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Rückmeldungen Corona Soforthilfen 2020 nach Bundesländern sortiert

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letzte Antwort am 31.01.2022 10:11:42 von Schulz_
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Martin_Siegling
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Ich bin bei der Google-Suche gescheitert und habe weder belast- noch verwertbare Informationen gefunden, wie die einzelnen Bundesländer die Endabrechnung der Corona-Soforthilfe behandeln.

 

Bayern verzichtet augenscheinlich auf eine Endabrechnung,

NRW und Hamburg verlangen jedoch eine und soweit ich recherchiert habe, sind die restlichen Bundesländer bisher zu keiner Entscheidung gekommen?

 

Gibt es eine Übersicht, aus der konkret hervorgeht welches Bundesland wie vorgeht?

 

 

cro
Experte
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Interessiert mich auch sehr. Leider fehlen schnelle Antworten, da ein begründete Sendepause von hochqualifizierten Community-Usern eine große Lücke reißt.

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Gelöschter Nutzer
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Moin,

 

hier in Schleswig-Holstein muss bis 31.10. bei der Investitionsbank SH dargelegt werden, wie hoch die Überkompensation ist - sprich, wieviel man davon zurückbezahlen muss. Anhand einer Berechnungshilfe rechnen wir zur Zeit den verbliebenen Liquiditätsengpass aus.

 

Bei weit über 95% werden Rückzahlungen erforderlich sein, zum Teil in voller Höhe.

 

Man muss auch sagen, dass die FAQ der IB.SH vergleichsweise extrem dürftig und sparsam ist und damals mehrfach angepasst wurde. Das macht das ganze für uns unglaublich schwer. Beispielsweise gibt es einen Zeitraum, in der Personalkosten angesetzt werden durften - wenn der Antrag in diesem Zeitraum gestellt wurde.

 

Ein Lob an die Kollegen in Niedersachsen - bei deren FAQ bleiben kaum Fragen offen.

 

VG

Schulz_
Einsteiger
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Nachricht 4 von 22
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Hallöchen,

 

ich hab leider das gleiche Problem für Berlin

 

Nach mehrmaligen Rückfragen bei der IBB bekomme ich keine Antwort.

Telefonisch ist auch niemand erreichbar.

 

Die sehr spärlichen FAQ's vom letzten Jahr wurden bisher nicht vervollständigt und auch ein Berechnungs-Schema wurde bisher nicht veröffentlicht.

 

Ich muss bisher die Mandanten vertrösten, solange keine aussagekräftigen FAQ oder ein Berechnungsschema vorliegt 😑

 

Wenn jemand andere Infos hat, wäre ich über jeden Tipp dankbar 😇

 

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w_paul
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In Baden-Württemberg gibt es eine Excel-Tabelle zur Berechnung des Liquiditätsengpasses. Eine konkrete Frist scheint nicht vorhanden zu sein. 

 

"Sollten Empfängerinnen und Empfänger im Zuge der verpflichtend durchzuführenden nachträglichen Selbstüberprüfungen feststellen, dass ihre Liquiditätsengpässe erfreulicherweise geringer als ursprünglich befürchtet ausgefallen sind, sind sie zu einer unverzüglichen Mitteilung an die L-Bank und zu einer Rückzahlung des überzahlten Betrags verpflichtet."

 

Soforthilfe Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

 

Punkt 1.4 Excel-Berechnung

martin65
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Bei den unterschiedlichen Verfahren stellt sich natürlich die Frage der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung von Unternehmern in verschiedenen Bundesländern. Wenn in einem Bundesland keine Rückmeldung erforderlich ist und in anderen eine Rückmeldung verpflichtend ist, dann liegt eine Ungleichbehandlung durch den Staat vor. 

 

Dementsprechend kann es bei gleichen Voraussetzungen und Zahlen zu unterschiedlicher bundeslandabhängiger Förderhöhe kommen.

 

Das könnte rechtlich bedenklich sein.

 

Schönen Dienstag

 

Martin Heim

AKW
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Baden-Württemberg hat sich jetzt auch dazu hinreisen lassen, einen Rückfragebrief rauszuschicken:

 

Seit dem 15. Oktober 2021 versendet die L-Bank deshalb an alle Empfängerinnen und Empfänger Briefe mit der Bitte um zusätzliche Angaben.

Neue FAQ vom Land Baden-Württemberg.

 

Immerhin gibt es eine Online Berechnungshilfe...

 

Wann diese FAQ geändert wurden: keine Ahnung. Ich hab letzte Woche mich damit beschäftigt gehabt und da hab ich das noch nicht gesehen. 

 

Rückmeldung hat bis zum 19.12.2021 zu erfolgen. 

 

Viel Spaß an alle bei der Bearbeitung. 

 

 

Grüße AKW

 

w_paul
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Danke. Die FAQ von BaWü habe ich auch gerade gesehen.

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STBMT
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@martin65  schrieb:

Bei den unterschiedlichen Verfahren stellt sich natürlich die Frage der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung von Unternehmern in verschiedenen Bundesländern. Wenn in einem Bundesland keine Rückmeldung erforderlich ist und in anderen eine Rückmeldung verpflichtend ist, dann liegt eine Ungleichbehandlung durch den Staat vor. 

 

Dementsprechend kann es bei gleichen Voraussetzungen und Zahlen zu unterschiedlicher bundeslandabhängiger Förderhöhe kommen.

 

Das könnte rechtlich bedenklich sein.

 

Schönen Dienstag

 

Martin Heim


 

 

Ich habe gehört, dass der Bund der Steuerzahler diesbezüglich schon in den Startlöchern steht. 

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boomboom
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Streng genommen ist es eine Ungleichbehandlung von allen Steuerzahlern auf allen Ebenen.. da wird überall noch eine Berechnung verlangt werden.. zu 90%.

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Arnd05
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Nachricht 11 von 22
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mhh, bin ein wenig verwirrt über die allgemeine Rechtsmeinung hier.

 

Die Soforthilfe war doch in der Autonomie der Länder angesiedelt und nicht des Bundes.

Da sollte doch jedes Bundesland machen dürfen, was es will.

Das gilt grundsätzlich doch sogar teilweise bis auf Gemeindeebene herunter, z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer.

Aus Landesebene z.B. Kirchensteuer, GrdErwSt.

Bei diesen Steuern ist doch auch nichts "ungleich", obwohl es ungleich ist; halt Landesautonomie....

...warum sollte das dann bei der Soforthilfe anders sein????

 

????

 

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markus1
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In BW gilt für die Berechnung ein "Betrachtungszeitraum".

Dieser beginnt am Tag nach dem Antrag und kann (Wahlrecht) auf den 1. des Folgenden Monates verschoben werden. Eine Verschiebung vor Antragsstellung ist nicht möglich.

 

Nun werden alle die gestraft, die erst mal die ständigen anfänglichen Änderungen abgewartet haben und (leider auch auf meinen Rat) nicht sofort den Antrag gestellt hatten.

 

Bsp. Friseur der ab 16.3. schließen musste durfte im Mai wieder aufmachen.

Wenn er den Antrag nun Mitte April gestellt hat, ist nur ein halber Ausfallmonat in Betrachtungszeitraum aber 2,5 Monate mit wieder besserem Umsatz -> Volle Zurückzahlung....

 

Wie sieht es hier in den anderen Bundesländer aus?

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AKW
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Ich hab ein Mandat aus Bayern (Rest aus BaWü). Hier bin ich gerade auf genau dieser Suche. 

 

Hier finde ich in den FAQs folgende Aussage:

Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus
dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die
Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und
Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen.

Ich verstehe hier nicht, ob ich jetzt die folgenden 3 kompletten Monate nehmen soll oder wie in BaWü beginnend mit dem Tag nach der Einreichung des Antrags. 

 

Hat hier jemand aus Bayern eventuell bessere Quellen?

 

Grüße AKW

 

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STBMT
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Die Soforthilfe war doch in der Autonomie der Länder angesiedelt und nicht des Bundes.

 

Ich bin mir da nicht so sicher.




https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/laender-soforthilfen.html#:~:text=Das%20Bundeskabinett%20hatte,und%20Auszahlung%20beginnen.

 

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am heutigen Sonntag zwischen Bund und Ländern geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

 

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boomboom
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@Arnd05 

Hat der Kurzarbeiter in Bayern, ohne Abrechnung, einfach so was bekommen?..

Der Bund der Steuerzahler oder wer anders wird es schon gerade ziehen...

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Arnd05
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@STBMT  schrieb:

Die Soforthilfe war doch in der Autonomie der Länder angesiedelt und nicht des Bundes.

 

Ich bin mir da nicht so sicher.




https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/laender-soforthilfen.html#:~:text=Das%20Bundeskabinett%20hatte,und%20Auszahlung%20beginnen.

 

Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am heutigen Sonntag zwischen Bund und Ländern geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

 



ah ja, o.k., da könnte dann ein Schuh draus werden......

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Arnd05
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@boomboom  schrieb:

@Arnd05 

Hat der Kurzarbeiter in Bayern, ohne Abrechnung, einfach so was bekommen?..

Der Bund der Steuerzahler oder wer anders wird es schon gerade ziehen...


jo, offensichtlich, da Söder dann ja doch nicht kandidieren durfte, hat Bayern kurzerhand beschlossen, dass sie sich nicht weiter vor den Karren des Bundes spannen lassen und auf die zwingende Endabrechnung verzichtet....

 

..eigentlich schlüssig....😉

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Martin_Siegling
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Ich muss den Thread nochmals nach oben hieven:

 

Sachsen hat jetzt auch reagiert: Mir liegt ein Schreiben der SAB (Sächsische Aufbaubank) vor, bei dem um die Überprüfung des Soforthilfe-Zuschusses gebeten wird.

 

Falls die Überprüfung eine Rückzahlung ergeben sollte, wird um Überweisung gebeten.

 

Nirgends in diesem Schreiben ist eine Frist angegeben. Und es wird höflich gebeten. Nichts wird gefordert. 

 

Es soll weiterhin ein Stichprobenverfahren gestartet werden; diese Pechvögel kriegen dann ein gesondertes Schreiben.

 

 

Man kann eine Excel-Datei mit dem Berechnungsschema herunterladen (und der Berechnungsmodus unterscheidet sich gravierend von dem, der in NRW verlangt wird), aber diese ist Passwortgeschützt und komplett nutzlos.

 

 

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Kleine-Einfraukanzlei
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Achtung - Bayern kündigt nun doch Prüfungen der Soforthilfe ab 2022 an!

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/2021/am21/ 

 

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ 

 

Die Steuerberaterkammer München allerdings meint, wir Berater müssten nicht wirklich in die Prüfung einsteigen:

 

https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/de/corona_krise/informationsseite_corona_wirtschaftshilfen/r%C3%BCckzahlung_der_soforthilfe_aufgabe_des_steuerberaters_/index_ger.html 

 

Das wird spannend...

Kleine-Einfraukanzlei
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Vielleicht kommt es zu einem Austausch, wie Berater in Bayern mit der Überkompensation und Rückzahlung umgehen - dazu habe ich auch hier etwas geschrieben:

 

https://www.datev-community.de/t5/Freie-Themen/R%C3%BCckzahlung-Corona-Soforthilfe-Bayern/m-p/198720#M8046 

 

 

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AKW
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Hallo zusammen, 

 

ich habe soeben von eine Seminareinladung bekommen zur Soforthilferückmeldung Ba-Wü. 

Hierin wird angekündigt, dass die Rückmeldung der Soforthilfe unter Mitwirkung eines Steuerberaters vom 19.12.2021 auf den 16.01.2022 verlängert wurde. 

 

Eine offizielle Quelle hierzu finde ich nicht. Weder auf der Homepage des Landes noch in der Hilfe der L-Bank.

Hat hier jemand eine Quelle dazu? 

 

Danke vorab

 

Grüße AKW

 

Edith:

Hab doch was auf der Homepage der Kammer Stuttgart gefunden:

 

Fristverlängerung beim Rückmeldeverfahren für die Soforthilfe angekündigt

Beim Rückmeldeverfahren für die Soforthilfe in Baden-Württemberg wird nach Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg vom 25. November 2021 der Abgabetermin auf Mitte Januar 2022 verschoben werden. Die Kammer ist hier noch in den letzten Abstimmungen mit dem Ministerium.

Sobald die endgültige Abstimmung erfolgt ist, wird an dieser Stelle entsprechend informiert und alle Kammermitglieder, die ihre E-Mail-Adresse hierfür freigegeben haben, werden per E-Mail unterrichtet.

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Schulz_
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Guten Morgen alle zusammen,

 

gibt es mittlerweile neue Erkenntnisse?

 

Insbesondere für Berlin?

 

Die IBB verweist immer noch auf die FAQ von 07/2020 😠

 

 

Liebe Grüße und einen guten Start in die neue Woche 

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letzte Antwort am 31.01.2022 10:11:42 von Schulz_
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