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Muss man als Vermieter Wärme-Energie bereitstellen, obwohl der Mieter alte Rechnungen nicht zahlen will ?

7
letzte Antwort am 14.09.2023 11:20:49 von renek
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vogtsburger
Allwissender
Offline Online
Nachricht 1 von 8
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Hallo Community,

 

die neue Heizperiode steht schon wieder vor der Tür und mir stellt sich aus aktuellem Anlass die Frage, ob man einzelnen Mietern, die der letzten Betriebskostenabrechnung widersprochen haben und die die Nachzahlungen (wg. gestiegener Gas- und Stromkosten) nicht leisten wollen, den 'Hahn' (für das warme Wasser der Zentralheizung) zudrehen darf.

 

Beim Recherchieren stößt man nämlich auf unterschiedliche Aussagen.

 

Da die Energieversorger wohl auch den Strom, das Gas, das Wasser und vermutlich auch Fern- oder Nahwärme sperren können, sollte man das doch als Vermieter auch können/dürfen, oder ?

 

.... natürlich nicht ohne Grund und nicht ohne Vorankündigung, aber warum sollte man Energie liefern (müssen), wenn es noch Rechtsstreitigkeiten wg. alten Betriebskostenabrechnungen gibt ?

 

Vielleicht hat ja der Eine oder die Andere persönliche oder berufliche Erfahrungen mit solchen Themen, aus der einen oder anderen Perspektive 

 

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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
renek
Meister
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Nachricht 2 von 8
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Dem Grundsatz nach kann ich es nachvollziehen, wenn Sie das Recht des Energieversorgers auf den Vermieter weitergeben wollen. Und da ich kein RA oder Vermieter bin, will ich mir da jetzt auch nichts anmaßen.

 

Dennoch würde ich wohl dazu tendieren, dass der Widerspruch der vorhergehenden Nebenkostenabrechnung erst gerichtlich geprüft werden muss, bevor der Vermieter weitere Schritte (die eben auch weitere Probleme schaffen können) einleitet. Man stelle sich vor der Widerspruch war zumindest in Teilen korrekt und der Vermieter hat die Energieversorgung vorsätzlich verhindert...

 

Des Weiteren denke ich persönlich, dass der Vermieter wohl nicht das gleiche Recht besitzt wie der Energieversorger. Vielmehr hat der Vermieter ja grundsätzlich den Mietgegenstand in einem vertraglich zugesicherten zustand zu halten, was ja auch die Heizung einschließt. Würden nunmehr gar keine Nebenkosten gezahlt werden, dann würde ich vermuten, dass hier ein Recht auf Entziehung der Leistung wegen Vertragsbruches durchaus möglich wäre. Bei einer teilweisen Nichtzahlung würde das wohl schwierig. Hier ist wohl eher davon auszugehen, dass dies im Risiko des Vermieters liegt.

 

Am sichersten ist es (in Mietsachen ja leider fast schon Pflicht) das ganze gerichtlich klären zu lassen. Wie Sie selbst schreiben gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.

rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 8
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@renek  schrieb:

Vielmehr hat der Vermieter ja grundsätzlich den Mietgegenstand in einem vertraglich zugesicherten zustand zu halten, was ja auch die Heizung einschließt.


Der Gedanke, der mir dabei gerade noch kam: wenn ich als Vermieter meinen Mietern die Heizung abstelle, schade ich mir ja auch selbst. Wenn das Haus bzw. die Wohnung zu stark auskühlt, ist das schließlich alles Andere als gut für die Bausubstanz. Da sollte es also auch im eigenen Interesse sein, wenn weiter geheizt wird (vielleicht mit einer Begrenzung der Vorlauftemperatur). Die entgangenen Nebenkosten dürften ja eher unter den potenziell anfallenden Sanierungskosten liegen.

f_mayer
Meister
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Nachricht 4 von 8
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Ich wäre da GANZ vorsichtig. Sowas essentielles wie Heizung abdrehen, da würde ich persönlich mir Sorgen um strafrechtliche Konsequenzen machen, das ist ja etwas lebensnotwendiges. Definitiv Rücksprache mit einem Anwalt!

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 8
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Ich würde auch befürchten, dass eine Mietminderung droht, wenn sich später herausstellt, dass ein Abstellen der Heizung unzulässig/unverhältnismäßig war.

 

Bei Streitigkeiten im Mietrecht würde ich immer anwaltlichen Rat einholen.

mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
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Also "Strom abstellen" gibt's ja durchaus mal (durch den Versorger !).

 

Aber bei Wärme/ Heizung ist es m.E. auch so, dass (sofern der Vertrag direkt zwischen Mieter und Versorger besteht) wenn der Mieter nicht zahlt und der Versorger nicht mehr liefert, der Mieter mehr oder weniger automatisch auf eine "Grundversorgung" umgestellt wird. Diese ist zwar teurer als der übliche Markt (war zumindest früher so, die genauen Details kenne ich nicht), aber der Mieter musste nicht frieren (nur ne Kerze anzünden, wenn der Strom auch weg war).

 

Auch das würde mich seeehr vorsichtig stimmen, hier eigenmächtig was zu machen.

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 7 von 8
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... viele Mieter von Mietojekten mit separater Energieversorgung (Einfamilienhäuser, Wohnungen ohne Zentralheizung etc.) schließen direkt Verträge mit Energieversorgern ab.

 

Angenommen, der Mieter zahlt seine Gasrechnungen oder Vorauszahlungen an den Versorger nicht mehr,

der Versorger wird vermutlich die Lieferung nach Vorankündigung sperren.

Wäre dann der Vermieter verpflichtet, auf eigene Kosten eine "Grundversorgung GAS" bereitzustellen ?

 

Beim Thema Wasser habe ich selbst mal solch einen Fall erlebt.

Der Mieter zahlte ca 2 Jahre keine Abschläge und keine Abrechnungsbeträge mehr und übermittelte keine Zählerstände. Der Verbrauch wurde mehrere Jahre lang immer bloß geschätzt bzw. hochgerechnet.

 

Daraufhin wurde ich informiert, dass Inkasso, ein Gerichtsverfahren und die Sperrung des Wasseranschlusses droht und dass immer der Vermieter für den Wasseranschluss verantwortlich sei, selbst wenn der Mieter einen direkten Vertrag mit dem Versorger hat.

 

Ich habe dann wenigstens das Ablesen des aktuellen Zählerstands erreicht.

Das 'Witzige' war, dass der Mieter viel weniger verbraucht hatte als jahrelang hochgerechnet wurde.

Also erhielt er noch einen 'hübschen' Betrag als Guthaben ausbezahlt 

Der selbe Mieter hatte auch einen direkten Vertrag mit dem Gasversorger und laut Zählerstand einen sehr hohen Gas-Verbrauch.

... keine Ahnung, ob es dort auch ähnliche Probleme gab oder hätte geben können.

 

Direkte Verträge der Mieter mit den Energieversorgern scheinen auch so ihre 'Risiken und Nebenwirkungen' für die Vermieter zu haben

 

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@vogtsburger  schrieb:

Angenommen, der Mieter zahlt seine Gasrechnungen oder Vorauszahlungen an den Versorger nicht mehr,

der Versorger wird vermutlich die Lieferung nach Vorankündigung sperren.

Wäre dann der Vermieter verpflichtet, auf eigene Kosten eine "Grundversorgung GAS" bereitzustellen ?


Das ist durchaus eine berechtigte Frage. Wenn es im Mietvertrag aber geregelt ist, dass der Mieter selbst für die Beheizung sorgen muss, dann wohl eher nein! Dann hat m.E. der Vermieter aber u.U. auch Schadensersatzanspruch gegen den Mieter bei Schäden an der Mietsache.

 


@vogtsburger  schrieb:

Beim Thema Wasser habe ich selbst mal solch einen Fall erlebt.

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Das ist genau das was ich meine. Wenn man seit Monaten oder Jahren keine Abschläge zahlt, dann sind die Voraussetzungen ja ganz anders. Das ist ja vorsätzlicher Betrug.

 

Aber wie geschrieben: Ohne ein Urteil in der Hand würde ich an Stelle des Vermieters nicht selbst Hand anlegen.

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letzte Antwort am 14.09.2023 11:20:49 von renek
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