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Konsens-Mitteilungen zu den Hilfen (ÜBH etc.)

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letzte Antwort am 13.09.2022 11:39:29 von oaausb69
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JuRu84
Beginner
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Nachricht 1 von 14
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Hallo zusammen,

 

ich bekomme seit letzter Woche zig Emails mit dem Betreff Konsens Mitteilung bzgl. Ihres Antrages UBH...../Novemberhilfe etc.". Im Antragssystem für die Überbrückungshilfen finde ich allerdings keine Nachrichten, dort sind unter "eingereichte Anträge" nur die bewilligten Anträge aufgelistet. Die anderen Bereiche Bescheide, Kommunikation und eigener Arbeitskorb sind leer. Sowohl bei allen ÜBH als auch November- und Dezemberhilfe...

 

Hat jemand eine Idee wo ich diese Nachrichten finden kann oder dasselbe Problem?

 

VG

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 14
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Moin. Wo die liegen, weiss ich nicht, hat eine Kollegin rausgesucht. Aber was drin steht: die Banken sind angehalten die Werte an das FA zu übermitteln. Und das haben sie getan.

MfG
T.Kahl
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andrereissig
Experte
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Nachricht 3 von 14
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Die Mitteilungen finden Sie nach einem Klick auf den jeweiligen Antrag als PDF-Dokument zum Download im rechten Bereich, wo auch die Antragsunterlagen und Bewilligungsbescheide zu finden sind.

 

Man erhält dabei keine Mitteilung im Arbeitskorb.

Live long and prosper!
JuRu84
Beginner
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Nachricht 4 von 14
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Jetzt hab ich sie gefunden, vielen Dank!

 

Hatte zwischenzeitlich bei der Bezirksregierung Münster angerufen, weil in der Email steht man solle sich bei Fragen an die zuständige Bewilligungsstelle wenden, aber der Herr dort hat mich direkt abgewürgt und gesagt, sie haben Anweisung alle telefonischen Anfragen abzulehnen und dürfen nur Emails beantworten und Zack aufgelegt.

 

Aber jetzt bin ich ja schlauer! Vielen Dank!

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 14
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@JuRu84 schrieb:

aber der Herr dort hat mich direkt abgewürgt und gesagt, sie haben Anweisung alle telefonischen Anfragen abzulehnen und dürfen nur Emails beantworten und Zack aufgelegt.


Ich glaube, ich arbeite falsch und bin viel zu nett für diese Welt 😂

 

@JuRu84: Hätte ich nochmal angerufen und gesagt: Wir sind unerwartet unterbrochen worden. 😂

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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JuRu84
Beginner
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Nachricht 6 von 14
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Ja, das hätte man machen sollen... 😂

 

Aber der gute Herr an der Telefonzentrale bekommt ja bestimmt auch zig Anrufe zu dem Thema, ein wenig Mitleid hab ich dann doch mit ihm 😉

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Neu_hier
Erfahrener
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Ich habe da auch eine Weile suchen müssen......

Danke
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Gelöschter Nutzer
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... und wenn wir in Deutschland zumindest so digital wie die Verwaltung in den jungen EU Mitgliedsland Litauen wären, wären diese Konsens Mitteilungen natürlich auch in den VaSt Daten enthalten .. und für Unternehmen gäbe es auch schon eine Unternehmens Steuer ID, über die solche Daten verfügbar wäre ... und ein elektronisches Fahrtenbuch wäre auch schon längst für alle neuen Dienstwagen Pflicht.... 

freiherr
Einsteiger
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Wir erhalten diese Konsens-Mitteilungen auch, obwohl wir diese für alle unsere Mandanten bereits nach dem ersten Infomail komplett abgerufen hatten. Jetzt haben wir für die Mandanten für die jeweiligen Hilfen zwei Konsens-Mitteilungen gleichen Inhalts, aber mit unterschiedlichen Dateinamen.

 

Interessant dabei ist, dass die zuvor abgerufenen Konsens-Mitteilungen jetzt im Portal nicht mehr zum Download stehen, sondern nur noch die neueren.

 

Und die Mandanten wundern sich auch, warum sie diese Konsens-Mitteilungen von uns doppelt mit identischem Inhalt bekommen. Wir leiten daher auch das Info-Mail mit weiter.

 

Geht es anderen StB auch so?

 

Freundliche Grüße

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
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bodensee
Experte
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Nachricht 10 von 14
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Macht das ganze aber auch nicht wirklich besser, weil man muss ja erstmal nach der Antragsnummer suchen um dann zu wissen welchen Mandanten betrifft das. Zumindest bei mir ist die Dok.ablage nach Mandanten und nicht nach Ühilfen Nummern sortiert. 

 

Nehme an Datenschutz aber wenn dan 30-40 solcher Konsensbescheide eintruddeln, ich habe sie dann von der Azubi runterladen und beim entpsrechenden Mandanten ablegen lassen. 

 

 

Daniel würde sagen arbeiten für Manuel und Doofe. - Ist wohl wahr. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
freiherr
Einsteiger
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Nachricht 11 von 14
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

... und wenn wir in Deutschland zumindest so digital wie die Verwaltung in den jungen EU Mitgliedsland Litauen wären, wären diese Konsens Mitteilungen natürlich auch in den VaSt Daten enthalten .. und für Unternehmen gäbe es auch schon eine Unternehmens Steuer ID, über die solche Daten verfügbar wäre ... und ein elektronisches Fahrtenbuch wäre auch schon längst für alle neuen Dienstwagen Pflicht.... 


Gedanke als StB: Schade, dass wir noch nicht so weit sind.

Gedanke als Privatperson: Gott sei Dank sind wir noch nicht so weit.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 12 von 14
328 Mal angesehen

@freiherr  schrieb:

Gedanke als Privatperson: Gott sei Dank sind wir noch nicht so weit.


wo ist das Problem? Vermutlich nur beim Fahrtenbuch, alles andere wird ja sowieso, nur eben nicht effizient, ausgetauscht. Und wo ist das Problem beim elektronischen Fahrtenbuch, bei dem ich alle Fahrten, die privat waren, als solche kennzeichne und die entsprechenden Daten über Datum, Uhrzeit, Fahrweg und Ziel gelöscht werden. Dann steht im Fahrtenbuch nur noch 1.9. Ende geschäftliche Fahrt 17:00. Beginn geschäftliche Fahrt 5.9. 8:00 und dazwischen ohne Datum/Uhrzeit oder Ortsangabe 200 km privat.

andrereissig
Experte
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@freiherr  schrieb:

Und die Mandanten wundern sich auch, warum sie diese Konsens-Mitteilungen von uns doppelt mit identischem Inhalt bekommen. Wir leiten daher auch das Info-Mail mit weiter.

 

Geht es anderen StB auch so?


Da zitiere ich mich mal selbst aus diesem Thread:

 

Überbrückungshilfe IV seit 07.01.2022 beantragbar – Seite 6 - DATEV-Community - 262108

 

 

In den Antragsunterlagen unterschreibt und legitimiert der Mandant diese Datenweitergabe ja bereits. Darüber hinaus hat das Ganze keinerlei informativen Mehrwert für ihn.

 

Die ersten Mitteilungen habe ich tatsächlich heruntergeladen und überprüft und alle waren der Höhe und der Sache nach korrekt.

 

Als die Anzahl der Mitteilungen dann in den dreistelligen Bereich ging, wurde mir meine positive Grundeinstellung gegenüber meiner mentalen Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit wieder bewusst und ich habe die Mails nur noch teilnahmslos wahrgenommen.

 

Da bei den Behörden (hoffentlich, hoffentlich) niemand diese Daten manuell erfasst, die Mitteilungen keinerlei Befristung unterliegen und eher informativen Charakter haben, habe ich mich damit zufrieden gegeben, daß ich sie im Bedarfsfall im Antragsportal finden und herunterladen kann.

 

Später werden wir die Beträge ohnehin deklarieren und im Rahmen der Schlussabrechnung werden die Summen gegebenenfalls direkt zur Makulatur.

 

Da diese Mitteilungen also alles in allem einen unschädlichen Eindruck auf mich machen, werde ich damit das tun, was ich aus jahrelanger Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung zu meiner Kernkompetenz gemacht habe: Nix!

Live long and prosper!
oaausb69
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 14
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Genau so machen wir das auch: Mail löschen, fertig.

Falls eine Mitteilung tatsächlich falsch sein sollte, und es gibt dafür irgendwann mal eine Rückfrage dazu , dann kümmere ich mich genau um diesen einen Fall. Jede andere Vorgehensweise wäre nicht effektiv, unnötig und teuer.

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letzte Antwort am 13.09.2022 11:39:29 von oaausb69
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