Da konnte man doch auch bis zu 50.000 EUR eben als Darlehen bekommen. Wie hieß das nochmal?
Das war von der WI-Bank und hieß "Hessen-Mikroliquidität"
Das gabs auch bei uns in Sachsen - und mE überall anders auch.
@alexandereckel schrieb:Dann rufen wir heute einen Mandanten an (Friseur).
Er teilt uns mit, die Innung der Friseure empfiehlt ihren Mitgliedern die Fristverlängerung zu beantragen, da die Innung „eine Klage am laufen hat“ bezüglich der Rückmeldungen zur Soforthilfe.
Zumindest betreibt die Innung der Friseure in Hessen mit dem Thema schon eifrig Mitgliederwerbung: 😉
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Friseure nach dem ersten Lockdown vom 23.03.2020 bis 04.05.2020 durch den Nachholeffekt einen sehr starken Monat Mai 2020 hatten, so dass viele Betriebe Schwierigkeiten haben dürften, den erforderlichen Liquiditätsengpass im Zeitraum 11.03.2020 bis 10.06.2020 darzulegen.
Gestern flatterte noch der Haufe-Newsletter in mein E-Mail-Postfach u. a. mit folgendem Artikel:
Corona-Soforthilfen: Rückforderungswelle rollt – was Betroffene jetzt wissen müssen
Darin werden folgende Angriffspunkte gegen die Rückforderungsbescheide genannt:
Praktische Handlungsempfehlungen
Sofort handeln:Prüfen Sie umgehend die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Je nach Bundesland ist entweder Widerspruch oder direkt Klage zu erheben – binnen eines Monats!
Fachkundigen Rat einholen:Die rechtliche Materie ist komplex. Eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen. Steuerberater können bei der Sachverhaltsaufklärung unterstützen, sollten aber die Prozessführung Anwälten überlassen.
So haben zumindest die Rechtsverdreher äh Rechtsanwälte ihr neues Konjunkturprogramm. 😁
In diesem Sinne: Schönes Wochenende ⛱
Aus meiner Sicht sind Rückforderungsansprüche nach über 5 Jahren auf der Grundlage von tatsächlichem Umsatz und Kosten verwirkt, zumal das hess. Ministerium im sicher allseits bekannten Schreiben des Staatssekretärs Dr. Nimmermann vom 08.06.2021 klar erklärt hat, daß "eine Rückzahlung auf freiwilliger Basis für den Fall, dass die Antragsteller einen geringeren Liquiditätsengpass zu verzeichnen hatten, als in ihrer realistischen Prognose zugrunde gelegt war" erfolgt.
Damit hat das Ministerium in selten klarer Weise neben dem Zeitmoment auch das sog. Umstandsmoment der Verwirkung realisiert.
Die nächsten, hier noch nicht angesprochene Probleme stellen sich aus der nun vom RP-Kassel realisierten Online-Rückmeldung:
1. Es sollen die vollen Umsätze und Kosten für den gesamten März, April, Mai und den gesamten Juni angegeben werden. Die Online-Software würde dann ein Hoch- oder besser gesagt Herunterrechnung auf drei Monate durchführen. Welcher geheimnisvolle Algorithmus dabei zum Einsatz kommt, bleibt Geheimnis des RP.
Problem dabei ist: Es werden nun auch Umsätze/Kosten vom 01.03. bis 10.03. in die Berechnung einbezogen, also ein Zeitraum, der laut Förderrichtlinie (Ziff. 2.2) genau NICHT einbezogen werden durfte. Auch in den seinerzeitigen FAQ's des RP hieß es: "der 3 Monatige Berechnungszeitraum beginnt frühestens am 11.03.2020."
Im Übrigen: In den Vollzugshinweisen zur Verwaltungsanweisung (Ziff.2 Abs. 2) war von "den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten" die Rede und nicht von 4 Monaten, die durch skurile Rechnung auf 3 Monate heruntergerechnet werden.
2. Wenn ein Mietnachlass von mind. 20% gewährt wurde, durfte der Sach- und Finanzaufwand für 5 Monate angesetzt werden (Ziff.3 Abs. 3 der Vollzugshinweise). Die Online Eingabe Maske des RP-Kassel sieht aber nur Eingaben für 4 Monate vor. Antragssteller mit 20% Mietnachlass können also gar keine korrekte Rückmeldung abgeben !
@fs007 schrieb:Aus meiner Sicht sind Rückforderungsansprüche nach über 5 Jahren auf der Grundlage von tatsächlichem Umsatz und Kosten verwirkt, zumal das hess. Ministerium im sicher allseits bekannten Schreiben des Staatssekretärs Dr. Nimmermann vom 08.06.2021 klar erklärt hat, daß "eine Rückzahlung auf freiwilliger Basis für den Fall, dass die Antragsteller einen geringeren Liquiditätsengpass zu verzeichnen hatten, als in ihrer realistischen Prognose zugrunde gelegt war" erfolgt.
Damit hat das Ministerium in selten klarer Weise neben dem Zeitmoment auch das sog. Umstandsmoment der Verwirkung realisiert.
Das Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Philipp Nimmermann vom 08.06.2021 liest sich tatsächlich ziemlich eindeutig:
Bei ordnungsgemäßer Antragstellung, also damals realistischer Prognose des Liquiditätsengpasses plus Vorliegen der übrigen Antragsvoraussetzungen, gilt die bewilligte und ausgezahlte Corona-Soforthilfe als zweckentsprechend verwendet. In diesem Fall besteht keine Rückzahlungsverpflichtung.
Nun ja, das werden nun vermutlich die Gerichte klären müssen. 🙄
Der erste Anruf heute morgen war übrigens zum Thema Rückmeldeverfahren Corona Soforthilfe Hessen ... und vermutlich nicht der letzte ... seufz.
Es gibt in gewissen Konstellationen noch einen anderen erfolgversprechenden Ansatz gegen diese Rückforderungen vorzugehen:
Die Bescheide enthielten bekanntlich immer die Formulierung: "... Bestandteil dieses Bescheides ist der Antrag vom ..."
Wenn der Antragsteller also z.B. im Antrag seinen Liquiditätsengpass unter Ziff.5 damit begründet hat, schon die Personalkosten würden die Einnahmen übersteigen, dann kann die Behörde jetzt nicht mit der Begründung zurückfordern, die Personalkosten hätten nicht berücksichtigt werden dürfen, denn sie hat ja unter dieser Prämisse bewilligt und diese Prämisse sogar zum "Bestandteil des Bescheides" gemacht !
Ich denke, daß solche Fälle häufig sein werden, denn in den ersten Tagen nach dem 30.03.2020 stand in den hessischen FAQ's nichts, was gegen die Geltendmachung von Personalkosten gesprochen hätte.
Auch eine Rücknahme des Bescheides nach §48 VwVfG dürfte mittlerweile ausscheiden, denn dafür hatte die Behörde nur eine Frist von einem Jahr.
Letzten Freitag wurde die letzte Tranche der Anschreiben versendet:
Da haben dann wohl ein paar Glück gehabt und gar nichts bekommen!!
Bei mir waren es von 20 Mandaten 10 Stück die kein Anschreiben bekommen hatten.
Soviel nur dazu es wird jeder angeschrieben.....
@MarcelSchmitz schrieb:Letzten Freitag wurde die letzte Tranche der Anschreiben versendet:
Da haben dann wohl ein paar Glück gehabt und gar nichts bekommen!!
Bei mir waren es von 20 Mandaten 10 Stück die kein Anschreiben bekommen hatten.
Soviel nur dazu es wird jeder angeschrieben.....
Schön wär's, das können wir in unserem Büro so nicht bestätigen.
Wir haben mindestens drei Mandanten, die diese Woche erst ihre erstmalige Post (E-Mail) vom RP erhalten haben.
Und sollte die (erste) E-Mail irgendwo im Nirvana verschwinden kommt etwa zwei Wochen nach Ablauf der genannten Frist in der besagten E-Mail nochmals ein Anschreiben per Post mit neuer Frist...
Bei mir waren es von 20 Mandaten 10 Stück die kein Anschreiben bekommen hatten.
Das kann ich leider so nicht bestätigen. Bei mir sind jetzt schon über 90% der Mandanten, die die Soforthilfe beantragt hatten, mit den entsprechenden Schreiben aufgekreuzt. Teilweise nur, um "fehlende" BWAen abzuholen, aber weit überwiegend mit dem Auftrag, die Rückmeldung zu erledigen...
Schöne Grüße
G.
So unterschiedlich ist es.
Ich kenne einen befreundeten Steuerberater, der hat bis jetzt gerade einmal 20% der Mandanten mit Rückmeldung.
Zum Thema "Anschreiben nicht bekommen":
Das RP-Kassel scheint sowohl echte (d.h. auf Papier) Anschreiben zu versenden als auch E-Mails. Bei denjenigen, die sich jetzt darüber freuen, sie hätten kein Anschreiben erhalten, darf man wohl getrost davon ausgehen, das es per E-Mail verschickt wurde, die Betreffenden aber nicht erreicht hat (neue Mail-Adresse, Spam-Filter, nicht richtig nachgesehen, für Phishing gehalten, etc, ...).
Da wird dann wohl noch ein richtiges "Anschreiben" kommen, denn so chaotisch kann das RP doch gar nicht sein, um sich auf einen reinen Mail-Versand zu verlassen.
Aber immerhin hat man schonmal das Porto für diejenigen gespart, die so dumm waren, auf diese Mail eine Rückmeldung abzugeben, die dann auch noch zu Rückzahlungen führt. Bei angeblich ca. 100.000 Soforthilfen macht auch dieses Porto schon einen gut 5stelligen Betrag aus.
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr komme ich zur Überzeugung, daß Rückzahlungsansprüche allein schon gem. § 195 BGB verjährt sind.
Das RP wird dagegen einwenden, daß die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis "der den Anspruch begründenden Umständen" zu laufen beginnt.
§ 199 Abs. 3 fordert aber dafür, daß die Nicht-Kenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Das oben zitierte "Nimmermann-Schreiben" beweist allerdings, daß sich die hess. Behörden nicht nur fahrlässig nicht um Kenntnis von tatsächlichen Überkompensationen gekümmert haben, sondern vorsätzlich (!) diese Kenntnis nicht haben wollten.
Das "Nimmermann-Schreiben" stammt aus 2021, die Verjährungsfrist begann also am 31.12.2021 und endete am 31.12.2024.
Mal schauen wie dann die Gerichte entscheiden....
Die hess. Behörden brüsten sich gegenüber der Presse damit, daß von bislang 1.600 gerichtlichen Verfahren nur 2 von Antragstellern gewonnen wurden.
Das läßt aus meiner Sicht darauf schließen, daß die hess. Behörden recht gut darin sind, im Einzelfall frühzeitig zu erkennen, daß sie einen Prozeß nicht gewinnen werden und dann auf die Rückforderung lieber verzichten, als ein Präzedenzurteil zu kassieren.
@MarcelSchmitz schrieb:Sogar der hessische Wirtschaftsminister sagt am Ende: Damals waren andere Spielregeln.Für mich ein Skandal!!!
Das Interview mit dem hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) in dem zitierten Beitrag des mex Marktmagazins im hr-fernsehen vom 20.08.2025 war echt interessant:
Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen geht auf eine Entscheidung des Bundesrechnungshofes zurück. Dies entspricht nicht dem, was damals zugesagt worden ist, deswegen habe ich auch kein Verständnis dafür. Ich halte diese Entscheidung auch für falsch. Aber Fakt ist: Hessen setzt diese Entscheidung um, deswegen kommen jetzt auch die Beschwerden bei uns an. Wir werden uns mit der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Kassel zusammensetzen und überprüfen, welche Spielräume es gibt, um unbürokratisch auch den Unternehmen zu helfen.
Hier noch ein Link zu dem Bericht der hessenschau vom 20.08.2025:
Unternehmer aufgebracht wegen Überprüfung der Corona-Soforthilfen
All diese Kritik und der Unmut der Unternehmer bringen nun aber offenbar etwas in Bewegung. Zumindest hat das Land Hessen sich mittlerweile von dem Verfahren distanziert, das der Bundesrechnungshof und damit der Bund veranlassten.
Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) betont im Gespräch mit dem hr: "Dass jetzt bei sämtlichen Fällen, in denen Corona-Hilfen gezahlt wurden, die Verfahren neu aufgerollt werden, entspricht nicht dem, was damals zugesagt wurde. Dafür habe ich kein Verständnis." Die damalige Bundesregierung habe versucht, Unternehmen in einer großen Krise unbürokratisch zu helfen, und lediglich stichprobenartige Kontrollen als Möglichkeit ins Spiel gebracht.
Zwar wolle das Land das begonnene Verfahren weiter durchführen, sagt Mansoori. Der Minister kündigt aber an, er werde prüfen lassen, wie das Land Betroffenen entgegenkommen könne, indem es zum Beispiel Bagatellgrenzen erhöhe oder Ratenzahlungen anbiete.
Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) in dem zitierten Beitrag des mex Marktmagazins im hr-fernsehen vom 20.08.2025 war echt interessant:
Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen geht auf eine Entscheidung des Bundesrechnungshofes zurück.
Da nimmt es der liebe Minister aber nicht so genau mit der Wahrheit:
Der Bundesrechnungshof prüft, erstellt Berichte, gibt Hinweise und Empfehlungen, aber "entscheidet" nichts. Dazu hat er gar keine Entscheidungskompetenz.
Die Wahrheit ist: Das Hess. Wirtschaftsministerium, dem dieser Minister vorsteht hat auf Empfehlung des Rechnungshof die Entscheidung getroffen, ein Rückforderungsverfahren in Gang zu setzen.
Wenn der Minister nun der Meinung ist, diese Entscheidung sei falsch, steht es ihm frei diese zu revidieren.
Pressemitteilung vom 21.08.2025 - IHK Kassel-Marburg begrüßt Vorstoß des Wirtschaftsministers
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg begrüßt die jüngsten Äußerungen von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori im Hessischen Rundfunk, wonach das Land Hessen mögliche Erleichterungen beim laufenden Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen prüfen will. Mansoori hatte betont, dass ein vollständiges Neuaufrollen sämtlicher Fälle nicht dem entspreche, was damals politisch zugesagt wurde.
Stattdessen wolle das Land prüfen, wie man betroffenen Betrieben durch höhere Bagatellgrenzen oder die Möglichkeit von Ratenzahlungen entgegenkommen könne.
Bagatellgrenzen und flexible Rückzahlung
„Dass der Wirtschaftsminister hier klar Position bezieht, ist ein wichtiges Signal für die hessische Wirtschaft“, erklärt Oskar Edelmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Kassel-Marburg. „Die Rückmeldungen aus unseren Betrieben zeigen, dass die aktuelle Praxis für viele eine erhebliche Belastung darstellt. Der Hinweis des Ministers auf Bagatellgrenzen und flexible Rückzahlungsmodalitäten greift zentrale Sorgen auf.“
Bereits zu Wochenbeginn hatten der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) und die hessischen IHKs in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Regierungspräsidium Kassel konkrete Erleichterungen erreichen können. Das RP wird die betroffenen Unternehmen erneut anschreiben, auf die Möglichkeit zusätzlicher Fristverlängerungen hinweisen und bei Überkompensation Rückzahlungsoptionen anbieten.
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Der Reden um den heißen Brei hat begonnen, aber es müssen auch Taten folgen....und die müssen endlich auch mal
klar und deutlich sein