Dear Friends,
A letter was received today about DATEV stopping their services due to unpaid invoices. This is a bit surprising given that we made sure to pay everything from the other letters. Unfortunately, this new letter was sent to our tax office and no invoice numbers were provided. My question is, is there a way to find out which ones need to be paid? We did not receive any other letters on our side. I cannot seem to be able to look for unpaid invoices on the 'DATEV-Rechnung abrufen'.
I have also, obviously, contacted DATEV express service and I await their response. I believe this community might be faster.
Best,
KB27.
fishing mail?
@w_paul ,
... was sollte/könnte hier in der Community gefished werden ?
... es gab ja schon ein paar andere Threads, an denen sich der User beteiligt hat
... die mir auch nicht spanisch, sondern nur englisch vorkamen 😎
@w_paul: No, I think that's true 👍.
@KB27 schrieb:
I cannot seem to be able to look for unpaid invoices on the 'DATEV-Rechnung abrufen'.
Yeah! That function is missing there. In that portal you can only download invoices. There is no overview which invoice is unpaid. DATEV is from 1966 - not 2023 😋.
You can only contact / call DATEV LogistikCenter +49 911 319-37050 and ask there whats's wrong.
... stimmt, @m_brunzendorf , so weit hatte ich nicht gedacht
... andererseits hat @KB27 auch nicht von "mail", sondern von "letter" gesprochen
Dear all,
Thank you for your input. I indeed meant 'letter'. I apologise for the confusion.
This has now been solved.
Solution?
Paying 25 euros for their express service and be told in 60 words that this was a mistake and no invoices are overdue.
Wishing you all a great day,
Going to meditate,
KB27.
Wenn ein Mandant mit Unterberaternummer bei DATEV (wenn das so hinterlegt ist in der Leistungsbeziehung zum Mandantendirektgeschäft) in Zahlungsverzug geraten ist (die Schwellen sind sehr niedrig; DATEV kennt da kein Pardon), bekommt die beratende Kanzlei eine Mitteilung (in den DATEV-Mitteilungen), dass der "Mandant von der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen der DATEV ausgeschlossen wurde"
Kann hier in diesem Fall natürlich sein, dass die Kanzlei das dann als "Email weiterleitet".
Und der Mandant @KB27 dann meint, er wüsste von nix.
DATEV versendet keine Emails an Mandanten (mit Unterberaternummer) mit Mahnungen. Sondern nutzt die DATEV-Mitteilungen.
@KB27 schrieb:Paying 25 euros for their express service and be told in 60 words that this was a mistake and no invoices are overdue.
Since it was an error on DATEV's side, I'd request the fee to be waived …
Welcome at DATEV @KB27 ... it's so **bleep**ing frustrating 😪.
@andreashofmeister schrieb:Wenn ein Mandant mit Unterberaternummer bei DATEV (wenn das so hinterlegt ist in der Leistungsbeziehung zum Mandantendirektgeschäft) in Zahlungsverzug geraten ist (die Schwellen sind sehr niedrig; DATEV kennt da kein Pardon), bekommt die beratende Kanzlei eine Mitteilung (in den DATEV-Mitteilungen), dass der "Mandant von der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen der DATEV ausgeschlossen wurde"
Kann hier in diesem Fall natürlich sein, dass die Kanzlei das dann als "Email weiterleitet".
Muß man jetzt eine "Idea" eröffnen und vorschlagen, daß die offene Rechnung mit Datum, Rechnungsnummer und ausstehendem Betrag bezeichnet werde, auf daß die beratende Kanzlei ohne großen Aufwand die Ehre der DATEV retten und in OPOS erst einmal nachschauen könne, ob der Vorwurf denn auch zuträfe? Und selbst wenn dem dann so wäre, dem Mandanten ohne weiteres sagen, was er - nötigenfalls per Sofortüberweisung - anweisen möge?
Möglicherweise wäre das aber auch ein Weg, den Fehler nicht zu begehen, solange keine Rechnung bezeichnet werden kann, die noch offen wäre.
@dtx schrieb:Muß man jetzt eine "Idea" eröffnen und vorschlagen, daß die offene Rechnung mit Datum, Rechnungsnummer und ausstehendem Betrag bezeichnet werde, auf daß die beratende Kanzlei ohne großen Aufwand die Ehre der DATEV retten und in OPOS erst einmal nachschauen könne, ob der Vorwurf denn auch zuträfe? Und selbst wenn dem dann so wäre, dem Mandanten ohne weiteres sagen, was er - nötigenfalls per Sofortüberweisung - anweisen möge?
Dazu muss das Steuerbüro den Mandant aber mit OPOS oder zumindest kurzfristig buchen, um das sehen zu können.
Das ist bei Unternehmen online ja nicht immer der Fall - und bestimmt auch nicht im Großteil der Fälle.
Stimmt. Aber wenn der Mandant nur wichtig und groß genug wäre, wäre das vielleicht nicht das Problem. Auf jeden Fall würde es in meinen Augen zum Inhalt einer Mahnung, die vor der totalen Vertragsstörung stehen sollte, gehören, dem Vertragspartner explizit mitzuteilen, mit welchem Teil seiner regelmäßigen Leistungen er im Verzug sei.
@dtx schrieb:
@andreashofmeister schrieb:Wenn ein Mandant mit Unterberaternummer bei DATEV (wenn das so hinterlegt ist in der Leistungsbeziehung zum Mandantendirektgeschäft) in Zahlungsverzug geraten ist (die Schwellen sind sehr niedrig; DATEV kennt da kein Pardon), bekommt die beratende Kanzlei eine Mitteilung (in den DATEV-Mitteilungen), dass der "Mandant von der Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen der DATEV ausgeschlossen wurde"
Kann hier in diesem Fall natürlich sein, dass die Kanzlei das dann als "Email weiterleitet".
Muß man jetzt eine "Idea" eröffnen und vorschlagen, ...
Das Einreichen einer "Idea" mit
dem Betreff "sprechende Mahnungen bei Zahlungsverzug" und
dem Ort "Ideen zu Unternehmen online"
sowie dem Text
Komplettzitat:
Unter dem Eindruck dieser Diskussion wird vorgeschlagen, der beratenden Kanzlei nicht nur die Tatsache eines Zahlungsverzuges ihres Mandanten und dessen Ausschluß von den Dienstleistungen mitzuteilen, sondern dieser Information auch die über die ausstehende(n) Rechnungen (Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Betrag) beizugeben.
Nutzen:
1. Die DATEV blamiert sich nicht, weil nicht gemahnt würde, könnte keine offene Rechnung bezeichnet werden.
2. Der Berater kann ggf. anhand der OPOS-Buchführung nachvollziehen, ob der Vorwurf den Tatsachen entspreche. Wenn nicht, braucht der Mandant gar nicht erst behelligt werden.
3. Ist die Mahnung berechtigt, kann der Berater den Mandanten zur umgehenden oder wenigstens bevorzugten Begleichung der Rechnungen anhalten."
(Zitatende)
wird mit der Fehlermeldung
Zitat:
Die folgenden Beschriftungen stehen hier nicht zur Verfügung: vorgeschlagen, der beratenden Kanzlei
(Zitatende)
abgehnt. Es stellt sich also zunächst die Frage, welche "Ideas" zu DUO überhaupt zulässig wären, zumal keine der dort ausschließlich auswählbaren Kategorien
zutreffen würde.