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Kassenregistrierungspflicht

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letzte Antwort am 30.12.2024 09:19:07 von silberbauer
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c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 18
1433 Mal angesehen

Hat sich diesem Thema schonmal jemand angenommen und wird es seinen Mandanten anbieten? 

 

Wir haben ein Info-Schreiben erstellt und eine Auftragserteilung angefügt in welcher der Mandant uns die notwendigen Infos zukommen lässt. Da ERIC leider bis Anfang Januar auf sich warten lässt, ggfls. aber Meldungen ab dem 02.01.2025 getätigt werden müssten, würden wir eigentlich gerne jetzt schon informieren und auch einen Abarbeitungsstapel anlegen, denn wir dann (für Alt Kassen bis Ende Juli 2025 abarbeiten können). 

 

Meine Frage ist aktuell; Art der TSE und Art der Kasse sind wohl Pflichtfelder, gibt es da ggfls. jemanden der weiß, welche Antwortmöglichkeiten sich dahinter verstecken? Denn dazu finde ich einfach nichts, weder BMF noch sonst jemand; ist es ein Freifeld und gibt man bspw. TSE Swissbit USB, oder Swissbit micro-SD oder Swissbit Cloud an, oder bspw. nur USB; Cloud, etc?. 

 

Dazu Art der Kasse; elektronische Kasse muss es ja sein um Meldepflichtig zu sein, mir fällt dann als Unterscheidung eigentlich nur ein, phsyische Kasse oder Cloudkasse?

 

Aber vieleicht hat ja jemand Zugriff auf den Entwicklerbereich und kann da schon mehr erkennen. 

 

 

silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 2 von 18
1394 Mal angesehen

Die Arbeitsgruppe KOMet hat das mal im Entwicklerbereich zur Verfügung gestellt, das ist aber wieder raus.
Insgesamt sind es rund 100 Felder, die pro Betriebsstätte, sprich Filiale, auszufüllen sind. Die allgemeinen Stammdaten sind nicht das Thema. Schwieriger wird es bei den restlichen Angaben:
Es muss die  ClientID des eAS her,  TSE Seriennummer (sind 64 Stellen), von wem diese stammt, ob es eine Cloud-TSE oder eine stationäre TSE ist, wie lange die TSE noch genutzt werden kann (Ablaufdatum). Welche Daten man braucht, das findet man in § 146a Abs. 3 AO.
Die Erstmeldung mag funktionieren, aber für jede (!) Veränderung muss innerhalb eines Monats eine Meldung erfolgen. Wenn also ein eAS von einer Filiale zur anderen wandert - Meldepflicht, es wird eine Leihsystem vom Händler überlassen, weil das LeasingeAS nicht funktioniert - Meldepflicht. Die Meldung muss immer vollumfänglich pro Betriebsstätte erfolgen und nicht nur die Veränderung.
Der Händler tauscht die TSE, der Mandant muss uns das melden…

Ich mache das Thema Kassen seit Jahrzehnten, kenne die Abläufe und Systeme bei den Mandanten, bin im Kontakt mit den Händlern und auch Herstellern, es gibt keine einfache und simple Lösung…

Also Mandant liefert und wir übernehmen in den Client ist kein Selbstläufer und kann mittels einer Pauschale schlichtweg nicht abgedeckt werden, da es ein paar Mitspieler gibt, die wir nicht einschätzen können. Es ist keine Knopfdrucklösung und die Mitarbeiter, die das in der Kanzlei bearbeiten sollen, haben diese Ressourcen/freie Kapazitäten nicht.

c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 18
1345 Mal angesehen

Moment mal; 100 Felder? 

 

§146a AO sind es 8 Angaben die man machen muss; klar gewisse Angaben werden ggfls. mehrere Felder umfassen, aber 100 Felder find ich jetzt schon enorm viel. 

 

Gibt es denn schon irgendeine Möglichkeit sich das einmal testweise anzuschauen?  

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 4 von 18
1282 Mal angesehen

Für die bestehenden Kassen gibt es ja eine Übergangsfrist bis zum Sommer.

 

Ich kann es vollkommen nachvollziehen, wenn Sie sich jetzt bereits Gedanken darüber machen und Daten von den Mandanten abfragen wollen.

 

Aber... ob die Meldung tatsächlich ab Januar 2025 möglich ist - weiß niemand. Es soll, aber was sagt das schon aus?

 

Deutschland will viel im Bereich der Digitalisierung - packt es aber nicht. Bereits nachweislich in vielen Fällen.

 

Wir haben es bei uns aktuell so gelöst:

Wir warten, bis die Übermittlung/Registrierung tatsächlich möglich ist.

Dann schreiben wir unsere Mandanten an, damit sie uns die dann tatsächlich benötigten Infos/Daten hereingeben.

Dann melden wir die Daten.

 

Aus diesem Grund machen wir uns darüber bisher keinen "Kopf" - kann aber verstehen, wenn Sie es machen wollen. Ich kann nur sagen: bitte machen Sie sich vorher wegen dieser Angelegenheit keinen Kopf und warten Sie ab.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 5 von 18
1248 Mal angesehen

für die bestehenden Kassen ist das richtig, aber gedanklich muss ja jede Änderung innerhalb eines Monats gemeldet werden; bedeutet für mich, wenn der Mandant im Januar eine Kasse kauft, muss ich diese im Februar melden; Buchhaltung mache ich aber erst Ende Februar, Anfang März, bei Quartarlern oder JBH ggfls. sogar noch viel später. 

 

So muss ich in meinen Augen jetzt, vor Jahresende, die Mandanten darüber informieren, dass Änderungen an der Kasse angezeigt werden müssen.

 

Ich will es eigentlich auch gar nicht anbieten, sehe mich aber vom Gesetzgeber dazu genötigt, denn am Ende bin ich Dienstleister am Mandanten und muss hier mal mind. unterstützend helfen. Gleiches Thema bei den E-Rechnungen; aktuell mache ich das alles telefonisch, werde aber wohl dazu übergehen eine pauschale Beratung (ca. eine Stunde) anzubieten; weil ich dem sonst nicht mehr Herr werden kann. Bei den Kassen ist es das gleiche; halbgare Gesetze und die Umsetzung landet am Ende bei uns, inkl. Fehlerbereinigung usw. 

 

P.S.

Sitze gerade an den letzten Schlussabrechnungen, daher könnte ich hier jetzt noch vier Stunden Geschichten dazu schreiben. 

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 6 von 18
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Dann würde ich bestehende Mandanten vorab einmal mal kurz abklopfen und dort anfragen, ob der Kauf einer neuen Kasse ab 2025 geplant ist.

 

Wenn "nein", ist doch alles ok.

Wenn "ja", ist nur die Frage, ob bereits im z.B. Januar oder Februar? Wenn auch das "bejaht" wird, würde ich wegen der Melde-/Registrierungspflicht anfragen, ob diese noch Ende 2024 gekauft werden können (dann wäre es eine Bestandskasse) oder ob man den Kauf auf März/April verschieben kann.

 

Man kann doch mit einem guten Mandanten über alles reden. Und wenn man das getan hat, sind sogar die meisten unserer Mandanten in der Regel dazu bereit, etwas vorzuziehen oder etwas nach hinten zu verlegen.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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wwinkelhausen
Meister
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Nein, erst Kassen ab Juli 2025 müssen im Monatsrythmus gemeldet werden. Vorher haben alle neuen Kassen Frist bis Juli 2025.

Problematisch ist nur das Abmelden, da dies m.E. nicht verlängert wurde. Die Frist fürs Abmelden der Kasse kann daher vor der Frist für das Anmelden liegen. Aber das kann man dann ja in einem Aufwasch machen.

Dinosaurier
silberbauer
Erfahrener
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Die endgültige Version kommt zum Jahreswechsel…

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silberbauer
Erfahrener
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Das BMF-Schreiben liegt vor, die Schnittstelle steht. Da wird nichts mehr verschoben, die Bastelarbeiten sind abgeschlossen.

lars
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Hallo, eine kurze Frage:

An welcher Stelle im DATEV Kosmos soll denn die Eingabe für den Mandanten möglich gemacht werden?

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tu_heggi
Fachmann
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lars
Beginner
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Super! Vielen Dank.

Mal angenommen... Mandant beauftragt mich, seine Kassendaten zu melden und ich kann das über "Mein Fiskal" senden... die Daten manuell zu erfassen wäre ja zu aufwendig, gäbe es eine Möglichkeit die Daten dort einlesen zu können, wenn der Mandant bspw. ein vorgefertigtes Formular mit einer App überträgt?

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silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 13 von 18
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Entweder die Daten kommen über die DSFinV-K direkt in MeinFiskal oder es bleibt nur ein csv oder XML-Export und von dort aus über den ERiC Client nach Elster.

Achtung es handelt sich um Bruttomeldungen und nicht alle Angaben liegen in den DSFinV-K Daten vor. Zudem muss jeder Gerätetausch (von einer Betriebsstätte in eine andere), jede Veränderung einer TSE etc. gemeldet werden - binnen 30 Tagen. Das bekommen wir doch gar nicht mit.
Eine Liste löst das Problem nicht. Was gebraucht wird kommt aus dem AEAO zu § 146a AO, den FAQ und der Ausfüllanleitung (beides vom BMF). Nur die Angaben aus dem Gesetz auf Excel eintragen und um das Ausfüllen bitten reicht nicht. 

silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 14 von 18
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Aus aktuellem Anlass hier der neueste Stand, den das BMF jetzt veröffentlicht hat (Stand 02.12.2024) 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

m_brunzendorf
Meister
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@silberbauer  schrieb:

Aus aktuellem Anlass hier der neueste Stand, den das BMF jetzt veröffentlicht hat (Stand 02.12.2024) 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/FAQ-Ausfuellanleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Perfekt! Vielen, vielen Dank.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 16 von 18
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Bitte sehr, gern geschehen.

c_kleineboymann
Einsteiger
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Nachricht 17 von 18
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Wie lösen das die anderen Kanzleien? 

 

Meldet diese Kassen jemand für seine Mandanten und wenn ja, wie stellt man sicher den 64 stelligen Hash Wert "korrekt" zu bekommen? Ich hab jetzt ein Forms Formular erstellt, aber ich bin mir dabei ziemlich sicher, dass 70% der Mandanten es nicht schaffen werden die 64 Zeichen richtig einzugeben (was ich nachvollziehen kann) 

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silberbauer
Erfahrener
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Nachricht 18 von 18
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Ohne uns, wir helfen bei der Elster Registrierung und klären ab, welcher Softwareanbieter meldet (Cloud-Anbieter), wer eine Schnittstelle bietet (Vectron, Klarsoft etc. basteln) und stimmen das mit dem Händler ab. Danach ist der Mandant gefordert. Ich sehe mich nicht in der Lage das korrekt zu melden, wenn die Kasse (korrekt das eAS, trifft also auch Ärzte, Zahnärzte, Physios mit Bargeld) von A nach B wandert oder die TSE getauscht wird oder oder oder.
Das Risiko ist mir zu hoch, dass ich falsch melde. 

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letzte Antwort am 30.12.2024 09:19:07 von silberbauer
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