Mal wieder ein kleines Kuriosum:
Der Mandant hat Novemberhilfe und Dezemberhilfe erhalten, also wollten wir das Schlussabrechnungspaket einreichen.
Nun grüßt uns folgende fröhliche Meldung:
Nun ist es in der Tat so, daß die NovH von der BezReg Münster genehmigt wurde und die DezH von der BezReg Arnsberg.
Nun lässt sich aber weder die NovH noch die DezH einreichen.
Mal ganz ehrlich: Haben die Lack gesoffen?
Das ist doch ein klarer Fall von "Mangelnde Organisationskompetenz auf Ihrer Seite konstituiert keinen Handlungsbedarf auf meiner Seite!"
Wir müssen uns bis ins Feinste organisieren und Anträge beraterübergreifend zusammenraffen, aber Bewilligungsstellen können den ganzen Bums zerfasern und aufteilen, wie sie gerade fröhlich sind.
Wie soll ich außerdem die Bearbeitungsreihenfolge sicherstellen? Woher soll ich denn bitte wissen, wer, wann, was bearbeitet?
Hatte jemand von Euch schonmal diesen Fall?
Ich ich soll jetzt abwarten, bis die erste Bewilligungsstelle sich mal bequemt hat, den ersten Fall zu bearbeiten und dann - aber erst DANN - erhalte ich die Möglichkeit einen zweiten Fall einzureichen? Wie lange sollen wir denn noch warten?
Das Ganze ist doch nur noch eine blamable Farce!
Danke für's Zuhören! Jetzt geht's mir besser!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Danke für's Zuhören! Jetzt geht's mir besser!
Gerne geschehen, aber mehr als Kopf schütteln fällt mir hierzu im Moment nicht ein.
Föderalismus ist super! 🙌
@andrereissig schrieb:
Mal ganz ehrlich: Haben die Lack gesoffen?
Danke für's Zuhören! Jetzt geht's mir besser!
Lack vergiftet zwar auch, aber ich glaube der reicht bei unserer Bürokratie schon lange nicht mehr das muss schon je,amd volltrunken nahe einem bewußtlosen Zustand gewesen sein.
Und gerne zugehört und Stand heute bin ich gottfroh so einen Fall noch nicht gehabt zu haben, weil dann hilft einem selbst Kopfschütteln ja auch nicht mehr sondern der Griff zur Flasche, das gibts doch gar nicht.
Kurze Info nochmal zu diesem Thema, nachdem wir heute den ersten Teilantrag zum SAR-Paket 1 (ÜBHI) bei der Bewilligungsstelle Hessen eingereicht haben, konnten wir direkt den zweiten Teil anlegen.
Nach der Anlage des zweiten Teilantrags für Paket 1 kam folgende Meldung:
Danach konnten wir die November- und Dezemberhilfe bei der zweiten Bewilligungsstelle Rheinland-Pfalz bearbeiten und abschließen. Bei uns war es problemloser als erwartet.
Wünsche auch noch einen fröhlichen Endspurt bei den SAR.
Vielen Dank für diesen Hinweis. ich habe nämlich gerade das gleiche Problem (Sie hatten den anderen Thread ja auch schon gesehen und mir war dieser Thread hier tatsächlich entfallen).
Ich zitiere Mal der Übersicht und Vollständigkeit halber aus diesem Thread:
Gelöst: Schlussabrechnung Überbrückungshilfe - DATEV-Community - 406571
@andrereissig schrieb:Der Fall ist in NRW.
Ich beschreibe die Situation mal, eventuell hatte das schonmal jemand:
Die Situation mit zwei Unternehmen ist wie folgt:
Unternehmen A und B wurde getrennt beantragt, später hat sich aber ein Unternehmensverbund herausgestellt.
Soweit kein Problem, aber Unternehmen A ist bei Bewilligungsstelle 1 und Unternehmen B bei Bewilligungsstelle 2.
Also kann kein gemeinsamer Antrag gestellt werden, obwohl alle oben erwähnten Anträge in einem Organisationsprofil (OP) sind.
Im Paket muss ja streng die Reihenfolge eingehalten werden: ÜBH I -> NovH -> DezH -> ÜBH II -> ÜBH III
Also erfasse ich im OP von Unternehmen A zuerst die ÜBH I von Verbundunternehmen B. Das klappt auch so weit.
Dann komme ich zur NovH das sieht dann so aus:
Was ja auch erstmal richtig ist, da die NovH bei BWS 1 liegt und die ÜBH I bei BWS 2.
Die DezH überspringe ich dann und komme zur ÜBH II und jetzt kommt das Problem:
Klar, die ÜBH II für Unternehmen A muss ich in einem anderen Teilantrag abrechnen, nämlich dem für BWS 1.
Aber müsste ich hier nicht zumindest die ÜBH II für Unternehmen B bei BWS 2 abrechnen können (Die ÜBH I war ja auch möglich)?
Wenn ich wie beschrieben "diesen Paketantrag abschließe", habe ich einen Paket 1-Antrag in dem nur die ÜBH I von Unternehmen B enthalten ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich einen weiteren Teilantrag für Unternehmen B erstellen soll und dann einen für Unternehmen A?!
Dann hätte Unternehmen B ja zweimal das Paket 1 eingereicht - das darf doch angeblich nicht sein.
Ich kann aber nach der ÜBH I keinen weiteren Antrag (egal ob Unternehmen A oder B) mehr auswählen und wenn ich testweise mal auf "Nein" klicke, dann kommt richtigerweise die Meldung, dass das nicht mit den Angaben im Organisationsprofil übereinstimmt.
Das versuche ich gerade (ziemlich erfolglos) mit der Hotline zu klären, hänge aber schon wieder seit 45 Minuten in der Wartschleife und die Hotline ist ja nur bis 18 Uhr besetzt.
Ich werde meschugge! Nach über 400 Überbrückungshilfeanträgen ist das meine letzte Schlussabrechnung und ausgerechnet beim letzten Fall, auf den letzten Metern, jetzt so ein Quark.
Daher meine Frage an Sie @alexandereckel :
Habe ich das richtig verstanden: Nachdem Sie die unterzeichnete Erklärung des Antragstellers hochgeladen haben, konnten Sie direkt ein neues Schlussabrechnungspaket 1 im Portal anlegen?
Das wäre ja die Antwort auf meine frage, die mir die Hotline nicht beantworten konnte und weswegen ich mich nicht so recht traue, das unvollständige Paket 1 abzuschließen.
@andrereissig ich weiß das ändert Nichts an dem Drama aber der Vollständigkeit halber.
Warum hat die Bewilligungsstelle gewechselt?
ist der Mandant umgezogen oder haben die Bezirksregierungen in ihrer maßlosen Weisheit beschlossen wir arbeiten den Topf an Antragen willkürlich ab?
@jjunker schrieb:@andrereissig ich weiß das ändert Nichts an dem Drama aber der Vollständigkeit halber.
Warum hat die Bewilligungsstelle gewechselt?
Das wissen wohl nur die Bewilligungsstellen.
Weder ist der Mandant umgezogen, noch hat sich organisatorisch oder gesellschaftsrechtlich etwas geändert.
Wir hatten glücklicherweise nur das Problem mit den zwei verschiedenen Bewilligungsstellen.
ÜBHI Bewilligungsstelle 1
NovH und DezH Bewilligungsstelle 2
In unserem Fall konnten wir nach Hochladen der ersten unterschriebenen Erklärung des Antragstellers direkt ein neues Schlussabrechnungspaket 1 im Portal anlegen und auch vollständig bearbeiten, bis zum zweiten Ausdruck der Erklärung/etc. Die zweite BWS hat das Programm dann durch die Zuordnung der Anträge erkannt.
Ihr Problem ist jedoch die Kombination von verschiedenen Bewilligungsstellen und Verbundunternehmen.
Verbundunternehmen haben wir nur einen Mandanten, und den haben wir uns noch als letzte SAR aufgehoben, somit noch keine Erfahrung.
Im OP Unternehmen A sind alle Anträge zugeordnet, also ÜBHII bis ÜBHIII+ jeweils 2 Anträge, insgesamt 9 Anträge?
Wenn Sie nun beim Unternehmen A an die BWS2 diesen Antrag nur mit der ÜBHI fertigstellen, bin ich mir sicher, dass Sie einen weiteren Antrag an die BWS1 bearbeiten können.
Aber ich befürchte bei der BWS2 kommen Sie für weitere Zuordnungen von ÜII und ÜIII nicht mehr rein.
Es könnte dann bei der Auswahl zur ÜBHII in der zweiten SAR zum entscheidenden Moment kommen, ob beide Anträge auswählbar sind und der BWS1 auch der Erstantrag von der BWS2 zugeordnet werden kann.
Wie erwähnt haben wir jedoch mit der Abwicklung Verbundunternehmen noch keine Erfahrung.
Wenn beim Verbund die ÜBH zusammengefasst werden müssen, könnte es ja der richtige Ablauf sein ÜBHII und ÜBHIII zusammengefasst bei BWS1 einzureichen. Da spricht aber mehr die Hoffnung, als das Wissen.
@alexandereckel Danke für die detaillierte Erläuterung. Das hilft mir auf jeden Fall schonmal weiter.
Ich warte jetzt erstmal noch den Anfang der nächsten Woche ab, in der Hoffnung, dass da eine (hilfreiche) Rückmeldung von KPMG erfolgt.
Ansonsten werde ich so wie Sie vorgehen und versuchen, die Fälle im Portal durchzuarbeiten. Ich habe schon entschieden, beim Upload des ersten Falles neben der Erklärung direkt sämtliches Zahlenmaterial zu den übrigen Fällen mit hochzuladen, inclusive eines Anschreiben zur Situation und den Problemen im Portal.
So habe ich für den Ernstfall des Klageverfahrens zumindest alle relevanten Informationen rechtzeitig vorgelegt.
Ich habe aber natürlich immer noch die Hoffnung, das es so wie bei Ihnen funktionieren wird und ich alle Fälle nacheinander durcharbeiten können werde.