tat, weil hier eine kleine Minderheit der Mehrheit ihren willen aufzwingt. Im übrigen habe ich Orwells 1984 mehrfach gelesen und bin mit ihm der Ansicht, daß die Herrschaft über die Sprache - siehe mein Motto unten - ein wichtiger Pfeiler Undemokratie ist, da die meisten von uns (meist) in Sprache denken.

Policing of speech is a key pillar of any tyranny.
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consulente_fiscale
Fortgeschrittener
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Nachricht 38 von 80
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@petermäurer Vor 40 Jahren wurde zumindest in der Schule und an der Uni das Gendern schon mal versucht. Mit dem Großbuchstaben in den Worten. SchülerINNEN, StudentINNEN. Sah im Schriftbild krank aus. Zumindest hatte man beim Zuhören nicht immer das Gefühl, dass die Leute einen Schluckauf beim Reden haben.

 

Ich denke, das Gendern wird nach den anfänglichen Hysterie auch diesmal wieder einschlafen. Weil kein Mensch Lust hat im normalen Leben so zu reden und so zu schreiben. 

 

Deshalb sehe ich das ganz entspannt.

 

Ich muß allerdings zugeben, dass ich, wenn in Vorträgen aus political correctness grundsätzlich die weibliche Form verwendet wird oder wenn immer zwischen männlicher und weiblicher Form gesprungen wird, beim Zuhören völlig irritiert bin und fast mehr auf diesen "Sprachfauxpas" achte als auf den Inhalt. Zielführend ist das nicht wirklich. In Artikeln und Büchern stört mich das auch sehr. Das lenkt vom Inhalt ab. 

 

Als literarisches Stilmittel finde ich es allerdings spannend. In "The Kaiju Preservation Society" verwendet Scalzi den Namen Jamie ohne he/his oder she/her 1. ist mir der Sachverhalt erst in einer Buchbesprechung des Autors aufgefallen, als er darauf hingewiesen hat und 2. Jamie war in meinem Kopf ein Mann. Wie übrigens auch für den Interviewpartner des Autors. Ich bin auf die Verfilmung gespannt! Wie das Stilmittel dort gelöst wird.

 

Ich würde mir wünschen, dass einfach nur "normal Deutsch" geredet und geschrieben wird. Das würde den Fokus mehr  auf den Inhalt und weniger auf formalistischen Unfug lenken.

 

Auf der anderen Seite: wenn wir sonst keine Probleme haben, dann geht es uns noch viel zu gut.

 

Schönes Wochenende!

 

 

Lukas 23:34
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Nutzer_8888
Fachmann
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Weil ihre ursprüngliche Interpretation bei diesem "diffusem" FAQ Geschreibe letztlich nicht vollends unmöglich wäre, bleibt wohl der Test die letztliche Referenz.

 

Meine Frau - die Steuerberaterin - ist sehr genervt von den blumig angebotenen und gutgeschwafelten Grundsteuer Softwarelösungen der diversen Dienstleister und erst recht mit den ihr im Rahmen der diversen (@petermäurer  dieses Wort bitte nicht zum Genderkrieg nutzen 😉) politischen Entscheidungen (o.a. Schnellschüssen) aufgedrückten "behördlichen Sklavenarbeiten".

 

Daraus resultiert bei uns ein gewisser Hang zu pessimistischen Interpretationen. In jedem Fall würden wir wohl letztlich eher "elstern", falls die Bedienbarkeit akzeptabel ist, als uns mit zusatzkostenpflichtigen Programmen, Risiken bei den diversen Datenübernahmen und im Hintergrund ablaufenden "Prozesschen" zu beschäftigen. Also besser ein etwas umständliches Portal als ein Kampf darum irgendwo Name oder Adresse zu ändern ...

 

Was @consulente_fiscale im ersten Eindruck schrieb hört sich ja bzgl. Elster schon mal ganz gut an....

 

PS: Nicht böse gemeint, aber bitte bitte sourced das Gender-Thema in einen eigenen Thread aus. Danke!

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oaausb69
Aufsteiger
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Richtig schön auch immer, wenn gendern misslingt. Unser Arbeitsminister Hubertus Heil z.B. spricht in Talkshows oder Interviews immer von "... die Arbeitnehmer und Arbeitnehmer...". Da gibt es noch einige andere Experten, die das "innen" einfach verschlucken.

petermäurer
Fortgeschrittener
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Nachricht 41 von 80
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Auf der anderen Seite: wenn wir sonst keine Probleme haben, dann geht es uns noch viel zu gut.

 


Wohne nicht weit von Ahr&Erft. Anne Spiegel hatte subjektiv "sonst keine Probleme" ("soweit ok, muß noch gegendert werden"), die Anrainer der Flüsse durchaus.

 

Ihren Optimismus kann ich nicht teilen, vor 51 Jahren machte sich mein damaliger Obersekunda-Deutschlehrer über Erlasse des NRW-Kultusministeriums lustig, das schon damals wenig auf die Reihe brachte, aber den Gebrauch von 'Lehrerinnen und Lehrer' etc. vorschrieb, was dann bei 'die Schulleiterin oder der Schulleiter bzw. deren oder dessen Vertreterin oder Vertreter' endgültig unverständlich wurde. Das ist seit langem Norm.

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consulente_fiscale
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Elster läuft. Ich wollte nur mal schnell (!!!)🤣🤣🤣 einfache Grundsteuerfälle erfassen und für die Mandanten fertig machen, um mich in das Programm einzuarbeiten.

 

Die unberatenen Steuerpflichtigen werden selbst in einfachen Fällen sowas von scheitern.

 

Ich hatte 3 Fälle ausgesucht:

 

  • Hessen - hier hat der Mandant das Problem mit Wohn-und Nutzfläche nicht verstanden. Ich habe jetzt zusätzlich den Architektenplan des Einfamilienhauses angefordert. 
  • Niedersachsen: Mehrere Eigentumswohnungen. Hier konnte ich die liebevollst von einem sehr zahlenaffinen, promovierten Naturwissenschaftler mit dem Grundsteuer-Viewer erstellte Auskunft im Rundordner entsorgen.
  • Rheinland-Pfalz (Bundesmodell) - Das Einheitswertaktenzeichen aus dem Grundsteuerbescheid, das ich seit Jahren bei dem V+V Objekt in der Steuererklärung angebe, nimmt ELSTER nicht an. Einheitswertaktenzeichen ist falsch. Hier bin ich bereits bei der ersten Erfassungsmaske gescheitert. (Freitag nach 12.00Uhr "Dorf-Finanzamt, ich konnte die Nummer heute nicht mehr abstimmen)

3 Fälle - 3 Mal Probleme. Es handelt sich hierbei nicht um steuerlich wirklich komplexe Fälle. Alles Objekte, die in den letzten max. 5 Jahren gebaut wurden. Alle Unterlagen noch vorhanden. Selbst bewohntes Einfamilienhäuschen und vermietete Eigentumswohnungen sollten doch vom normalen Steuerpflichtigen einfach erfasst werden können. Oder vielleicht doch nicht?

 

Nur als Hinweis an die Kollegen, die meinen für unter 150 EUR die eingetickerten Daten der Mandanten per Knopfdruck ggf. vom Azubi "geprüft" übermitteln zu können:  Ich fürchte, die Praxis wird uns wie immer lehren, dass es so einfach nicht ist. Das waren die Träume von unseren IT-Spielkindern, die das wahre Leben im Steuerbereich nicht verstehen. Die Datenqualität ist selbst in einfachen, "neuen" Fällen stark verbesserungsfähig. Per Knopfdruck übernehmen macht hier keinen Sinn.

 

Zahlen würfeln ist nicht unser Job. Wenn die unberatenen Steuerpflichtigen Unfug angeben, dann kann uns das egal sein. Diese Mandanten betreuen wir nächstes Jahr, wenn die Rückfragen vom Amt kommen.

 

Wir müssen die Daten, die von den Mandanten kommen überprüfen.  Wie immer liegen die Probleme im Detail.

 

 

 

 

 

Lukas 23:34
jjunker
Allwissender
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Also wir haben auch nicht DATEV / FIno. Das Tool welches wir uns geholt haben hat noch ein zwei Kinderkrnakheiten. Ist aber nett wenn einer der Chefentwickler auf einen Servicekontakt hin zurückruft und sagt. "Problem verstanden"

 

"Weil ....... dann so und ..."

"Herr Junker ich weiß bei einem größeren Konkurrenten müssen Sie immer alles begründen, ich habe Ihr Problem verstanden, kann nur nicht versprechen ob es im nächsten Release enthalten sein wird"

 

😎 Das ist cool. Und Wow. Mit der heißen Nadelgestrickte Software hat immer ihre Macken nur wenn die Entwickler einen dann selber anrufen um das Problem zu verstehen.... -> Nice. 

MVP 
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vogtsburger
Allwissender
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@consulente_fiscale schrieb:
[...] Wir müssen die Daten, die von den Mandanten kommen überprüfen.  Wie immer liegen die Probleme im Detail. [...]


... ich sehe einen dicken "casus knacksus" in der späteren Anfechtbarkeit bzw. Nicht-Anfechtbarkeit des späteren Grundsteuerbescheids

 

... wenn die Kommunen viel später ( 2024/2025 oder so ) ihre neuen Hebesätze ausgetüftelt haben und die Zahlungsaufforderungen für den neuen Grundsteuer-Bescheid verschicken, gibt es vermutlich für einige Grundstücksbesitzer 'das große Erwachen'

 

... aber an den Grundlagenbescheid des Finanzamts kann man sich dann vielleicht nur noch dunkel erinnern.

 

Wenn dieser Grundlagenbescheid des FA falsch und die Frist für Einsprüche abgelaufen ist, wird es 'unangenehm'.

 

... falsche Grundlagenbescheide haben außerdem auch noch einen 'schlechten Einfluss' auf andere Steuern, z.B. auf die ErbSt

 

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consulente_fiscale
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@vogtsburger 100% Ihrer Meinung.

 

Ich diskutiere mit jedem Grundsteuermandanten über die Wohnflächenverordnung.  

 

Die Bauträger setzen- um die Wohnfläche höher auszuweisen- fast immer die Balkone/Terrasse mit 50 % als Wohnfläche an. Im Grundsteueranwendungserlass  sind 25% anzusetzen.  

 

Das Thema schaut sich der "gemeine Pflichtige von der Gasse" nicht an. Bei einem anständigen Balkon/Terrasse hat mal schnell 5 m² weniger Wohnfläche pro Objekt. Ich denke nur an meine letzte Wohnung zur Miete: Ich hatte einen Balkon von über 35m². Da macht es was aus, ob ich 50% oder 25 % bei der Ermittlung der Wohnfläche ansetze. (Wohnung hatte weniger als 50 m² "Wohnfläche".)

 

Die Mandanten wollen grundsätzlich den Keller und HWR als Nutzfläche ansetzen.

 

Ein Schelm, der der Verwaltung bei diesen Kleinigkeiten x 10 Mio Erklärungen Böses unterstellt. 

 

Lukas 23:34
vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 46 von 80
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@andreasgiebel schrieb:
[...] "Alle Funktionen werden Anfang Juli 2022 freigeschaltet." [...]


... habe soeben auf der Anbieter-Website die folgende Information gesehen :

Alle Funktionen werden ab 04. Juli 2022 freigeschaltet.

... sprachlich könnte es ein wenig präziser formuliert sein, z.B. 

  • nicht früher als 04. Juli 2022
  • am 04. Juli 2022 
  • irgendwann nach dem 04. Juli 2022
  • die ersten Häppchen schon am 04. Juli 2022, das Weitere dann sukzessive

... oder ähnlich undefinierte, aber transparentere Aussagen

 

... mich interessiert an dieser 'Lösung' hauptsächlich, ob der 'kurze Dienstweg' zwischen einer 100%-Tochter des Bundes  und der Finanzverwaltung besser funktioniert als der für externe Entwickler erforderliche 'Jakobsweg per pedes über alle Dörfer' 😎

 

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@consulente_fiscale schrieb:
[...] Die Mandanten wollen grundsätzlich den Keller und HWR als Nutzfläche ansetzen. [...]


 ... nur zur Sicherheit nachgefragt:

 

... und als welche Fläche sollen die Mandanten Keller und Hauswirtschaftsräume, Dachboden, Technikräume, Aufzug etc. Ihrer Überzeugung nach ansetzen ?

 

Hier gibt es erfahrungsgemäß häufig Diskussionen, je nach dem 'Verwendungszweck' der Flächenberechnung (Wohnfläche, Nutzfläche, Verkehrsfläche, ...)

 

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consulente_fiscale
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@vogtsburger 

 

Wohnflächenverordnung & Anwendungserlasse der Bundesländer. Damit haben wir natürlich für viele Altbauten noch keinen Wohnungsplan und keine "richtigen" Zahlen.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html 

 

Wenn die Mandanten bei Grundlagendaten, die die Steuerhöhe der nächsten Jahrzehnte beeinflussen keine aussagefähigen Unterlagen liefern wollen, dann kann ich ihnen nicht helfen. Dann müssen sie ggf. höhere Steuern zahlen.

 

Ich sehe das Problem, dass - wie immer die Masse der Steuerpflichtigen betroffen ist- politisch gewollt so getan wird, als wäre alles kein Problem. "Tragen Sie halt mal was ein."

 

Schauen Sie sich die "Anleitungen" online an. Da gibt es keine Zweifelsfälle. Selbst der Bund der Steuerzahler ist über das Problem in seinen Videos schnell hinweggegangen. 

 

Die Mandanten, die ein paar Objekte haben oder ein schickes "Häuschen" in guter Lage mit großem Grundstück, die lassen sich bei der Erklärung unterstützen. Die "kleine Leute" wollen jetzt Geld sparen und legen die nächsten 50 Jahre drauf.

 

Das können weder Sie noch ich verhindern. 

Lukas 23:34
vogtsburger
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@consulente_fiscale ,

 

... der Teufel steckt im Detail (wie Sie schon geschrieben haben).

 

Die Unterscheidung der einzelnen Flächenberechnungsverfahren und der verwendeten Begriffe ist für den Löwenanteil der Mandanten schwierig bis unmöglich.

 

Wer kann schon selbst eine Wohnung oder ein Haus vom Keller bis zum Dach vermessen und die jeweiligen relevanten Flächen berechnen, unter Berücksichtigung des 'Verwendungszwecks' (Verkauf, Vermietung, Versicherung, Einheitswert, Grundsteuer, Betriebsaufgabe, ErbSt, SchSt, Verkehrswert, Sachwert etc.)

 

Ein StB kann das am Schreibtisch auch nicht.

Es wird z.B. nicht immer so gebaut, wie es auf dem Architektenplan steht oder das Objekt wurde evtl. schon mehrfach verändert.

Die gröbsten (Denk-)Fehler kann man vermeiden, aber Kleinvieh macht auch Mist.

 

Profis aus der Baubranche haben entweder entsprechende Software oder viel Routine oder rechnen sehr grob "Pi mal Daumen".

 

Ein Bausachverständiger wollte mir nach Erstellung seines Gutachtens keine Zeichnungen, Grundrisse etc. aushändigen, nicht mal die Skizzen oder Tabellen mit den pedantisch erfassten Messwerten, vermutlich deshalb, weil er gar keine Zeichnungen erstellt hatte und weil seine chaotischen Aufzeichnungen für Dritte unleserlich waren.

Egal, das Finanzamt hatte das Gutachten akzeptiert.

Es kann aber nicht Sinn der Sache sein, die Mandanten massenweise zu einem Immobilien-Gutachter zu schicken

 

Mehrere Länder machen es sich auf den ersten Blick mit dem Flächenmodell leicht, aber sind dann die Ergebnisse nicht viel ungerechter ?

 

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bodensee
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Also ich habe gestern mal einen Fall , da ich mich definitiv gegen die Datev Lösung entschieden habe, in Elster eingegeben. 

 

Mein Kanzlei Elster Konto , ich konnte alles eingeben , hab's dann sicherheitshalber nicht übermittelt , da ich zielgerichtet einen Mandanten mit 1 Immobilie Mehrfamilienhaus hier in KN ausgesucht habe. Bin allerdings nicht schlecht erschrocken als ich den Bodenrichtwert mit 2630 EUR/qm gesehen habe. 

 

Aber mit Elster in Ba-Wü geht Grundsteuer seit gestern und auch die BORIS BW funktioniert.  Scheint wohl so dass die Finanzverwaltung zur Abwechslung schneller als die Datev ( FinoTax) ist.  Zugeben das Abtippen der Stammdaten ist etwas lästig. 

 

Hab mir dann auch noch ein Konkurrenzprodukt aus Bayern heruntergeladen, da war das installieren deutlich aufwändiger als gedacht, weil das Programm mit einer anderen sql DB als Datev arbeitet und ich natürlich die Netzwerk- Client Variante für alle wollte.  Aber auch da muss man sich zwar etwas eingewöhnen und ich muss mal  schauen ob ich aus dem DAP die STammdaten in ein csv Format bekomme weil dann kann ich die direkt in die dortige Stammdatenverwaltung einlesen und hätte dann auf einen Schlag alle Mandnanten dort, dann entfällt das lästige Abtippen dafür aber auch keine Probleme mit Basisdaten online und verschwindenden Objekten. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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vogtsburger
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@bodensee schrieb:
[...] Bin allerdings nicht schlecht erschrocken als ich den Bodenrichtwert mit 2630 EUR/qm gesehen habe [...]


Meine in Kreuzlingen lebende Schwester hat schon vor längerer Zeit berichtet, dass die Immobilienpreise in Konstanz stark gestiegen sind, offenbar noch stärker als allgemein.

Vermutlich sind viele Immobilien-Interessenten aus der Schweiz geflüchtet, um das Preisniveau auf der deutschen Seite etwas anzuheben 😉

 

Die Kommune Konstanz wird vermutlich nichts dagegen haben, dass die Bodenrichtwerte so gestiegen sind, die Vermessungsingenieure sicher auch nicht. Dort orientiert man sich bei den Gebühren auch sehr gern am Bodenrichtwert.

 

In meinem Hinterkopf hat sich 'eingebrannt', dass in BW nur wenig Daten zu "elstern" sind

 

... bin auch gespannt, ob das stimmt. Ich warte noch auf Grundbuchauszüge

 

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Viele Grüße, M. Vogtsburger
... wir Windows-Anwender können alle bis 11 zählen: 1.0/2.0/3.0/95/98/ME/2000/XP/Vista/7/8/10/11 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "neue Kästchen braucht das Land !" (frei nach einem Songtext) ... (wg. mehrerer Dezimal-Limits in der Datev-Software) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... meine persönliche GuV (bzgl. Datev-Nutzung): deutliche Steigerungen bei Frustgewinn und Lustverlust ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... immer auf der Suche nach dem Sinn des Lesens ... und Schreibens ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "du sollst nicht begehren deines Nächsten Fremdsoftware"(10. Gebot der DATEV) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "allwissend bin ich (wirklich) nicht, doch viel ist mir (dennoch) bewusst"(frei nach Goethes Faust) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "Die Botschaft(er/en) der Datev hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube"(frei nach J.W.v.Goethe) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... Vorschläge für einen neuen Datev-Slogan: "man lernt nie aus" ODER "man lernt nie aus Fehlern" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... "außen hui ... innen pfui ... die GUI ??" ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
... den Begriff "Verböserung" gibt es nur im Steuerrecht, den 'Tatbestand' der "Verböserung" gibt es aber auch in der IT ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"And so, my fellow Genossen: ask not what your DATEV can do for you — ask what you can do for your DATEV" (frei nach JFK) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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Warnhinweis für Allergiker: Spoiler in meinem Beitrag können Spuren von Ironie, Witz oder Unwitz enthalten 😉 ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
Viele Grüße, M. Vogtsburger
"Über sieben Krücken musst Du geh'n, sieben dunkle Jahre übersteh'n ... " (frei nach einem Songtext) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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(... ja sind wir denn hier bei den WaitWatchern ? .. warten und dem Gras beim Wachsen zusehen ? ..) ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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bodensee
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Grundbuchauszüge braucht es in Ba-Wü nicht. 

 

Das die Werte in den letzten 2-3 Jahren um 20-30% gestiegen war mir schon klar.  Aber in diesem speziellen Fall war ich schon erstaunt. 

 

Aber kein Wunder das Haus liegt im Stadtteil Paradies und das ist offensichtlich teuer wer da sich im Paradies einquartieren will. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Nutzer_8888
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Aus den letzten Posts kristallisierte sich u.a. die Frage nach den Gebäudeflächen und deren Bestimmung heraus.

Wie wird den das Thema Flächenermittlung für Gebäude bei euch behandelt?

Weil die meisten Steuerberater keine Immobilienmakler, Architekten oder Bauingenieure sind, würde mich interessieren, ob sich die Steuerberatungen an solcherlei Erfassung (Ausmessen oder aus Unterlagen errechnen) wagen?!

 

PS:

Entgegen der Vorstellung einiger Mandanten (die gerne ein paar Ordner, Skizzen und Zeichnungen abladen würden), wird bei uns grundsätzlich erwartet, dass die Mandanten die jeweiligen Normflächen (Wohnflächenverordnung oder nach DIN ...) fertig beistellen und deren Richtigkeit bestätigen.

Falls diese nicht vorliegen sollten, müssten betreffende Mandate selbst messen / rechnen oder dieses bei dafür qualifizierten Fachkräften beauftragen.

Der Mandant bekommt natürlich gesagt, was er beibringen müsste und eine Plausibilitätsprüfung durch die Steuerberatung findet natürlich dennoch statt.

Irgendwie zwar kein Super-Service aber in Abwägung von Zeit und Risiko momentan nicht anders möglich. Man könnte ja eine Partnerschaft mit einer Gebäudeflächen-Fachkraft schließen?

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consulente_fiscale
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@Nutzer_8888 

 

Ich bitte die Mandanten um aktuelle Baupläne. Dort sind die m² aufgezeichnet und zusammengestellt. Anhand der jeweiligen Anwendungserlasse kann man damit die "steuerliche" Wohnfläche ausrechnen. Selbst Pläne erstellen oder anhand von selbst gezeichneten Plänen die Fläche ermitteln würde ich nicht machen. 

 

Ich benötige den Plan doch schon deshalb, weil die Mandanten den Unterschied zwischen Wohn-/Nutzfläche nicht verstehen.

 

Ich sehe zwischen der Kombi Architektenplan + Anwendungserlass und Ermittlung der 1% Regelung für einen Firmenfahrzeug keinen großen Unterschied.

 

Ich habe technische Daten, die ich steuerlich bewerte. Ob die technischen Basisdaten vom Architekten korrekt sind, das kann ich genauso wenig beurteilen, wie die z.T. ewig langen Zubehörlisten eines neuen PKW. (Ich finde die Architektenpläne spannender.)

 

Voraussetzung ist aber ein aktueller bemaßter Architektenplan, Kaufvertrag mit Daten etc.  

 

Pendeln, Teeblätter & Kaffeesatz ist Aufgabe des Mandanten.

 

Nachtrag: Es wundert mich, dass es nicht schon längst ein Excel-Sheet zur "steuerlichen Berechnung" der Wohnfläche von nwb gibt. (Datev ist ja für Grundsteuer nicht zuständig. Da müssen wir nichts erwarten.)

 

 

Abweichung zwischen Wohnflächenverordnung und Steuer habe ich habe  bei den Werten, wo laut Wohnflächenverordnung Ausweiswahlrechte bestehen. Die Bauträger weisen die Wohnfläche möglichst hoch aus, wir weisen möglichst niedrig aus. 

 

 

Lukas 23:34
guenther
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Die große Preisfrage ist ja, ob der Steuerberater überhaupt die Wohnfläche ermitteln darf oder nicht.

 

Ich will die selber eigentlich gar nicht ermitteln, weil das im Zweifel falsch ist.

mfg Thomas Günther
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consulente_fiscale
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@guenther 

 

Wenn wir das Bewertungswahlrecht zugunsten des Mandanten nicht nutzen, dann haben wir - fürchte ich- genauso ein Problem.

 

Bewertungswahlrecht nicht zugunsten des Mandanten genutzt und den Mandanten nicht entsprechend informiert: Für die Mehrsteuer bin ich dann zuständig. 

 

Und wie sich die Werte auf die Steuerbelastung in der jeweiligen Gemeinde auswirken werden, das weiß doch Stand heute noch niemand. 

Lukas 23:34
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@guenther Das Hauptproblem ist doch, dass - ich zitiere eine Finanzamtsmitarbeiterin aus Hessen - "die Grundsteuererklärung ein Staatsgeheimnis" war.

 

Wann  haben wir die Formulare zu Gesicht bekommen?

Wann haben wir die  Anwendungserlasse der Länder in die Hände bekommen?

Welche Software- außer ELSTER- läuft denn überhaupt?

 

Wir schwimmen doch- fast- wie bei den Corona-Hilfen. Die Dozenten in den Seminaren & die Verwaltung sagen doch unisono: "Wie es in der Praxis läuft, werden wir mit der Zeit sehen".

 

Wir werden jetzt jeden Tag auf neue Probleme stoßen über die bisher niemand nachgedacht hat. Und zusätzlich - damit es besonders viel Spaß macht- mussten die Provinzfürsten noch eigene Modelle entwickeln. 

 

 

Lukas 23:34
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consulente_fiscale
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Die Sachbearbeiterin vom Finanzamt in Hessen hat wörtlich gesagt:

 

"Ich habe mich noch nie so schlecht geschult gefühlt."

 

 

Lukas 23:34
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Eberhardt,

werden in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte bei Abweichungen von dem Richtwertgrundstück angepasst? Leider gab es zu dem Beitrag Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte wegen Grundstücksgröße umrechnen? wenig Rückmeldungen. Die Unterschiede sind aber schon gewaltig:HeikeWolf_0-1653994093831.png

Grüße vom Rhein

Heike Wolf

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@Gelöschter Nutzer Ich habe im Krumm/Paeßens zu § 38 BWLGRStG etwas gefunden.  Insgesamt 14 RZ. 

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann man vom Zonenwertkonzept erstmal nicht abweichen.(Abs. 1) Durch die Öffnungsklausel in Abs. 4 kann doch ein niedrigerer als der Zonenwert oder der finanzbehördlich geschätzte Wert angesetzt werden, wenn der vom Stpfl. nachgewiesene Wert des GruBO um mehr als 30% vom Zonenwert oder Finanzamtswert abweicht. RZ 9 letzter Satz: Der Gesetzgeber erachtet eine Abweichung von bis zu 30% als eine hinnehmbare Typisierung, weshalb die Nachweismöglichkeit erst jenseits dieser Abweichung einsetzt.

 

... Gutachten muss der anerkannten Bewertungsübung entsprechen.... Nachweislast des Steuerpflichtigen

 

 

Hilft das etwas?

Lukas 23:34
79
letzte Antwort am 29.12.2022 09:35:38 von vogtsburger
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